Vorlage an den Landrat


5. Personelle und finanzielle Konsequenzen

Das vorgeschlagene neue Jagdgesetz hat keine personellen Konsequenzen. Es werden keine Mehrkosten entstehen. Mit dem Instrument der Jagdplanung können Jagdkonzepte, vor allem das erarbeitete Schwarzwildkonzept, verbindlich erklärt werden und so die Schwarzwildpopulation gezielter gesteuert und dadurch die Wildschäden vermindert werden.




6. Bezug zum Jahresprogramm des Regierungsrates für das Jahr 2006


Bei der Erarbeitung des Jahresprogrammes des Regierungsrates für das Jahr 2006 war die Revision des Jagdgesetzes noch nicht voraussehbar.




7. Parlamentarische Aufträge


Es besteht kein parlamentarischer Auftrag.



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