Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | H2 Pratteln-Liestal, Projektänderung im Bereich des Halbanschlusses Frenkendorf/Füllinsdorf Süd - Kreditvorlage | |
| vom: | 4. April 2006 | |
| Nr.: | 2006-093 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
7. Stellungnahme ASTRA
Aufgrund der am 16. Februar 2006 eingereichten Motion hat die Bau- und Umweltschutzdirektion das Bundesamt für Strassen ASTRA vorsorglich um eine rasche Stellungnahme zum Konzept mit durchgehendem Tunnel gebeten. Mit Schreiben vom 14. März 2006 hat das ASTRA zu den beiden vorliegenden Varianten folgende grundsätzliche Beurteilung abgegeben und Randbedingungen formuliert:
| - | Das überarbeitete Bauprojekt vom 22. August 2005 mit einer Mittelöffnung entspricht grundsätzlich einem durch den Bund mitfinanzierbaren technischen bzw. sicherheitstechnischen Standard. |
| - | Die nun in Überprüfung stehende geschlossene Tunnellösung könnte technisch grundsätzlich akzeptiert werden. Es wäre jedoch sicherzustellen, dass die heute geltenden Normen und Richtlinien eingehalten werden. Die Lösung mit unterirdischen Ein- und Ausfahrten könnte mit dem Prinzip der Spuraddition / -subtraktion betrieben werden, wenn hinreichend lange Verflechtungsstrecken zur Verfügung stehen würden und wenn durch betriebliche Massnahmen sichergestellt würde, dass keine Rückstaus in den Tunnel entstehen könnten. Die entsprechenden technischen Nachweise wären zu gegebener Zeit noch nachzuliefern. |
| - | Gegenüber der unter den Aspekten Umwelt, Ereignisschutz, Verkehrssicherheit sowie bezüglich Kosten/Nutzen optimierten Variante vom August 2005 mit einer Mittelöffnung beim Halbanschluss Frenkendorf/Füllinsdorf Süd würden bei der geschlossenen Tunnellösung beträchtliche Mehraufwendungen bei den Erstinvestitionen (ca. 35 Mio. Franken) und bei den Betriebs- und Unterhaltskosten (jährlich ca. 1 Mio. Franken) entstehen. Diese Mehraufwendungen können weder aus verkehrlichen, sicherheitstechnischen noch umweltrechtlichen Aspekten begründet werden. |
Zusammenfassend wird festgehalten, dass eine Variante mit geschlossenem Tunnel den geltenden Normen zu genügen hätte und die gegenüber dem Projekt vom August 2005 entstehenden Mehrkosten bei einer Mitfinanzierung durch den Bund nicht als beitragsberechtigt anerkannt werden könnten.
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