Vorlage an den Landrat

1. Zusammenfassung


Aufgrund tragischer Unfälle im Tauern-, Montblanc- und Gotthardtunnel hat der Bund die Anforderungen an Strassentunnels hinsichtlich Tunnellüftung und Sicherheit erheblich verschärft. Gestützt auf diese Richtlinien und die neuen sia-Normen Tunnelbau musste das rechtskräftige Bauprojekt der H2 Pratteln-Liestal überprüft und an die neuen Anforderungen angepasst werden. In einer Konzeptstudie wurden zwei zweckmässige und realisierbare Varianten ermittelt. Die schliesslich gewählte und beschlossene Variante mit einer Deckenöffnung in Tunnelmitte beim Halbanschluss Frenkendorf/Füllinsdorf Süd ist umweltverträglich und kann im Rahmen des bereits bewilligten Verpflichtungskredits realisiert werden. Die nicht weiter verfolgte Variante mit durchgehend geschlossenem Tunnel und Rauchabluftkanälen sowie entsprechenden Lüftungszentralen und aktiver Rauchabsaugung kostet rund 35 Millionen Franken (±25 %) mehr. Da diese Mehraufwendungen weder verkehrs- und sicherheitstechnisch noch umweltrechtlich begründet werden können, werden die Mehrkosten vom Bund nicht als beitragsberechtigt anerkannt.


Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens sind sechs Einzeleinsprachen und eine Sammeleinsprache, die 263 Unterschriftentalons mit gleich lautenden Begehren umfasst, eingegangen. Die Begehren richten sich vornehmlich gegen die Deckenöffnung in der Tunnelmitte. Da mit den Einsprechern keine Einigung erzielt werden konnte, muss mit einem jahrelangen Rechtsstreit über das Tunnelprojekt gerechnet werden. Aufgrund dieser Ausgangslage wurde der Regierungsrat beauftragt (Motion 2006-045), einen Zusatzkredit von 35 Millionen Franken für die geschlossene Tunnelvariante zu beantragen und diesen Zusatzkredit gleichzeitig mit dem Spezialgesetz über den unverzüglichen Bau der H2 Pratteln-Liestal im Landrat zur Abstimmung zu bringen. Mit dieser Vorlage wird der Auftrag erfüllt und die Motion 2006-045 kann abgeschrieben werden.



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