Vorlage an den Landrat

9. Abgeltungen des Kantons Basel-Landschaft Fahrplanjahr - Kalenderjahr


Gestützt auf den jeweils laufenden Generellen Leistungsauftrag schliesst der Regierungsrat mit den Unternehmen des öffentlichen Verkehrs Angebotsvereinbarungen ab (siehe auch Punkt 1, Rechtliche Grundlagen, §4, §5 und §8), die sowohl das Leistungsangebot und die Abgeltung der ungedeckten Kosten enthalten. Folgende Beschlüsse bildeten die Grundlage:


Das Fahrplanjahr 2001/2002 (10. Juni 2001-14. Dezember 2002) wurde als Langfahrplanjahr (also 19 Monate) definiert um ab 2002 die Anpassung des Fahrplanjahres an das Kalenderjahr zu erreichen.


Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden und in Kongruenz zu den Rechnungsjahren der Transportunternehmungen und den Abrechnungen der Gemeindebeiträgen werden die ganzen Jahre 1998 -2001 abgerechnet, obwohl der 3. Generelle Leistungsauftrag 1997-2001 vom 1. Juni 1997 bis 10. Juni 2001 (Abstimmung auf Fahrplanperioden) läuft.


Nachfolgend die Darstellung der Aufteilung der ungedeckten Kosten der Fahrplanjahre auf die Kalenderjahre:


Die Details pro Linie und Transportunternehmung, aufgeteilt auf die Fahrplanperioden 1997/1998, 1998/1999, 1999/2000, 2000/2001 und 2001/2002 sowie der Zusammenzug pro Kalenderjahr sind im Anhang ersichtlich.


In der folgenden Tabelle sind die ungedeckten Kosten pro Kalenderjahr zusammengefasst.


Tabelle 4: Aufstellung Kosten (Abgeltungen) zu Lasten BL pro Kalenderjahr


Die Abgeltungen vom 1.6.97-31.12.1997 wurden bereits in der Abrechnung des 2. Generellen Leistungauftrages 1993-1997 berücksichtigt, da auch hier die ganzen Kalenderjahre 1993-1997 abgerechnet wurden.


Im Kalenderjahr 2001 sind aus der Fahrplanperiode 2001/2002 (ab 10. Juni 2001, also für 7 Monate) bereits die Kosten aufgrund des massiven Ausbaus der Regio-S-Bahn und der Busangebote enthalten. Dieser wurde im Rahmen des 4. Generellen Leistungsauftrages 2001-2005 beschlossen.



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