Vorlage an den Landrat

6. Materielle Erfüllung des Leistungsauftrages


Folgende Angebotsverbesserungen konnten im Rahmen des 3. Generellen Leistungsauftrages realisiert werden:


Als herausragende Angebotsverbesserungen sind die Einführung der ersten, grenzüberschreitenden Regio-S-Bahnlinie ("Grüne Linie" S1, die Angebotsverbesserungen Basel-Laufen, das neue Angebot auf dem "Läufelfingerli" sowie die Angebotsoptimierung auf der Linie 37 hervorzuheben.




7. Erfüllung des Finanzprogramms


Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der effektiven Beträge zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft im Vergleich zum Finanzprogramm des 3. Generellen Leistungsauftrages.


Tabelle 1: Erfüllung des Finanzprogramms


Die Abweichungen sind Minderkosten. Die vorsichtigen Kostenschätzungen konnten deutlich unterschritten werden. Das Finanzprogramm wurde eingehalten.


Zur oben erwähnten Kostenunterschreitung hat auch die Tarifpolitik des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) beigetragen. Tariferhöhungen wurden per 1. Januar 1995, 1. Januar 1998 und per 1. Juli 2001 vorgenommen. Leider konnte die auf 1996 oder 1997 geplante Tariferhöhung infolge des Vetos des Kantons Basel-Stadt erst auf den 1. Januar 1998 durchgeführt werden. Die gesamten Einnahmen des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) konnten von 171.6 Mio. CHF im Jahre 1997 auf 185.6 Mio. CHF im Jahre 2001 gesteigert werden.




8. Bundesbeteiligung


Im Finanzprogramm für den 3. Generellen Leistungsauftrages wurde bereits eine Abnahme der Bundesbeteiligung berücksichtigt.


Im Zeitraum des 3. Generellen Leistungsauftrages (1997-2001) hat der Bund seine Beiträge an den öffentlichen Regionalverkehr laufend reduziert. Kürzungen infolge Kreditsperre, Bahnreform und Stabilisierungsprogramme verlagerten die Kosten des Regionalverkehrs immer mehr vom Bund auf die Kantone. Der Bund kürzte seine Beteiligung am Regionalverkehr von noch 68% im Fahrplanjahr 1997/1998 auf 54% im Langfahrplanjahr 2001/2002. Für den Kanton zusätzlich belastend wirkte sich die Plafonierung des Bundesbeitrages aus. Diese Plafonierung bewirkte, dass selbst nach Bundesverordnung abgeltungsberechtigte Angebote des Regionalverkehrs zurzeit nicht mehr vollständig durch Bundesmittel mitfinanziert wurden. Teuerungsbedingte Mehrkosten sowie dringend notwendige Angebotsausbauten gingen teilweise voll zu Lasten der Kantone.


In den Jahren 1997-2001, resp. in den Fahrplanjahren 1997/1998 bis 2001/2002 hat der Bund seinen Anteil zu Lasten des Kantons Basel-Landschaft mehrmals reduziert.


Tabelle 2: Entwicklung Anteil Bund - Kanton BL in %


Die Plafonierung des Bundesbeitrages und die Reduktion des Bundesanteils gemäss obiger Aufstellung führten zu den nachfolgend dargestellten Bundesleistungen:


Die Aufteilung der Bundesleistungen (brutto) pro Fahrplanjahr auf die Kalenderjahre ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:


Tabelle 3: Aufteilung der Bundesleistungen auf die Kalenderjahre



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