Vorlage an den Landrat

1. Ausgangslage und Zielsetzung


Die geltende Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 (Diplomanerkennungsvereinbarung) regelt die gesamtschweizerische Anerkennung kantonaler und ausländischer Ausbildungsabschlüsse. Der Kanton Basel-Landschaft ist mit Landratsbeschluss vom 18. Oktober 1993 der Vereinbarung beigetreten. 1)


Nach dem In-Kraft-Treten des neuen Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 13. Dezember 2002 am 1. Januar 2004 2) und dem In-Kraft-Treten des revidierten Bundesgesetzes über Fachhochschulen (Fachhochschulgesetz, FHSG) am 1. Oktober 2005 geht die Regelungskompetenz für fast alle Ausbildungen im Bereich Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK-Bereich) in die Zuständigkeit des Bundes über. Der Übergang der Ausbildungen im GSK-Bereich in die Zuständigkeit des Bundes hat eine zwingende Anpassung der Diplomanerkennungsvereinbarung hinsichtlich des Geltungsbereichs zur Folge. Zudem muss berücksichtigt werden, dass für die Sozialdirektorenkonferenz (SODK) kein Regelungsbedarf im Bereich der Diplomanerkennungsvereinbarung mehr bleibt und sie demzufolge als Beteiligte der Vereinbarung ausscheidet.


Über die oben beschriebenen notwendigen Anpassungen der Diplomanerkennungsvereinbarung hinaus werden folgende Bestimmungen ebenfalls geändert beziehungsweise neu in die Vereinbarung aufgenommen:


Am 9. September 2004 hat der Vorstand der EDK die Durchführung einer Vernehmlassung bei den kantonalen Erziehungsdepartementen über den Entwurf einer Änderung der interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen beschlossen. Am 21. Oktober 2004 hat der Vorstand der GDK und am 29. Oktober 2004 das Zentralsekretariat der SODK dem Revisionsvorhaben und der Durchführung einer entsprechenden Vernehmlassung ebenfalls zugestimmt. Der Beschluss der SODK enthielt gleichzeitig die grundsätzliche Zustimmung der SODK zum Ausscheiden aus der Diplomanerkennungsvereinbarung.


Innert der gesetzten Frist gingen 30 Stellungnahmen kantonaler Erziehungsdepartemente, Gesundheitsdepartemente und / oder Sozialdepartemente sowie eine Stellungnahme des Bundesamts für Gesundheit ein. Die Vernehmlassung ergab, dass die Kantone mit den vor-geschlagenen Rechtsänderungen und insbesondere mit dem Ausscheiden der Sozialdirektorenkonferenz aus der Diplomanerkennungsvereinbarung grundsätzlich einverstanden sind.


Am 17. April 2005 erfolgte zustimmender Beschluss des GDK-Vorstandes und am 13. Mai 2005 der zustimmende Beschluss des EDK-Vorstandes zum Entwurf vom 12. April 2005 zu Handen der jeweiligen Plenarversammlung. Die Revisionsvorlage wurde von der GDK-Plenarversammlung am 19. Mai 2005 und von der EDK-Plenarversammlung am 16. Juni 2005 zu Handen der Ratifikation in den Kantonen verabschiedet.



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Fussnoten:


1) SGS 649.7, GS 32.531


2) Systematische Sammlung des Bundesrechts: 412.10