Vorlage an den Landrat


1 Zusammenfassung

Die heutige Uniform der Polizei Basel-Landschaft wurde 1995 beschafft. Sie war Teil der zeitgemässen Ausrichtung auf die neue Unternehmensphilosophie im Rahmen des Gesamtprojekts "Polizei 2000".


Seit Einführung der aktuellen Polizeiuniform im Jahr 1995 haben sich massgebende Rahmenbedingungen verändert. Eine Ersatzbeschaffung für die heutige Uniformierung ist aus folgenden Gründen nötig:


Gemäss Vereinbarung des PKNW sind Sondereinheiten und Ausgangs- /Galauniformen der Polizeikorps von der Neuuniformierung ausgenommen.


Am neuen Bekleidungskonzept können auch die Gemeindepolizeien partizipieren und davon profitieren. Die Bedingungen für den Bezug der Uniformteile müssen vertraglich geregelt werden.


Die durchgeführten Berechnungen zeigen, dass im Vergleich zur heutigen Polizeibekleidung die evaluierte neue Uniform, über die gesamte Nutzungsdauer betrachtet, deutlich geringere Kosten pro Jahr verursacht. Die Einsparung dürfte sich jährlich im Rahmen von Fr. 100'000.- bewegen.


Für die Erstbeschaffung der neuen Uniformen für die Polizei Basel-Landschaft wird ein Kredit von 945'000 Franken beantragt.



2 Ausgangslage

2.1 Interkantonale Vereinbarungen


Das Konkordat über die polizeiliche Zusammenarbeit in der Nordwestschweiz vom 20. Januar 1995 (SGS 700.12) und das Konkordat über Errichtung und Betrieb einer interkantonalen Polizeischule Hitzkirch vom 25. Juni 2003 (SGS 700.13) stellen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über einen oder mehrere in den kantonalen Kompetenzbereich fallende Gegenstände dar. Bei Konkordaten kann es sich dabei um die Regelung von Verwaltungsaufgaben oder um eigentliche vereinheitlichende Rechtssetzung handeln. Die verfassungsmässigen Grundlagen für eine derartige partnerschaftliche Zusammenarbeit unter den Kantonen sind in Artikel 48 BV zu finden. Nachdem gemeinsame Regelungen in interkantonalen Vereinbarungen immer nur für jene Bereiche getroffen werden können, die in den eigenen Kompetenzbereich fallen, stellen die Kantone bei einer solchen Sachlage ihre eigenen Interessen unter das gemeinsame Konkordatsinteresse. Aus diesem Grunde müssen die aus dem Konkordat fliessenden Rechte und Pflichten sowie Vereinbarungen unter den Konkordatsbehörden dem kantonalen Recht vorgehen.



2.2 Vereinbarung im Polizeikonkordat Nordwestschweiz (PKNW)


[Dem Konkordat gehören die Kantone der Nordwestschweiz sowie die Stadt Bern an.]


Anlässlich der Konferenz der Konkordatsbehörde des Polizeikonkordats Nordwestschweiz vom 27. November 2003 in Bern wurde folgendes beschlossen:


Mitglieder der PKNW Konferenz sind nebst den Polizeidirektoren und der Polizeidirektorin der beteiligten Partnerkantone ebenfalls die jeweiligen Polizeikommandaten.



2.3 Sachliche Bedürfnisse


Seit der Einführung der heutigen Uniform im Jahr 1995 hat die Bekleidungsindustrie entscheidende Fortschritte in Bezug auf die Materialien und Qualität erzielt und dies zu tieferen Preisen als bisher. Die neue Bekleidung für die Polizei Basel-Landschaft sieht die konsequente Einführung des "Zwiebelschalenprinzips" zur Optimierung der Kosten, des Tragkomforts und der Funktionalität vor.


Das heutige Bekleidungsmodell entspricht in mehreren Punkten wie Tragkomfort, Wetterschutz, Schmutzempfindlichkeit und reinigungstechnisch nicht mehr den Bedürfnissen der Korpsangehörigen. Darüber hinaus ist die Beschaffung einzelner Bekleidungsteile nach 10 Jahren mit Schwierigkeiten und hohen Kosten verbunden, da die ehemaligen Lieferanten nicht mehr am Markt präsent sind.


Eine längere Übergangsfrist von der heutigen zur neuen Uniform würde zu einem verwirrenden Erscheinungsbild der Polizei Basel-Landschaft führen, da sich die neue Uniform in Bezug auf Farben und Schnitt grundlegend von der alten Uniform unterscheidet. Aus diesem Grund sieht das Projekt "Neuuniformierung" eine vollständige Umrüstung innerhalb einer möglichst kurzen Zeit vor, mit Beginn anfangs 2007.


Die neue Bekleidung wird darauf ausgelegt sein, dass diese sowohl mit den heutigen Polizeifunktionen (Namensschild mit Funktionsbezeichnung) als auch mit anderen Formen einer Gradierung (z.B. Achselschlaufen) ausgestattet werden kann. Eine Änderung der zur Zeit bestehenden Funktionsbezeichnung mit Namensschild der Polizei Basel-Landschaft, hin zu einer Annäherung an die Gradierungen anderer Polizeikorps des Konkordates, ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.


Die Uniformkommission der Polizei Basel-Landschaft hat das neue Bekleidungskonzept von der Arbeitsgruppe im Konkordat übernommen und konform zum Beschluss der Konferenz des Polizeikonkordats Nordwestschweiz für die Bedürfnisse der Polizei Basel-Landschaft ausgearbeitet. (vgl. Kapitel 2.2).


Nach der Einführung der Einheitsuniform bei der Polizei Basel-Landschaft ist auch die Abgabe der Uniform an die Polizeiaspiranten und Polizeiaspirantinnen der Polizei Basel-Landschaft der Polizeischule in Hitzkirch im Jahr 2007 eingeplant, wie dies in der Vereinbarung mit dem PKNW vorgesehen ist.


Die Anforderungen an die Uniformteile der Einheitsuniform wurden im Konkordat durch eine Uniformkommission definiert und mittels Detailspezifikationen (Modellbeschreibungen) in Zusammenarbeit mit der Firma armasuisse erstellt. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die kantonalen Ausschreibungen. Diese werden durch die Polizeikorps der Kantone eigenständig durchgeführt. Es wird zu gegebener Zeit das entsprechend notwendige Ausschreibungsverfahren angewendet. Es wurden zudem die Schnittmuster für die Herstellung der Uniformteile durch die Konkordatspartner (anteilige Kosten) in Auftrag gegeben. Somit können bei Bestellung gemäss Vergabeentscheid dem jeweiligen Lieferanten die Schnittmuster für die Herstellung zur Verfügung gestellt werden.



2.4 Rechtliche Rahmenbedingungen


Im Polizeigesetz (PolG, SGS 700) vom 28. November 1996 ist in §14 (Uniform und Bewaffnung) festgelegt, dass der Polizeidienst uniformiert und bewaffnet geleistet wird.


Das Reglement über die Ausrüstung und Bekleidung der Polizei Basel-Landschaft vom


1. März 2005 regelt die Abgabe, den Unterhalt und die Entsorgung der Uniform.


In diesem Reglement ist unter Punkt 1 geregelt, dass die Mitarbeitenden der Hauptabteilung Sicherheit und Ordnung, der Hauptabteilung Verkehrssicherheit und der Abteilung Information ihren Dienst grundsätzlich in Uniform ausüben.



2.5 Fazit


Eine Neubeschaffung einer einheitlichen Uniform drängt sich, aufgrund der Vereinbarung im Konkordat und damit einer folgerichtigen Angleichung an die eingeschlagene Richtung einer Vereinheitlichung der Erscheinung in der schweizerischen Polizeilandschaft auf. Die funktionellen Verbesserungen der heute am Markt erhältlichen Uniformteile sind offensichtlich. Damit kann flexibler auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden für den jeweiligen Einsatz und die entsprechende Witterung reagiert werden. Auch bezüglich eines verbesserten Tragkomforts, einer vereinfachten Reinigung und markant geringerer Kosten, drängt sich die Ablösung der heutigen Uniform auf.



3 Risiken beim heutigen Ausrüstungsstandard

Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen seit der Einführung im Jahr 1995 sind die folgenden Überlegungen in den Lösungsprozess mit einbezogen worden:


Es bestehen bereits Engpässe bei einzelnen Kleidungsstücken wie z.B. Hosen (Stofflager aufgebraucht) oder Parkas (bestimmte Grössen sind nicht mehr verfügbar).



4 Benötigte Anzahl Uniformen

Die Berechnungen gehen von 449 Mitarbeitenden in Uniform aus, eingeschlossen der Aspiranten und Aspirantinnen der Polizeischule 2006/2007. Die Mitarbeitenden der Hauptabteilungen erhalten eine auf ihre Aufgaben, Bedürfnisse und das Einsatzgebiet abgestimmte und optimierte Menge an Uniformteilen.


Die Uniformkommission der Polizei Basel-Landschaft hat die effektiv benötigten Uniformteile für die neue Einheitsuniform in Zusammenarbeit mit den Hauptabteilungsleitern erhoben. Das Mengengerüst stützt sich dabei auf die Zuteilung für die Mitarbeitenden gemäss der Dienstvorschrift für die Bekleidungstragrichtlinien .


Die Abteilung Technik ist für die Ermittlung des Bedarfs, die Bestellung, die Inventarkontrolle und die Entsorgung zuständig.



5 Reinigung und Unterhalt der Uniform

Die Aufgaben der Instandhaltung und die Kontrolle der Uniformteile liegen in der Verantwortung der Abteilung Technik. Die Pflege und der Unterhalt der Bekleidung und der Uniformteile gehen grundsätzlich weiterhin zu Lasten der Mitarbeitenden. Änderungen und Anpassungen einzelner Uniformteile werden ausschliesslich durch die Abteilung Technik veranlasst.


Für die Instandhaltung und Reinigung der Uniform legt die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion eine jährliche Pauschalentschädigung fest. Sie wird in der Dienstvorschrift zur Verordnung über den Auslagenersatz (DV 2.1.5) festgehalten.



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