Vorlage an den Landrat

1. Zusammenfassung


Auf der Basis des per 1. Dezember 2003 in Kraft getretenen Tourismus-Gesetzes und der Gewährung eines Verpflichtungskredites in Höhe von insgesamt Fr. 1'550'000 für die Jahre 2003 - 2005, zuzüglich eines einmaligen Beitrages von Fr. 370'000 per 2003 zulasten des Wirtschaftsförderungsfonds, somit total Fr. 1'920'000, konnte der mit der Tourismusförderung beauftragte Verein "Baselland Tourismus" seine Aufgaben gemäss Leistungsauftrag erfüllen.


Gemäss dem Gesetz wacht der Regierungsrat über die wirksame Verwendung der nach diesem Gesetz bewilligten Mittel und erstattet dem Landrat Bericht, wenn er einen neuen Verpflichtungskredit beantragt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion hat zu diesem Zweck eine aktualisierte Wertschöpfungsstudie in Auftrag gegeben. Die Studie unter dem Titel "Evaluation touristische Entwicklung Kanton Basel-Landschaft" liegt vor und zeigt auf, dass die angestrebten Wirkungen weitgehend herbeigeführt werden konnten: In dieser ersten Leistungsperiode bis Ende 2005 wurde eine solide Aufbauarbeit geleistet, der Bekanntheitsgrad des Kantons als Tourismusregion und ebenso die tourismusbezogene Wertschöpfung konnten gesteigert werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat deshalb die Gewährung eines weiteren Verpflichtungskredites an Baselland Tourismus für die Leistungsperiode 2006 - 2008.




2. Das Tourismus-Gesetz vom 19. Juni 2003 (SGS 503)


Der Landrat hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2003 auf Antrag des Regierungsrates den Erlass eines Gesetzes über die Förderung des Tourismus (Tourismus-Gesetz) beschlossen. Das Gesetz wurde in der Volksabstimmung vom 30. November 2003 angenommen und durch den Regierungsrat per 1. Dezember 2003 in Kraft gesetzt.


Mit diesem Gesetz wurde die Rechtsgrundlage für die Gewährung von Betriebskostenbeiträgen an Tourismus-Organisationen sowie für den Abschluss von Leistungsvereinbarungen geschaffen.


Der Landrat hat für eine erste Leistungsperiode, umfassend die Jahre 2003 - 2005, die Ausrichtung eines Verpflichtungskredites von insgesamt Fr. 1'550'000 beschlossen mit folgender zeitlicher Zuordnung:
2003: Fr. 300'000
2004: Fr. 600'000
2005: Fr. 650'000


Für das Startjahr 2003 wurden dem Verein gemäss Regierungsratsbeschluss zulasten des Wirtschaftsförderungsfonds zudem Fr. 370'000 als Beitrag an die Kommunikations- und Marketingkosten gewährt.


Die Direktion für Standortförderung des Seco, Ressort Tourismus, hat dem Verein Baselland Tourismus einen einmaligen Beitrag von Fr. 100'000 an ein Projekt zugesprochen, der im Budget des Vereins für das Jahr 2005 eingestellt wurde. Das Projekt umfasst den Ausbau der Homepage und des Reservationssystems sowie die französisch- und englischsprachige Erweiterung des Informationswesens.


Dem Verein standen somit insgesamt folgende öffentliche Mittel zur Verfügung:
2003: Fr. 670'000
2004: Fr. 600'000
2005: Fr. 750'000


Der Regierungsrat ist beauftragt, über die wirksame Verwendung der nach dem Tourismus-Gesetz bewilligten Mittel zu wachen und dem Landrat Bericht zu erstatten, wenn er einen neuen Verpflichtungskredit beantragt. Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion ist verpflichtet, regelmässig zu untersuchen, inwieweit die mit diesen Mitteln finanzierten Massnahmen zur Erreichung der Zielsetzungen beigetragen haben. Die Ergebnisse dieser Wirkungskontrolle sind zu veröffentlichen.




3. Leistungsvereinbarung 2003 - 2005 mit Baselland Tourismus


Mit der Umsetzung der Massnahmen zur Erreichung der im Tourismus-Gesetz definierten tourismus-politischen Zielsetzungen wurde der Verein "Baselland Tourismus" beauftragt. Der Verein wurde 2001 reorganisiert. Sein Vorstand setzt sich zusammen aus Vertretern der Leistungsträger, der Baselbieter Gemeinden, Verkehrsvereine sowie der Kantonsregierung. Mit der Leitung der Geschäftsstelle wurde der ausgewiesene Tourismus-Fachmann Oliver von Allmen beauftragt. Das Büro befindet sich im Haus der Wirtschaft in Liestal, wodurch Synergien genutzt werden können.


Mit der Leistungsvereinbarung werden folgende tourismus-politische Zielsetzungen verfolgt:

Baselland Tourismus hat sich verpflichtet, folgende Aufgaben zu erfüllen:




4. Wirkungsmessung


Die in § 6 des Tourismus-Gesetzes formulierte Evaluationsklausel zielt einerseits auf die Wirksamkeit der Vollzugsmassnahmen (§ 6, Absatz 1) hin und andererseits auf den Wirksamkeitsnachweis der Gesetzesbestimmungen (§ 6, Absatz 2).


Aus diesem Grunde wurde einer regelmässigen, umfassenden Berichterstattung durch Baselland Tourismus besondere Bedeutung beigemessen. Baselland Tourismus hat sich im Rahmen der Leistungsvereinbarung verpflichtet, der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion jährlich folgende Unterlagen zuzustellen: Budget mit den dazugehörenden Erläuterungen, Zielen und Massnahmenplänen, Bilanz, Erfolgsrechnung, Kontrollstellenbericht, den von der Generalversammlung genehmigten Jahresbericht.


Zentraler Punkt ist die Messung der touristischen Wertschöpfung im Kanton Basel-Landschaft. Zum Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungsvereinbarung im Herbst 2003 bestand dazu noch kein aussagekräftiges Instrumentarium. Dieses war während der Leistungsperiode 2003 - 2005 aufzubauen.



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