Vorlage an den Landrat

3. Evaluation und Entscheid für " cari "


3.1. Evaluation


Am 27. Januar 2005 wurde die Ausschreibung "Beschaffung und Einführung einer neuen MFK-Applikation" im kantonalen Amtsblatt und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht. Die Ausschreibung wurde als offenes Verfahren gemäss dem Gesetz über öffentliche Beschaffungen nach Gatt/WTO durchgeführt. In der Folge verlangten 44 Interessenten das Pflichtenheft und die Ausschreibungsunterlagen. Aufgrund der publizierten Eignungskriterien, insbesondere des Kriteriums "Bei mindestens einer/einem MFK/Strassenverkehrsamt der Schweiz müssen die Hauptfunktionen produktiv genutzt werden", sagten viele Interessenten ihre Teilnahme an der Ausschreibung ab.


An der Offertöffnung vom 9. März 2005 konnten schliesslich noch zwei Angebote entgegengenommen werden. Beide Anbieter erfüllten die Eignungskriterien vollumfänglich, worauf sie im weiteren Evaluationsverfahren berücksichtigt wurden. Bei den beiden Angeboten handelte es sich um folgende Lösungen:


Im Rahmen der Evaluation wurden beide Systeme bei der MFK Basel-Landschaft präsentiert und es wurden Referenzbesuche bei der MFK Basel-Stadt und beim Strassenverkehrsamt Appenzell-Ausserrhoden durchgeführt. Im Weiteren wurden eine Punktebewertung der gewichteten Zuschlagskriterien (Nutzwertanalyse) und ein Kosten/Nutzen-Vergleich gemacht, welche zu folgenden Ergebnissen führten:


Nutzwertanalyse:


Kosten/Nutzen-Vergleich:


Aufgrund dieser Ergebnisse fiel der Entscheid auf cari .




3.2. Begründung des Ergebnisses


Aufgrund der durchgeführten Nutzwert- und Kosten/Nutzen-Analyse wurde cari als die wirtschaftlich günstigere Lösung eruiert. Die Angebote wurden zudem einer eingehenden Risikoanalyse unterzogen.


Wichtige Gründe, welche zu diesem Entscheid führten und diesen bekräftigen, sind:




3.3. Das Produkt cari


3.3.1. Beschreibung


cari ist eine moderne, internetorientierte Applikation, welche auf die Aufgaben einer MFK zugeschnitten ist. cari ist seit Mitte 2002 in Teilen (Halter, Führer, medizinische Kontrollen, Fahrberechtigung "Faber") und seit Dezember 2004 vollumfänglich produktiv im Einsatz und wird inzwischen von 14 Kantonen ganz oder teilweise eingesetzt. Die Kantone VS, AR und AI benutzen einen vergleichbaren Funktionsumfang, wie er bei der MFK BL verlangt wird.


Die folgende Abbildung zeigt einen Überblick über die Systemarchitektur:



Abb.: Systemarchitektur cari


cari basiert auf einer zeitgemässen und zukunftsorientierten Technologie. Die Benutzeroberfläche ist browserorientiert, das bedeutet, dass auf dem Client-PC nur ein Internet-Browser benötigt wird. Der Rest wird zentral auf einem Applikations- und einem Datenbank-Server betrieben.


Von den Anforderungen im Pflichtenheft wird der grösste Teil von cari bereits abgedeckt. Von den übrigen können mit ein paar wenigen Ausnahmen die entsprechenden Anpassungen bis zur geplanten Einführung realisiert werden.


Als Beispiel für die Benutzeroberfläche zeigt die folgende Abbildung die Übersicht über das Führerwesen eines Fahrzeughalters.



Abb.: Benutzeroberfläche cari (fiktive Daten)


Der Anbieter von cari ist die Firma " the networkers group " und wird vertreten durch die Filiale " networkers interactive sa " (nachfolgend networkers genannt) mit Sitz in Préverenges, Kanton VD. networkers ist eine unabhängige Aktiengesellschaft, welche 2001 gegründet wurde. Zurzeit werden 20 Mitarbeitende beschäftigt, welche ausschliesslich für das Produkt cari im Bereich MFK/StVA tätig sind.


networkers tritt als Generalunternehmer auf und arbeitet mit den folgenden Partnern zusammen:

Die Firma erzielte ihren Umsatz zu 80% (2003) und 90% (2004) im Bereich der MFK-Lösungen. Im 2004 waren dies CHF 1.8 Mio Franken.


Mit inzwischen 14 Kantonen als cari -Kunden konnte sich networkers erfolgreich im schweizerischen Markt positionieren.




3.3.2. Datenschutz


Die Datenschutzaufsichtsstelle des Kantons Basel-Landschaft wurde von der Ausschreibung in Kenntnis gesetzt und war mit dem Vorhaben einverstanden.


Sie hat auf wichtige Punkte hingewiesen, welche in diesem Zusammenhang zu beachten sind. Der Anbieter von cari hat zu diesen Punkten Stellung bezogen, woraus die Projektleitung schliesst, dass cari die Voraussetzung für die Einhaltung des kantonalen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzrichtlinien erfüllt. Bei der Einführung muss deren Umsetzung laufend mit den Datenschutzbeauftragten zusammen überprüft werden. Insbesondere sind die datenschutzrechtlichen Anforderungen im Pflichtenheft zum Projekthandbuch (siehe Ziff. 4.5) näher zu umschreiben und es ist ein Datenschutzkonzept zu erstellen, in welchem umschrieben wird, welche Daten zu welchem Zweck durch wen bearbeitet werden und wie die Datensicherheit gewährleistet werden soll. Damit wird den rechtlichen Bestimmungen im Hinblick auf den Datenschutz Rechnung getragen.



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