Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Verpflichtungskredit für eine Neue Informatiklösung für die Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft | |
| vom: | 13. September 2005 | |
| Nr.: | 2005-244 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage |
2. Ausgangslage
2.1. Gründe für ein neues System
2.1.1. Der Zustand heute
Die bestehenden Applikationen der Motorfahrzeugkontrolle Baselland (MFK BL), zur Hauptsache die Anwendungen Fahrzeug , Führer und Mofa , laufen auf dem Host-System, welches durch den Zentralen Informatikdienst der Finanz- und Kirchendirektion (ZID) betrieben wird. Die Anwendungen selber sind Eigenentwicklungen des ZID (Programmiersprachen COBOL und DELTA) und werden auch heute noch vom ZID unterhalten und weiterentwickelt.
Im Rahmen der Host-Ablösung müssen diese Anwendungen zwingend ersetzt werden.
2.1.2. Die Anforderungen
Standardlösung
Vor allem aus Kostengründen und Gründen des Unterhalts besteht die Anforderung, in Zukunft keine Eigenentwicklung mehr zu unterhalten, sondern zusammen mit einem oder mehreren anderen Kantonen eine gemeinsame Lösung zu betreiben, um bei den regelmässig notwendig werdenden Anpassungen der Programme und aufgrund der gesetzlichen Änderungen (Strassenverkehrgesetz) die notwendigen Unterhaltskosten zu reduzieren. Dies auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht und im Hinblick auf den Investitionsschutz einer neuen Applikation. Zudem minimiert dieses Vorgehen das Risiko einer allfälligen Insellösung (Risk-Management).
In die Ausschreibung miteinbezogen wurde auch eine Outsourcing-Variante, bei welcher der Betrieb der Anwendung im Rechenzentrum eines anderen Kantons möglich gewesen wäre. Zu dieser Variante wurde jedoch kein Angebot eingereicht.
Fachliche Anforderungen
Die fachlichen Anforderungen im Rahmen einer Vorstudie wurden zusammen mit der MFK erhoben und im Bericht "Vorstudie Neue MFK-Applikation, Version 1.50 vom 9. Dezember 2003" festgehalten. In der Folge wurde daraus das Pflichtenheft erstellt, welches die Grundlage für die öffentliche Ausschreibung vom 27. Januar 2005 darstellte.
Disposition von Fahrzeug- und Führerprüfungen
Die Motorfahrzeugprüfstation Münchenstein (MFP) führt im Auftrag der beiden Trägerkantone BL und BS die amtlichen Fahrzeug- und Führerprüfungen durch. Für deren Disposition wurde ein neues System evaluiert, welches zur Zeit eingeführt wird. Die Anforderung an ein neues MFK-System bestand darin, dass die beiden Systeme so miteinander verbunden werden können, dass keine Medienbrüche entstehen. Es kann zudem vermieden werden, dass Daten doppelt erfasst werden müssen. Die Datenkonsistenz ist gewährleistet.
Der Datenschutz
Die zukünftige Lösung muss die Anforderungen des kantonalen Datenschutzgesetzes berücksichtigen. Durch die Ausrichtung auf Lösungen, die bereits bei anderen Kantonen betrieben werden, und durch die Erfahrung, dass die kantonalen Datenschutzgesetze in diesem Bereich grosse Ähnlichkeiten aufweisen, erfüllt die geplante Lösung die Anforderungen aus Sicht des heutigen Datenschutzgesetzes.
Die Datenschutzbeauftragten des Kantons Basel-Landschaft stimmten der Vorstudie zu und wiesen für die weitere Projektbearbeitung auf die heiklen Bereiche der medizinischen Daten und Adminsitrativmassnahmen sowie auf den Aspekt der Datenvermeidung und Datensicherheit bei der Internetnutzung durch die Kundinnen und Kunden hin. Diese Hinweise gingen auch an die Verantwortlichen für die Evaluationsbewertung. Die Anliegen der Datenschutzbeauftragten, welche im Mitberichtsverfahren geäussert wurden, sind berücksichtigt worden.
Betrieb der Lösung
Die neuen Applikationen für die Motorfahrzeugkontrolle sollen in der zentralen Direktionsinformatik bei der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion betrieben werden.
2.2. Zusammenarbeit mit der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel und der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt
Um die weitere Zusammenarbeit mit der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Stadt und der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel gewährleisten zu können, soll die neue MFK-Lösung einen möglichst hohen Kompatibilitätsgrad zu den Lösungen dieser beiden Institutionen aufweisen.
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