Vorlage an den Landrat

5. Die Einbindung in ein Gesamtkonzept


Die Denkmallandschaft Ermitage ist ein Kulturdenkmal von gesamtschweizerischer Bedeutung mit europäischer Wirkung. Der hohe kulturgeschichtliche Wert und die grosse Qualität der gartenkünstlerischen, kunsthandwerklichen und bautechnischen Objekte fordert ein umfassendes, auf die Einzigartigkeit und auf die Qualitäten abgestimmtes Nutzungskonzept für die Gesamtanlage. Ein solches Nutzungskonzept ist von einer Expertenkommission ausgearbeitet worden und von Bund, Kanton, Gemeinde und Eigentümerin im Sommer 2003 als gemeinsame, verbindliche Grundlage genehmigt worden. Ein Exemplar liegt der Landratsvorlage bei.



Beim Abbau der Mauerkrone Süd wird der Umfang der Schäden deutlich.



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