Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Im Juni 1994 scheiterte die Volksabstimmung über die Verfassungsvorlage zur Erleichterung der Einbürgerung junger Ausländer am Ständemehr. Im Kanton Basel-Landschaft wurde die Vorlage mit einem Stimmenmehr von 53% angenommen. Dieses positive Ergebnis löste die im September 1994 eingereichten Vorstösse von Roland Meury und Klaus Hiltmann aus. Nachdem die beiden Vorstösse überwiesen worden waren, gelangte die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion 1997 an den Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden, um in Erfahrung zu bringen, wie sich die Bürgergemeinden zu einer erleichterten Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Generation stellen. Der Verband führte daraufhin 1998 eine Umfrage bei allen Bürgerräten durch. Von den 66 Gemeinden, die antworteten, befürworteten lediglich 35% eine Revision.


1997 erfolgte seitens des Bundes die Ankündigung, dass in der Legislaturperiode 1999 - 2003 eine neue Vorlage zur Erleichterung der Einbürgerung der jungen Ausländergeneration in Angriff genommen wird. 1999 setzte der Bundesrat eine Arbeitsgruppe ein mit dem Auftrag, verschiedene Vorschläge zur Revision des Bürgerrechts zu prüfen.


Im Februar 2000 wurde die Motion der SP-Fraktion "Lockerung der Wohnsitzerfordernisse bei Einbürgerungen" als Postulat überwiesen. Mit diesem Vorstoss wird eine Regelung gefordert, wonach BewerberInnen bis zum 30. Lebensjahr bei einem Wohnsitz von fünf Jahren im Kanton Baselland ohne Nachweis "achtenswerter Gründe" ihr Einbürgerungsgesuch an einem anderen Ort als ihrem Wohnort stellen können.


Im April 2001 wurde die Motion der SP-Fraktion "Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung für Jugendliche" als Postulat überwiesen. Dieser Vorstoss nimmt Bezug auf die 1994 überwiesenen Postulate, welche die erleichterte Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration fordern, und hält fest, dass diese nun endlich zu einem guten Ende zu führen sind.


Der Regierungsrat kommunizierte dem Landrat das negative Umfrageergebnis seitens der Bürgergemeinden sowie die Aussicht auf eine neue Bundesvorlage. Er stellte die Bearbeitung der in Frage stehenden Vorstösse zurück, auch unter Hinweis auf die "Politik der kleinen Schritte" im Bereich des Bürgerrechts. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Regierung mehrere Vorlagen im Bereiche des Bürgerrechts dem Landrat vorgelegt hat. So u.a. die Landratsvorlage vom Dezember 1999 zur Revision des kant. Bürgerrechtsgesetzes betr. Straffung des Einbürgerungsverfahrens und die Landratsvorlage vom Oktober 2000 betreffend Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft.


Im Oktober 2003 beschloss die Bundesversammlung fünf Vorlagen zur Revision des Bürgerrechts. Zwei der Vorlagen betrafen die Revision der Bundesverfassung: Danach sollte dem Bund die Kompetenz eingeräumt werden, einerseits Grundsätze zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration festzulegen, andererseits den Erwerb des Bürgerrechts bei Geburt für die dritte Generation zu regeln. Diese beiden Vorlagen wurden am 26. September 2004 dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Beide Vorlagen wurden gesamtschweizerisch verworfen. Der Kanton Basel-Landschaft lehnte die Vorlage betr. der zweiten Ausländergeneration zu 60%, diejenige betreffend der dritten Generation zu 56% ab.


Gestützt auf dieses doch sehr eindeutige Ergebnis würde es eine Missachtung des Volkswillens darstellen, dem Baselbieter Stimmvolk zum heutigen Zeitpunkt erneut eine Vorlage zur Erleichterung der Einbürgerung der jungen Ausländergeneration vorzulegen. Der Regierungsrat beantragt deshalb die Abschreibung der in Frage stehenden Vorstösse.



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