Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beantwortung von 4 Postulaten über Einbürgerungen (1994-169, 1994-175, 1999-137 und 2001-003) |
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| vom: | 22. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-091 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Darstellung der einzelnen Vorstösse
2.1. Postulat 1994/169 vom 5. September 1994 von Roland Meury betr. die erleichterte Einbür- gerung von Jugendlichen der sogenannten "zweiten Generation"
Am 20. Oktober 1994 überwies der Landrat das folgende, von 6 Landratsmitgliedern mitunterzeichnete Postulat (ehemals Motion) von Roland Meury an den Regierungsrat:
Am 12. Juni wurde der Bundesbeschluss über die Revision der BürgerInnenrechtsregelung in der Bundesverfassung (Art. 44 Abs. 2 und 4; erleichterte Einbürgerung für junge AusländerInnen) in der Volksabstimmung zwar mit einem Volksmehr von 1'114'561 (52.9 Prozent) gegen 993'686 (47.1 Prozent) der Stimmen angenommen, doch scheiterte die Verfassungsrevision bekanntlich am Ständemehr. Im Kanton Basel-Landschaft wurde die erleichterte Einbürgerung mit 43'278 gegen 38'351 der Stimmen, in einzelnen Gemeinden gar mit Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen.
Um dem mit diesen eindrücklichen Zahlen zum Ausdruck gekommenen politischen Willen der Mehrheit der Bevölkerung ein neues Gefäss zu geben, haben kurz nach der Abstimmung vom 12. Juni die sechs Westschweizer Kantonsregierungen gemeinsam mit derjenigen des Kantons Bern die Absicht bekundet, die erleichterte Einbürgerung jugendlicher EinwohnerInnen ausländischer Herkunft unter gegenseitiger Absprache auf kantonaler Ebene zu regeln.
Der Regierungsrat wird hiermit darum gebeten,
1. die erleichterte Einbürgerung für ausländische Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft einzuführen;
2. zu erwägen, im Hinblick auf eine in möglichst weiten Teilen der Schweiz einheitlich geltende Regelung eine Zusammenarbeit mit der "Konferenz der Westschweizer Kantone" anzustreben.
2.2. Postulat 1994/175 vom 5. September 1994 von Klaus Hiltmann zur Einbürgerungserleichterung für Jugendliche der zweiten Generation
Am 20. Oktober 1994 überwies der Landrat das folgende Postulat von Klaus Hiltmann an den Regierungsrat:
Nach der knappen Ablehnung der erleichterten Einbürgerung der in unserem Land aufgewachsenen jungen Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene stellt sich die Frage, ob auf kantonaler Ebene Einbürgerungs-Erleichterungen gewährt werden könnten. In einigen Kantonen gibt es offenbar bereits Bestrebungen, z.B. in Konkordatsform, eine interkantonale Lösung zu finden.
Ich bitte darum den Regierungsrat, im Einvernehmen mit anderen Kantonen geeignete Realisierungswege zu prüfen und dem Landrat zu berichten.
2.3. Postulat 1999/137vom 24. Juni 1999 der Sozialdemokratischen Fraktion betr. Lockerung der Wohnsitzerfordernisse bei Einbürgerungen
Am 10. Februar 2000 überwies der Landrat das folgende von der Sozialdemokratischen Fraktion (SP-Fraktion) eingereichte Postulat (ehemals Motion) an den Regierungsrat:
Das Bundesrecht verlangt von Ausländerinnen und Ausländern, die sich einbürgern lassen wollen, 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz (Art. 15 Bürgerrechtsgesetz des Bundes; zum Vergleich: in Deutschland und Österreich sind 10 Jahre Wohnsitz erforderlich, in Frankreich, Finnland, Schweden, Belgien, Grossbritannien 5 Jahre, in Italien und Irland 4 Jahre). Der Kanton Baselland verlangt zudem 5 Jahre Wohnsitz im Kanton sowie Wohnsitz in der Gemeinde, in der das Bürgerrecht erworben wird (§ 11 Bürgerrechtsgesetz BL).
Bekanntlich kann aus "achtenswerten Gründen" vom Erfordernis des Wohnsitzes in der Gemeinde oder einer bestimmten Wohnsitzdauer abgesehen werden (§ 10 Abs. 2 Bürgerrechtsgesetz Kanton BL). Vom Wohnsitzerfordernis sieht der Landrat in konstanter Praxis ab, wenn Leute aus beruflichen Gründen ihre angestammte Wohngemeinde verlassen müssen, wenn sie heiraten oder in einer anderen Gemeinde eine Wohnung finden. Leider sind die Bewerberinnen und Bewerber stets gezwungen, die Gründe ihrer Mobilität im Einbürgerungsverfahren genau darzulegen. Junge Bewerber/innen im Alter von 18 - 30 Jahren sind von der Ausnahmeregelung am meisten betroffen.
Das Wohnsitzerfordernis steht im Widerspruch zur Forderung nach Mobilität und führt immer wieder zu Fragen, welche unnötig die Persönlichkeitssphäre tangieren. Einfacher und ausreichend wäre es, den von dieser Ausnahmeregelung am meisten Betroffenen lediglich den 5-jährigen Wohnsitz im Kanton vorzuschreiben und es den Bürgergemeinden zu überlassen, ob sie weitere Vorschriften erlassen wollen.
Die Unterzeichneten bitten daher den Regierungsrat, das folgende Anliegen bei der Revision des Bürgerrechtsgesetzes zu berücksichtigen:
Bewerberinnen und Bewerber um das Bürgerrecht bis zum vollendeten 30. Lebensjahr müssen - wenn sie alle übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen - 5 Jahre im Kanton Baselland gewohnt haben und können auch ohne Nachweis "achtenswerter Gründe" ihre Einbürgerungsgesuche an einem anderen Ort als ihrem Wohnort einreichen.
2.4. Postulat 2001/003 der Sozialdemokratischen Fraktion betr. Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung für Jugendliche
Am 26. April 2001 überwies der Landrat das folgende von der SP-Fraktion eingereichte Postulat (ehemals Motion) an den Regierungsrat:
Am 5. September 1994 hat der Landrat die Motion 1994-169 von Roland Meury (Grüne) und das Postulat 1994-175 von Klaus Hiltmann (CVP) überwiesen. Beide Vorstösse hatten zum Ziel, die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der zweiten Ausländergeneration im Kanton Baselland einzuführen. Ebenso wiesen die Antragsteller darauf hin, dass eine Zusammenarbeit mit anderen Kantonen - insbesondere den Westschweizer Kantonen - anzustreben sei.
Die Kantone Fribourg, Bern, Neuenburg, Genf, Jura und Waadt haben mit der interkantonalen Vereinbarung vom 16. Dezember 1994 beschlossen, ihre Gesetzgebung so anzupassen und zu harmonisieren, dass für jugendliche Ausländer zwischen 16 und 25 Jahren erleichterte Einbürgerungsmodalitäten gelten. Inzwischen ist auch der Kanton Zürich dem
Konkordat beigetreten. Die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) würde es begrüssen, wenn weitere Kantone sich zu einem Konkordatsbeitritt entschliessen könnten.
Der Regierungsrat hat die Frist für die Bearbeitung der beiden überwiesenen Vorstösse schon gebührend überschritten. Der Inhalt der Vorstösse ist aber ein in weiten Kreisen anerkanntes Anliegen und ergänzt integrationspolitische Massnahmen. Die Motion Meury und das Postulat Hiltmann sollen endlich zu einem guten Ende geführt werden.
Der Regierungsrat wird beauftragt, den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung vom 16. Dezember 1994 über die erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren vorzunehmen oder dem Landrat eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten.
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