Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beantwortung von 4 Postulaten über Einbürgerungen (1994-169, 1994-175, 1999-137 und 2001-003) |
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| vom: | 22. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-091 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6. Ergebnis und Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom September 2004 über die Vorlagen betreffend Bürgerrecht der zweiten und dritten Generation
Am 26. September 2004 wurden die beiden Vorlagen zur Revision der Bundesverfassung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. In seinen Abstimmungserläuterungen hielt der Bundesrat fest, dass das Parlament die Revision des Bürgerrechtsgesetzes bereits beschlossen hat. Dies unter dem Aspekt, dass die Stimmenden bereits wissen, welche Voraussetzungen für die Einbürgerung der zweiten Generation und die Erlangung des Bürgerrechts durch Geburt durch die dritte Generation erfüllt sein müssen. Weiter hielt der Bundesrat fest, dass die Revision der Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes erst in Kraft tritt, wenn die Verfassungsänderungen angenommen sind und kein Referendum ergriffen wird.
Das Ergebnis der Volksabstimmung präsentiert sich wie folgt:
Erleichterung der Einbürgerung der ersten Generation:
| - | gesamtschweizerisch: 43.2% ja, 56.8% nein, bei einer Stimmbeteiligung von 53.8%; |
| - | Standesstimmen: 51/2 ja (Freibung, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura), 155/2 nein; |
| - | Kanton Basel-Landschaft: 40% ja , 60% nein, bei einer Stimmbeteiligung von 55.2%. |
Bürgerrechtserwerb der dritten Generation:
| - | gesamtschweizerisch: 48.4% ja, 51.6% nein, bei einer Stimmbeteiligung von 53.8%; |
| - | Standesstimmen: 61/2 ja (Bern, Freiburg, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg, Genf, Jura), 115/2 nein; |
| - | Kanton Basel-Landschaft: 43.8% ja, 56.2% nein, bei einer Stimmbeteiligung von 55.2%. |
Bemerkenswert ist, dass unter denjenigen 14 Kantonen, die bereits Regelungen für die erleichterte Einbürgerung der jugendlichen Ausländergeneration erlassen haben, 8 Kantone die Vorlagen verworfen haben. So bspw. hinsichtlich der Vorlage der zweiten Ausländergeneration Bern mit 55.4% , Zürich mit 55.6%, Solothurn mit 67.6% und der Tessin mit 59.1% Nein-Stimmen.
Die VOX Analyse vom November 2004 zu den beiden Einbürgerungsvorlagen - erstellt vom Institut Forschung, Kommunikation und Gesellschaft in Bern sowie vom Institut für Politikwissenschaft der Universität Zürich - kommt zu folgenden Hauptergebnissen:
Der Links/Rechts-Gegensatz bildete bei diesen Vorlagen, die sich hinsichtlich des Abstimmungsprofils und der Entscheidmotive kaum unterscheiden, die massgebliche Konfliktlinie. Stimmende, die sich politisch rechts einstuften und mit der SVP sympathisierten, haben die beiden Bundesbeschlüsse deutlich verworfen. Der ideologisch geprägte Konfliktcharakter der Abstimmung spiegelte sich auch in den persönlichen Einstellungen zur Frage nach der Chancengleichheit der ausländischen und schweizerischen Bevölkerung wider: Diejenigen, die der Meinung waren, dass Schweizer/innen gegenüber Ausländer/innen bevorzugt werden sollten, verwarfen die Einbürgerungsvorlagen klar (89% bzw. 83%). Persönliche Merkmale wie Alter und Geschlecht sowie die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen soziodemographischen Gruppen wirkten sich nicht oder nur schwach auf den Stimmentscheid aus. Die Stimmberechtigten in der Deutschschweiz sprachen sich viel deutlicher gegen die Bundesbeschlüsse aus als diejenigen in der Westschweiz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sich Personen aus der Romandie Ausländer/innen gegenüber generell weniger abwehrend verhalten.
Die Analyse der Entscheidmotive und der Argumente zeigt, dass hauptsächlich die persönliche Einstellung der Befragten gegenüber der ausländischen Wohnbevölkerung für die Nein- oder Ja-Stimmen ausschlaggebend war. Personen, die von den Ausländer/innen ein positives Bild haben, sie als gut integriert oder gar als Schweizer/innen bezeichnen, stimmten den Vorlagen mehrheitlich zu. Befragte, die demgegenüber eine negative Sichtweise vertraten, die ausländische Wohnbevölkerung als nicht integriert betrachteten oder negative Erfahrungen mit ihr gemacht hatten, verwarfen die Bundesbeschlüsse. Auch die Befürchtung, dass mit der Annahme der Vorlagen die Schweizer Identität untergraben werden könnte, führte zu einem Negativentscheid.
Im Vergleich zu 1994, als ebenfalls über eine Verfassungsänderung betreffend die erleichterte Einbürgerung abgestimmt wurde, nahm 2004 der Nein-Stimmen-Anteil bei beinahe allen gesellschaftlichen und politischen Gruppen leicht zu. Deutlicher als bei den anderen Parteianhängerschaften hat der Nein-Stimmen-Anteil bei der SVP-Wählerschaft zugenommen, welche zudem seit 1994 stark angewachsen ist. Dies ist neben dem Umstand, dass die SVP heuer ein Nein empfahl und die Vorlagen aktiv bekämpfte, einer der Gründe für das deutlichere Nein zu den Einbürgerungsvorlagen.
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