Vorlage an den Landrat


5. Vorgehen des Regierungsrates bezüglich der hängigen Einbürgerungsvorstösse

Nachdem das negative Ergebnis der im Jahre 1998 erfolgten Umfrage bei den Bürgergemeinden vorlag (vgl. Ziffer 4.2.), stellte der Regierungsrat die Umsetzung der Vorstösse Roland Meury und Klaus Hiltmann zurück. In Absprache mit der landrätlichen Petitionskommission wurde im August 1998 vereinbart, dass zuerst eine Vorlage zur Vereinfachung und Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens ausgearbeitet wird. Der Regierungsrat unterbreitete daraufhin im Dezember 1999 dem Landrat die Gesetzesvorlage zur Straffung des Einbürgerungsverfahrens. Diese Revision ist seit 1. Januar 2001 in Kraft.


Der Regierungsrat legte in den folgenden Jahren weitere Vorlagen im Bereich des Bürgerrechts vor. Folgende Umstände führten zu diesem Vorgehen:

An der Landratssitzung vom April 2001 erläuterte der damalige Justizdirektor die Haltung der Regierung zur Motion "Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen" und zu den 1994 eingereichten Vorstössen Roland Meury und Klaus Hiltmann. Er führte an, dass die Regierung bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Inhaltlich habe die Regierung keine Probleme mit dem Vorstoss, man befinde sich aber auf Bundesebene mitten im Vernehmlassungsverfahren für eine erleichterte Einbürgerung. Die Regierung habe sich positiv zu den Bundesvorschlägen gestellt. Sobald klar sei, was der Bund tun werde, lasse sich auch der kantonale Spielraum besser abschätzen. Zum heutigen Zeitpunkt sei nicht beurteilbar, ob Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene überhaupt noch bestehen werde. Für die Nichtbehandlung der Vorstösse Roland Meury und Klaus Hiltmann seien zwei Gründe verantwortlich. Bereits kurz nach der Abstimmung von 1994 habe der Bund die Ausarbeitung einer neuen Vorlage signalisiert, wobei es bis zur Vernehmlassung trotzdem bis 2001 dauerte. Andererseits seien die Entwicklungen im eigenen Kanton dafür verantwortlich, dass Bürgerrechtsrevisionen mit anderem Inhalt vordringlich hätten behandelt werden müssen. Die Politik des Regierungsrates, pragmatisch und Schritt für Schritt vorzugehen, sei vom Landrat immer abgesegnet und mitgetragen worden.


Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass zuerst das negative Umfrageergebnis seitens der Bürgergemeinden, danach die Revisionsarbeiten des Bundes sowie die vordringlich zu behandelnden vorgenannten Bürgerrechtsvorlagen dazu führten, dass der Regierungsrat auf die Umsetzung der in Frage stehenden Vorstösse verzichtete. Der Regierungsrat hat diese Umstände jeweils im Rahmen der Sammelvorlagen zu den parlamentarischen Vorstössen dem Landrat kommuniziert.



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