Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beantwortung von 4 Postulaten über Einbürgerungen (1994-169, 1994-175, 1999-137 und 2001-003) |
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| vom: | 22. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-091 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Vorgehen des Regierungsrates bezüglich der hängigen Einbürgerungsvorstösse
Nachdem das negative Ergebnis der im Jahre 1998 erfolgten Umfrage bei den Bürgergemeinden vorlag (vgl. Ziffer 4.2.), stellte der Regierungsrat die Umsetzung der Vorstösse Roland Meury und Klaus Hiltmann zurück. In Absprache mit der landrätlichen Petitionskommission wurde im August 1998 vereinbart, dass zuerst eine Vorlage zur Vereinfachung und Beschleunigung des Einbürgerungsverfahrens ausgearbeitet wird. Der Regierungsrat unterbreitete daraufhin im Dezember 1999 dem Landrat die Gesetzesvorlage zur Straffung des Einbürgerungsverfahrens. Diese Revision ist seit 1. Januar 2001 in Kraft.
Der Regierungsrat legte in den folgenden Jahren weitere Vorlagen im Bereich des Bürgerrechts vor. Folgende Umstände führten zu diesem Vorgehen:
| - | Im Februar 2000 beschloss der Landrat die Überweisung des im Juni 1999 von der Sozialdemokratischen Fraktion eingereichten Postulats für eine Einbürgerungsaktion aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft. Der Regierungsrat legte dem Landrat im Oktober 2000 in Erfüllung dieses Vorstosses das Gesetz über die Reduktion der Gebühren für die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger aus Anlass der 500-jährigen Zugehörigkeit des Kantons zur Eidgenossenschaft vor. Dieses vom Landrat beschlossene Gesetz wurde vom Stimmvolk im Juni 2001 abgelehnt. |
| - | Im November 2000 wurde die formulierte "Gesetzesinitiative für eine vernünftige Einbürgerungspolitik" eingereicht. Mit dieser Initiative wurde eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes gefordert hinsichtlich einer Regelung, wonach das Kantons- und Gemeindebürgerrecht nur bei angemessenen Sprachkenntnissen einer der vier Landessprachen erworben werden kann. Der Landrat empfahl dem Stimmvolk ein Nein zu dieser Initiative mit der Begründung, dass die Forderung der Initianten bereits erfüllt sei. An der Volksabstimmung vom März 2002 wurde die Initiative abgelehnt. |
| - | Mit Urteil vom 29. März 2000 qualifizierte das Verfassungsgericht Baselland die Zuständigkeit der Bürgergemeindeversammlung für Einbürgerungsentscheide als verfassungsmässig höchst fragwürdig. Das Gericht hielt in seinem Urteil fest, dass es Aufgabe der Legislative sei, die Korrektur dieser Zuständigkeitsregelung vorzunehmen. Gestützt auf dieses Urteil legte der Regierungsrat im September 2001 dem Landrat den Entwurf zur Revision des Bürgerrechtsgesetzes und der Kantonsverfassung in Sachen Zuständigkeit zur Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts vor. Der Landrat beschloss im März 2002 Nichteintreten auf diese Vorlage. |
An der Landratssitzung vom April 2001 erläuterte der damalige Justizdirektor die Haltung der Regierung zur Motion "Mener a bien - Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen" und zu den 1994 eingereichten Vorstössen Roland Meury und Klaus Hiltmann. Er führte an, dass die Regierung bereit sei, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen. Inhaltlich habe die Regierung keine Probleme mit dem Vorstoss, man befinde sich aber auf Bundesebene mitten im Vernehmlassungsverfahren für eine erleichterte Einbürgerung. Die Regierung habe sich positiv zu den Bundesvorschlägen gestellt. Sobald klar sei, was der Bund tun werde, lasse sich auch der kantonale Spielraum besser abschätzen. Zum heutigen Zeitpunkt sei nicht beurteilbar, ob Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene überhaupt noch bestehen werde. Für die Nichtbehandlung der Vorstösse Roland Meury und Klaus Hiltmann seien zwei Gründe verantwortlich. Bereits kurz nach der Abstimmung von 1994 habe der Bund die Ausarbeitung einer neuen Vorlage signalisiert, wobei es bis zur Vernehmlassung trotzdem bis 2001 dauerte. Andererseits seien die Entwicklungen im eigenen Kanton dafür verantwortlich, dass Bürgerrechtsrevisionen mit anderem Inhalt vordringlich hätten behandelt werden müssen. Die Politik des Regierungsrates, pragmatisch und Schritt für Schritt vorzugehen, sei vom Landrat immer abgesegnet und mitgetragen worden.
Zusammenfassend ist also festzuhalten, dass zuerst das negative Umfrageergebnis seitens der Bürgergemeinden, danach die Revisionsarbeiten des Bundes sowie die vordringlich zu behandelnden vorgenannten Bürgerrechtsvorlagen dazu führten, dass der Regierungsrat auf die Umsetzung der in Frage stehenden Vorstösse verzichtete. Der Regierungsrat hat diese Umstände jeweils im Rahmen der Sammelvorlagen zu den parlamentarischen Vorstössen dem Landrat kommuniziert.
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