Vorlage an den Landrat


4. Sonderfaktoren

4.1 Bundesrecht und interkantonale Vereinbarungen


Der Kantonshaushalt des Kantons Basel-Landschaft wird durch Faktoren mitbeeinflusst, welche durch übergeordnetes Recht (Bundesrecht oder interkantonales Recht) bestimmt und daher nicht beeinflussbar sind. Es handelt sich um gebundene Ausgaben 4 . Im folgenden werden die gebundenen Bereiche und deren Auswirkung auf den Saldo der Laufenden Rechnung dargestellt.


Einfluss der Bundespolitik und von interkantonalen Vereinbarungen auf die Staatsrechnung Kanton Basel-Landschaft

In der Rechnung 2004 gleichen sich die Auswirkungen auf der Aufwand und Ertragsseite in etwa aus, so dass sie den Saldo der Laufenden Rechnung nicht stark beeinflussen.




4.3 Periodenfremde Erträge


Folgende grössere periodenfremde Erträge sind in der Staatsrechnung 2004 enthalten:




4.4 Periodenfremde Aufwändungen


Folgende grössere periodenfremde Aufwändungen sind in der Staatsrechnung 2004 enthalten:


Die periodenfremden Erträge übersteigen die periodenfremden Aufwendungen um 7 Mio. Franken.



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Fussnoten:


4 Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz § 1, SGS 310.1


5 Anpassung des Uni-Beitrages an die Teuerung gemäss Staatsvertrag.