Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Seit mehreren Jahren reichen die Erträge nicht mehr zur Finanzierung der laufenden Ausgaben. Für die letzten vier Jahre resultiert ein kumuliertes Defizit von über 200 Millionen Franken oder rund 50 Millionen Franken pro Jahr. Mit dem vorliegenden Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) soll der Baselbieter Staatshaushalt wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Werden keine Gegenmassnahmen ergriffen, nimmt die Verschuldung weiter zu. Eine weitere Erhöhung der Verschuldung hat zur Folge, dass der Zinsendienst zunimmt und dass der Handlungsspielraum unserer Nachkommen eingeengt wird. Damit werden die Probleme in die Zukunft verschoben. Auch eine Erhöhung der Steuern stellt keine Alternative zum vorliegenden Entlastungspaket dar. Dies würde den Standort Basel-Landschaft sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen unattraktiv machen. Eine starke Abwanderung könnte einsetzen, womit das Steuersubstrat reduziert würde.


Der Bundesrat hat beschlossen, dass die überschüssigen Goldreserven gemäss bestehendem Verteilschlüssel an den Bund und die Kantone ausbezahlt werden sollen. Sollten diese Zusatzerträge tatsächlich ausbezahlt werden, so erhielte der Kanton Basel-Landschaft eine einmalige Auszahlung von 371 Mio. Franken. Dieser Betrag soll für den Schuldenabbau eingesetzt werden. Dieser Schuldenabbau würde zu einer gewissen Entlastung aber nicht zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen. Die Massnahmen zur Sanierung des Staatshaushalts müssen auch bei einer allfälligen Auszahlung der überschüssigen Goldreserven weitergeführt werden.


Die internationale Rating-Agentur Standard & Poors hat die Bonität des Kantons Basel-Landschaft mit einem AAA beurteilt. Mit anderen Worten hat das Baselbiet eine ausgezeichnete Ausgangslage. Allerdings weist Standard & Poors im jüngsten Bericht darauf hin, dass bei der kommenden Wiederbeurteilung der kantonalen Finanzlage die Umsetzung des Entlastungspakets eine massgebende Rolle spielt. Die Realisierung von Entlastungsmassnahmen sei unabdingbar für die Wiederherstellung der notwendigen Budgetdisziplin.


Mit den Entlastungsmassnahmen aus der Generellen Aufgabenüberprüfung verbessert sich der Finanzplan 2005 bis 2008 gegenüber dem Finanzplan 2004 bis 2007 stark. Vorausgesetzt, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen realisiert werden, können die Defizite in der Laufenden Rechnung in den Jahren 2005 bis 2007 deutlich unter 100 Millionen Franken gehalten werden. Ohne Entlastungsmassnahmen resultieren in derselben Periode Defizite im Umfang von 140 bis 300 Millionen Franken.


Regierungsrat und Landrat müssen angesichts dieser Ausgangslage und der absehbaren Entwicklung handeln. Die Handlungsleitlinien beschreibt die Kantonsverfassung wie folgt: Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen und er soll auf die Dauer ausgeglichen sein. Des Weiteren sollen alle Aufgaben und Ausgaben vor der Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin geprüft werden.


Mit dem Start des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) hat der Regierungsrat die ihm gemäss Verfassung gestellte Verpflichtung wahrgenommen. Der Regierungsrat will das strukturelle Defizit beseitigen und den finanzpolitischen Spielraum zurück gewinnen. Ohne neuen Handlungsspielraum wird der Kanton kontinuierlich an Standortattraktivität verlieren, da keine neuen Projekte mehr angegangen werden können oder alles Neue mit einer Erhöhung der Verschuldung oder mit einer Erhöhung der Steuern finanziert werden muss.


Der Regierungsrat hat mit dem vorliegenden Entlastungspaket auf der Basis des Regierungsprogrammes Priorisierungen vorgenommen. Er war bestrebt, ein ausgewogenes Massnahmenpaket zu erarbeiten und eine gewisse Opfersymmetrie zu erreichen. Insgesamt umfasst dieses Paket 252 Massnahmen mit einem nachhaltigen Sparpotential von rund 135 Millionen Franken. 27 Massnahmen, bei welchen Gesetzes- oder Dekretsänderungen notwendig sind, werden dem Landrat mit dieser Vorlage unterbreitet. Die Entlastung beträgt 39.3 Millionen Franken. Weitere acht Massnahmen mit einer Entlastung von 40.2 Millionen Franken folgen mit separaten Vorlagen innerhalb Jahresfrist. Ein gleichzeitiger Antrag zu allen Vorhaben im Rahmen von GAP war aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Die übrigen Massnahmen wird der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen (insgesamt 217 mit einem Sparpotential von 55 Millionen Franken).


Alle Direktionen, die Landeskanzlei und das Kantonsgericht haben Massnahmen eruiert. Eine gewisse Opfersymmetrie kann eingehalten werden. Zudem sind die Massnahmen finanzpolitisch ausgewogen, indem sich das Sparpotential aus ausgaben- und einnahmenseitigen Massnahmen zusammensetzt. In einer separaten Vorlage unterbreitet der Regierungsrat dem Landrat die notwendigen Entscheidungsgrundlagen im Personalbereich (Vorlage betreffend Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung).


Die Antworten zur Vernehmlassung haben gezeigt, dass die Notwendigkeit zur Sanierung des Finanzhaushalts unbestritten ist. Je nach politischem Standpunkt werden gewisse Massnahmen befürwortet oder abgelehnt. Teilweise wird kritisiert, dass ein zu grosser Teil der Entlastungen auf der Einnahmenseite erzielt werde und dass ein echter Aufgabenabbau nicht stattgefunden habe. Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) lehnt das Entlastungspaket vollständig ab, obwohl die Gemeinden nur am Rande betroffen sind und das Entlastungspaket für die Gemeinden kostenneutral ausgestaltet worden war. Bezüglich der Aufhebung des Rabatts der Motorfahrzeugsteuer wurde verschiedentlich gefordert, dass diese Zusatzeinnahme zweckgebunden für Strassenbauprojekte eingesetzt werde.


Der Regierungsrat hat in der Folge das Entlastungspaket GAP angepasst. Die aus GAP resultierenden Be- und Entlastungen der Gemeinden sollen in einem gesonderten Aufgabenteilungsprojekt im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen behandelt werden. Aufgrund der vorgenommenen Anpassungen ist das Entlastungspaket GAP im Verhältnis zu den Gemeinden nicht mehr kostenneutral, neu werden die Gemeinden substantiell um 11.5 Millionen Franken entlastet. Die Zusatzeinnahme aufgrund der Aufhebung des Rabatts der Motorfahrzeugsteuer soll neu zweckgebunden in einen Fonds zur Finanzierung der H2 fliessen. Die Laufende Rechnung wird damit indirekt entlastet, da nach der Realisierung der H2 keine Abschreibungen und keine Fremdfinanzierungskosten in der laufenden Rechnung anfallen.


Auf ein Rahmengesetz über die Generelle Aufgabenüberprüfung wird verzichtet: Die Anträge zu den einzelnen Gesetzes- und Dekretsänderungen werden dem Landrat einzeln zum Beschluss unterbreitet.


Das Ziel, im Jahr 2007 Entlastungsmassnahmen im Umfang von 200 Millionen Franken zu realisieren, ist mit dem vorliegenden Paket noch nicht erreicht. Das Entlastungspaket GAP stellt aber einen ersten unverzichtbaren Schritt in die richtige Richtung dar. Ohne Sanierung der Staatsfinanzen führen zukunftsorientierte Projekte, wie die gemeinsame Trägerschaft mit der Uni oder die Schaffung einer Fachhochschule Nordwestschweiz zu einer starken Erhöhung der Verschuldung und damit zu einer Belastung von zukünftigen Generationen. Sollte das Entlastungspaket GAP abgelehnt werden, müsste der Regierungsrat Steuererhöhungen in Erwägung ziehen. Da höhere Steuern die Standortattraktivität des Kantons Basel-Landschaft stark verschlechtern, stellen Steuererhöhungen keine nachhaltige Alternative dar. Zur Sanierung des Finanzhaushalts gibt es keine Alternative.


Das Entlastungspaket GAP muss in den Zusammenhang mit der strategischen Zielsetzung der Sanierung des Finanzhaushalts und der Schaffung von finanzpolitischem Handlungsspielraum für neue Projekte gestellt werden. Sollten in der parlamentarischen Beratung die Partikularinteressen überwiegen, dann ist eine Höherverschuldung und damit eine Belastung von zukünftigen Generationen vorprogrammiert. Die Finanzpolitik wäre damit nicht nachhaltig.



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