Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) | |
| vom: | 8. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-076 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Ausgangslage
Aus § 129 der Verfassung des Kantons Basel-Landschaft (1) ergibt sich der Auftrag an Regierung und Parlament, den Finanzhaushalt sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. Insbesondere sind Regierung und Parlament dazu angehalten, alle Aufgaben und Ausgaben periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit hin zu prüfen.
In § 2 des Finanzhaushaltsgesetzes des Kantons Basel-Landschaft (2) sind die Grundsätze der Haushaltsführung spezifiziert. Insbesondere ergibt sich aus diesem Paragrafen auch der Auftrag, dauernde Vergleiche zwischen Ist- und Soll-Zustand der Finanzen vorzunehmen sowie bei Abweichungen derselben Korrekturmassnahmen vorzunehmen.
2.2 Entwicklung der Finanzen im Kanton Basel-Landschaft und Ausblick
Die Vorgabe eines Entlastungsziels von 200 Mio. Franken basierte auf dem Finanzplan 2004-2007. Dieser zeigte auf, dass sich die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen immer weiter öffnet. Mit Berücksichtigung der neuen gebundenen Vorhaben prognostizierte der Finanzplan im Jahr 2007 ein Defizit in der Laufenden Rechnung von 200 Mio. Franken. Daraus wurde das Entlastungsziel von 200 Mio. Franken abgeleitet.
Der dem Landrat im Herbst 2005 unterbreitete neue Finanzplan 2005 bis 2008 (vgl. Grafik 1) zeigt eine verbesserte Ausgangslage, vorausgesetzt die GAP-Massnahmen können umgesetzt werden. Allerdings kann der Haushaltsausgleich selbst mit Realisierung der vorgeschlagenen GAP-Massnahmen nicht erreicht werden. Ohne GAP-Massnahmen betragen die Defizite 140 Millionen Franken im Jahr 2006 bis über 300 Millionen Franken im Jahr 2008. Der Finanzhaushalt des Kantons Basel-Landschaft ist strukturell überlastet, was auf das überproportionale Wachstum der Ausgaben gegenüber den Einnahmen zurückzuführen ist.
In der zweiten Hälfte der achtziger Jahre waren in den laufenden Rechnungen jeweils noch Überschüsse zu verzeichnen. In den neunziger Jahren konnten die Erträge die Aufwendungen gerade noch decken. Seit dem Jahr 2001 waren dann laufend Defizite in der Höhe von rund 50 Millionen Franken pro Jahr (3) zu verzeichnen. Die Rechnung 2004 wird im Rahmen des Budgets, d.h. mit einem Defizit in der Laufenden Rechnung von rund 50 Mio. Franken abschliessen. Das Eigenkapital wurde kontinuierlich abgebaut: Im Jahr 2000 belief es sich noch auf 322.7 Millionen Franken, mit dem Budget 2005 wird es auf unter 100 Millionen Franken reduziert.
In Grafik 1 ist dargestellt, dass die GAP-Entlastungen einen massgeblichen Beitrag zur Verbesserung des Finanzplans leisten. Nach heutigem Kenntnisstand können die Defizite in den Jahren 2005 bis 2007 deutlich unter 100 Millionen Franken gehalten werden. Im Jahr 2008 wird die Einführung des NFA den Kantonshaushalt dann voraussichtlich in der Grössenordnung von 100 Millionen Franken mehr belasten (davon 45 Mio. wiederkehrend), wodurch das Defizit auf ein Niveau von 200 Millionen steigt. Die wiederholt erwirtschafteten Defizite sind nicht in erster Linie auf wirtschaftliche Konjunkturzyklen zurückzuführen, sondern sie sind weitgehend struktureller Art. Mit anderen Worten kann der Finanzhaushalt nicht alleine mit einer verbesserten Konjunkturlage ins Gleichgewicht gebracht werden. Der Regierungsrat wird prüfen, ob weitere strukturelle Massnahmen notwendig sind.
Grafik 1: Entwicklung der Erträge und Aufwendungen der laufende Rechnungen und des Finanzplanes (ab 2005) Kanton Basel-Landschaft 1985-2008 (4) )
Ein Vergleich des Kantonshaushalts mit den Baselbieter Gemeindehaushalten (vgl. Grafik 2) zeigt, dass sich die Aufwendungen während der 2. Hälfte der achtziger Jahre noch im Gleichschritt mit der Entwicklung des Volkseinkommens entwickelten. Seit Anfang der neunziger Jahre wuchsen die Aufwendungen der öffentlichen Haushalte im Kanton Basel-Landschaft jedoch substanziell und im Verhältnis zum Volkseinkommen überproportional an. Dabei fällt vor allem das Wachstum der Aufwendungen in der kantonalen Rechnung auf, das noch weit über dem Niveau der phasenweise ebenfalls stark angestiegenen Gemeindeaufwendungen liegt. Die Gemeindeaufwendungen wuchsen nur in der 1. Hälfte der neunziger Jahre überproportional und entwickelten sich seit 1996 wieder ungefähr im Gleichschritt mit dem Volkseinkommen. Die Aufwendungen des Kantons hingegen stiegen unvermindert und über die gesamte Betrachtungsperiode überproportional an, so dass sich folgende kumulierten Werte im Jahre 2003 ergeben (Basisjahr 1985, nominelle Werte):
Das Wachstum der Kantonsaufwendungen kumulierte sich bis 2003 im Vergleich mit 1985 auf rund 150% und jenes der Gemeinden auf rund 117%, während das kumulierte Wachstum des Volkseinkommens von 1985 bis 2003 lediglich rund 94% betrug. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die laufende zusätzliche Übernahme oder den Ausbau von öffentlichen Aufgaben durch den Kanton zurückzuführen.
Grafik 2: Kumuliertes Wachstum Aufwand laufende Rechnungen Kanton BL und Baselbieter Gemeinden sowie des Volkseinkommens Kanton BL 1985 bis 2004 1)
Die stark über dem Wachstum des Volkseinkommens liegenden Zuwachsraten der kantonalen Aufwendungen spiegeln sich in einem Anstieg der Staatsquote. Die Staatsquote weist die konsolidierten Gesamtausgaben des Kantons in % des Volkseinkommens aus und stieg von 15.0% im Jahre 2000 auf 17.5% per Budget 2005.
Zur Erreichung des verfassungsmässig verlangten mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts muss ein substantielles Entlastungsvolumen realisiert werden. Dieses lässt sich mit konventionellen Sparmassnahmen im Rahmen des Budgetierungsprozesses nicht erreichen. Es kann auch nicht einfach auf die wirtschaftliche Erholung der Region und entsprechend steigende Steuereinnahmen gesetzt werden. Der Wirtschaftsraum Nordwestschweiz befindet sich in einer starken Umstrukturierungsphase, welche auch von Auslagerungen im chemischen und pharmazeutischen Sektor sowie in der Industrie gekennzeichnet ist. Dadurch geht teilweise auch Steuersubstrat verloren.
2.3 Notwendige Handlungsspielräume für neue Projekte schaffen
Wenn sich die Finanzlage in den gegenwärtigen Bahnen weiter entwickelt, führt dies für den Kanton zu einer ernsthaften Beschränkung des Handlungsspielraums. Auf neue Ausgaben muss verzichtet werden oder sie können nur noch mit einer Erhöhung der Schulden oder des Steuersatzes finanziert werden.
Mit der Generellen Aufgabenüberprüfung will der Regierungsrat finanziellen Spielraum schaffen, um prioritäre Vorhaben noch gezielter verfolgen zu können. Es sollen neue Projekte wieder in Angriff genommen werden können, ohne dass die Finanzierung nur mit neuen Schulden erfolgen kann. Der Regierungsrat denkt dabei an folgende strategische Vorhaben:
| - | das Institut für Systembiologie |
| - | die H2 Augst - Liestal (Sanierung Rheinstrasse) |
| - | Ausbau Regio S-Bahn |
| - | Sanierung/Neubau Bruderholzspital |
| - | die Etablierung der Fachhochschule Nordwestschweiz |
| - | die Entwicklung der Trägerschaft bei der Universität |
| - | Strafjustizzentrum und Kantonsgerichtsgebäude |
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) - voraussichtlich in Kraft am 1. Januar 2008 - wird einerseits den Handlungsspielraum des Kantons, v. a. infolge des Wegfalls der zahlreichen Subventionsströme und der konsequenten Aufgabenzuteilung auf Bund und Kantone, erhöhen. Andererseits wird die NFA den finanziellen Spielraum des Kantons tangieren, da im Jahr der Inkraftsetzung der Kanton Basel-Landschaft aus heutiger Sicht mit rund 40 Millionen Franken jährlich wiederkehrend belastet werden wird. Im Rahmen der NFA müssen zudem die Werkhöfe und Nationalstrassenbauten voraussichtlich im Jahr 2008 um 60 Millionen Franken (einmalig) abgeschrieben werden, da vom Bund keine Entschädigung vorgesehen ist.
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Fussnoten:
1)
§ 129 Finanzhaushalt und Finanzplanung
1
Der Finanzhaushalt ist sparsam, wirtschaftlich und konjunkturgerecht zu führen. Auf die Dauer soll er ausgeglichen sein.
2
Kanton und Gemeinden sorgen für eine auf die öffentlichen Aufgaben abgestimmte Finanzplanung.
3
Alle Aufgaben und Ausgaben sind vor der entsprechenden Beschlussfassung und in der Folge periodisch auf ihre Notwendigkeit und Zweckmässigkeit sowie auf ihre finanziellen Auswirkungen und deren Tragbarkeit hin zu prüfen.
2)
§ 2 Grundsätze der Haushaltführung
1
Die Haushaltführung richtet sich nach den Grundsätzen der Gesetzmässigkeit, des Haushaltgleichgewichtes, der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Dringlichkeit der Aufgaben. Die Haushaltführung begrenzt die Höhe der Schulden im Hinblick auf eine tragbare Zinsbelastung.
2
Die Grundsätze sind durch dauernden Vergleich zwischen Ist- und Soll-Zustand sowie durch notwendige Korrekturen umzusetzen.
3)
Defizite in den Jahren 2001 bis 2005 (2001 bis 2003: Laufende Rechnung; 2004: voraussichtliches Defizit per Ende Februar 2005; 2005: vom Landrat verabschiedetes Budget 2005)
2001: 51 Mio. Fr.
2002: 43 Mio. Fr.
2003: 50 Mio. Fr.
2004: 50 Mio. Fr.
2005: 36 Mio. Fr.
4) Sämtliche Daten nominal und damit vergleichbar. Daten bis 1993 beim Kanton und den Gemeinden ohne Bezirk Laufen, ab 1994 inkl. Bezirk Laufen. Quellen: Statistisches Jahrbuch des Kantons Basel-Landschaft bis 2003; 2004 bis 2008 Erwartungsrechnung vom 14.9.2004 und vom Landrat verabschiedeter Voranschlag 2005 Kanton BL.
1) Sämtliche Daten nominal und damit vergleichbar.
2) Zahlen bis 1993 beim Kanton und den Gemeinden ohne Bezirk Laufen; ab 1994 inkl. Bezirk Laufen.
3) Quelle: Bis 2001 Statistisches Jahrbuch Kanton Basel-Landschaft; In den Jahren 2002 und 2003 ist der Aufwand um Sonderfaktoren bereinigt; 2004: Wert aus der Erwartungsrechnung.
4) Quellen: Statistisches Jahrbuch Kanton Basel-Landschaft, "Baselbieter Finanzen, der öffentliche Haushalt 1981-1998" (März 2000, Statistisches Amt Kanton BL), "Gemeindefinanzen 1999" (November 2000, Statistisches Amt Kanton BL). Gemeindeaufwendungen 1994 - 1999 exkl. Wasser-, Abwasser- und Gemeinschaftsantennenrechnungen der Laufentaler Gemeinden. Aufgrund Höhe Aufwandanteil Laufentaler Gemeinden am Gesamtaufwand aller Baselbieter Gemeinden ist dieser Aufwand jedoch vernachlässigbar.
5) Quelle: Bis 1997: Statistisches Jahrbuch Kanton Basel-Landschaft); 1998 bis 2002: Auskunft Statistisches Amt BL gemäss "Europäisches System Volkwirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 95)". 2003 und 2004: Prognosen BAK Basel Economics.