Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) | |
| vom: | 8. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-076 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
6 Stellungnahmen und Anträge zu den parlamentarischen Vorstössen
6.1 Motion 2002/033 von Urs Baumann vom 7. Februar 2002 betreffend Vermeidung von unliebsamen Überraschungen bei Institutionen mit Globalbudget (überwiesen am 14. November 2002 als Postulat)
Wortlaut des Postulats
"Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Landrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die Ausstattung von Institutionen mit Globalbudgets klar geregelt wird, allenfalls unter Änderung der gesetzlichen Grundlagen:
| · | Vor der Gewährung eines Globalbudgets muss der Nachweis einer qualifizierten, aussagekräftigen Buchführung und eines Controllings erbracht werden, wobei der Stellvertretungsfrage die nötige Beachtung geschenkt werden muss. |
| · | Bis spätestens 30. November sind die Budgets für das kommende Jahr der verantwortlichen Aufsichtsbehörde sowie der Finanzkontrolle einzureichen. |
| · | Sämtliche mit Globalbudgets ausgestatteten Institutionen haben nebst dem Jahresabschluss mindestens einen zusätzlichen Semesterabschluss zu erstellen. Beide Abschlüsse sind je spätestens zwei Monate nach Abschlussdatum der verantwortlichen Aufsichtsbehörde und der Finanzkontrolle einzureichen. |
| · | Der Bericht einer qualifizierten Revisionsstelle ist bis drei Monate nach Jahresabschluss vorzulegen. |
Begründung
Durch das Globalbudget erhalten Institutionen, welche bis anhin Teil der Verwaltung waren, die Möglichkeit weitgehender unternehmerischer und finanzieller Autonomie. Das Parlament spricht dabei - oft für mehr als 1 Jahr - die notwendigen finanziellen Mittel. Gerade in einem Kanton, welcher die Wirkungsorientierte Verwaltungsführung auf seine Flagge schreibt, sind solche Modelle grundsätzlich zu begrüssen und wurden teilweise bereits realisiert.
In letzter Zeit kommen jedoch Zweifel auf, ob wir die nötigen Voraussetzungen für die zufrieden stellende Einführung bzw. Umsetzung der Globalbudgets auch wirklich geschaffen haben. Sowohl beim UKBB als auch bei der FHBB kamen erhebliche Mängel im administrativen bzw. buchhalterischen Bereich zu Tage. Negative Budgetabweichungen in Millionenhöhe mögen deshalb auch nicht überraschen. Es darf nicht sein, dass das Controlling derart vernachlässigt wird und man derart lange auf aussagekräftige Zahlen warten muss. Aufgrund des Leistungsauftrages bzw. der doch gebundenen Ausgaben ist der Kanton gefordert. Oder wer zahlt denn anfallende Defizite, welche durch die Institutionen nicht aufgefangen werden?"
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat unterbreitet im Rahmen der vorliegenden Vorlage eine Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes betreffend Ausrichtung von Globalbudgets. Dabei werden der Anwendungsbereich und die Bedingungen, die für die Beschlussfassung erfüllt sein müssen, im Gesetz definiert. Zudem wird postuliert, dass den Rechnungen zu den Globalbudgets ein Rechenschaftsbericht beigelegt werden muss. Die Einzelheiten wird der Regierungsrat in der Verordnung regeln.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
6.2 Motion 2002/143 von Remo Franz vom 6. Juni 2002 betreffend Stopp der Personalvermehrung (als Postulat überwiesen am 6. Februar 2003)
Wortlaut des Postulats
"Wenn der Kanton neue Aufgaben übernimmt, rekrutiert er in der Regel zusätzliches Personal. Dadurch erhöht sich der Personalbestand langsam, aber stetig. Gleichzeitig jedoch wird der Handlungsspielraum für den Kanton und für die Verwaltung entsprechend kleiner - eine Steuererhöhung einmal ausgenommen. Dieser verkleinerte Handlungsspielraum liegt weder im Interesse des Kantons als aktiver Partner von 86 Gemeinden, noch ist das im Interesse der Verwaltung selber, der letztlich auf diese Weise die freien Mittel für die Aufgabenerfüllung fehlen. Das liegt zudem auch nicht im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Früher gab es meines Wissens eine Personalplafonierung. Sie ist aus Gründen, die mir nicht näher bekannt sind, aufgegeben worden. Zwar besteht durchaus eine Budgetkontrolle durch den Landrat, doch wenn sich der Rat an der Budgetsitzung entsprechend entscheiden und an den Personalausgaben rütteln möchte, ist dies aus rechtlichen Gründen jeweilen kaum möglich.
Das Folgeproblem ist heute, dass der Kanton einfach an den Sachausgaben spart, damit die Rechnung unter dem Strich optisch wieder aufgeht. Ein Kanton aber mit steigenden Personalaufwendungen auf der einen Seite und mit einem hohen Abschreibungsbedarf auf der andern Seite verliert jede Möglichkeit, seine Zukunft noch aktiv gestalten zu können.
Da es für die Verwaltung nicht einfach ist, das Personal so einzusetzen, dass es immer wieder neue, geänderte Aufgaben übernimmt, gilt es, eine übergeordnete, verpflichtende Regelung zu finden. Mit ihr soll die Verwaltung angehalten werden, bei zusätzlichen Aufgaben eine interne Schwergewichtsverlagerung vorzunehmen und nicht zur Personalvermehrung als Ausweg zu greifen.
Die Regierung wird deshalb beauftragt, dem Landrat in einem Bericht zu zeigen, wie er das Problem der Personalvermehrung in den Griff bekommen kann und wie er sicherstellen will, dass der Handlungsspielraum für die Verwaltung und damit für den Kanton erhalten bleibt. Der Bericht soll zudem aufzeigen, wie die Personalentwicklung in den letzten 2, 5 und 10 Jahren ausgesehen hat. Für die Gesamtverwaltung muss eine verbindliche, aber flexible und innerhalb der Verwaltung durchlässige Lösung formuliert werden. Der Landrat soll von diesem Bericht entweder Kenntnis nehmen oder sich für eine Lösung entscheiden können."
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat hat im Rahmen von GAP die kantonalen Aufgaben, die von den Dienststellen wahrgenommen werden, überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung werden Aufgaben abgebaut oder bei bleibenden Aufgaben Vollzugsstandards reduziert. Dies hat Konsequenzen auf die Stellen. In der vorliegenden Vorlage werden die Auswirkungen auf das Personal aufgezeigt.
Die Personalvermehrung ist im Wesentlichen die Folge zusätzlicher Aufgaben, die der Kanton infolge von Parlaments- oder Volksentscheiden übernehmen muss. Der Regierungsrat setzt deshalb den Hebel im Rahmen von GAP nicht beim Personal sondern bei den Aufgaben an. Die Konsequenzen beim Personal sind damit Folge der Überprüfung der Aufgaben und der Standards der Aufgabenerfüllung. Dort, wo eine Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss, können Stellen abgebaut werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung rechtlicher Regelungen, damit er in der Folge, falls Aufgaben oder Standards reduziert werden, personelle Massnahmen einleiten kann.
Der Regierungsrat hat erkannt, dass die Führungsinstrumente im Bereich des Personals verstärkt werden müssen. Die Einführung eines Personalcontrollings ist im Gange. Insbesondere im Stellenbereich soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ein Stellenplan soll wieder eingeführt werden.
Zudem werden in der Vorlage betreffend Flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) Änderungen für Rechtserlasse im Personalbereich vorgeschlagen (vorzeitige Pensionierungen u.a.). Die Akzeptanz dieser Massnahmen durch den Landrat bildet die Voraussetzung für die Entlastung des Haushalts durch einen Stellenabbau ohne Wiederbesetzung.
Antrag der Regierung
Die Motion kann abgeschrieben werden.
6.3 Motion 2003/149 von Urs Baumann vom 19. Juni 2003 betreffend Bewahrung des AAA-Ratings des Kantons Basel-Landschaft durch Eindämmung des stetig steigenden Personalausbaues auf der Verwaltung (überwiesen am 13. November 2003 als Postulat)
Wortlaut des Postulats
"Antrag:
Der Regierungsrat wird beauftragt,
| a) | verbindliche Vorschriften zu erlassen, wie vorzugehen ist, um inskünftig bei neu hinzukommenden Aufgaben ohne Mehrpersonal die Arbeit bewältigt und |
| b) | wie der gesamte Personalbestand des Kantons Basel-Landschaft bis Ende 2005 plafoniert werden kann. |
Begründung:
Die Staatsrechnung für das vergangene Jahr, die Budgets 2003 und vermutlich 2004 ermutigen keineswegs zu einer euphorischen Beurteilung unserer kantonalen Finanzen. Hinzu kommt das vorhandene Damoklesschwert der Unterdeckung unserer Pensionskasse. Sowohl im Bund als auch in verschiedenen Kantonen (nicht nur Basel-Stadt) müssen inzwischen einschneidende Sanierungsmassnahmen der Staatsfinanzen ergriffen werden. Die wirtschaftlichen Perspektiven, bereits wird der Begriff Depression verwendet, lassen nicht auf bedeutende Ertragszunahmen beim Kanton Basel-Landschaft schliessen. Anderseits dürften sich gebundene Ausgaben, wie z.B. im Sozial- und Gesundheitsbereich, kaum substanziell reduzieren lassen. Deshalb muss sich der Regierungsrat HEUTE Gedanken darüber machen, wie er verhindern kann, um nicht MORGEN ebenfalls zu Notmassnahmen gezwungen zu werden.
Der neusten Personalstatistik kann entnommen werden, dass fast alle Direktionen mehr Verwaltungspersonal beschäftigen als noch vor wenigen Jahren. Die Entwicklung des Personalaufwandes widerspiegelt diese Tatsache.
Wie in parlamentarischen Vorstössen bereits öfters erwähnt, werden KMU zunehmend mit bürokratischen Forderungen belastet. In der Regel müssen die KMU bzw. die ganze Privatwirtschaft diese zusätzlichen Aufgaben ohne Mehrpersonal bewältigen. Im inzwischen zurückgezogenen Nachtragskreditsbegehren zum Beispiel soll aufgrund der Gefahrengut-Beauftragtenverordnung (welch ein Wort!) eine zusätzliche Stelle geschaffen werden. Die Ausbildung für diese Aufgabe beträgt in der Regel ein Tag. Die Aufgabe selbst könnte - wie in der Privatwirtschaft - auf mehrere Mitarbeiter verteilt werden. Dadurch wäre es möglich, durch eine andere Aufgabenverteilung neue Aufgaben ohne Personalzuwachs zu bewältigen. Anderseits fallen bestimmt auch beim Staat Aufgaben weg oder können in kürzerer Zeit erledigt werden. Bedeutende Investitionen in EDV-Applikationen wurden getätigt - ohne sichtbaren Rationalisierungseffekt.
Grosse, mittlere und kleine Unternehmen sind täglich damit konfrontiert, Zusatzbelastungen ohne Mehrpersonal zu bewältigen - und schaffen es. Warum nicht der Staat?"
Stellungnahme der Regierung
Der Kanton Basel-Landschaft hat im Jahr 2003 von Standard & Poors erneut das AAA-Rating erhalten. Dies ist hinsichtlich des Standortfaktors eine positive Bewertung. Es gilt jedoch Sorge zu tragen, dass sich die Kantonsfinanzen nicht verschlechtern. Der Regierungsrat hat dies erkannt und entsprechend das Projekt Generelle Aufgabenüberprüfung aufgegleist.
Die Rolle des Kantons als Schuldner wird somit als sehr gut bewertet. Für das Rating ist die Entwicklung des Personalaufwandes von untergeordneter Bedeutung. Massgebend sind volkswirtschaftliche Aspekte (u.a. die Entwicklung der regionalen Wirtschaft), institutionelle Rahmenbedingungen (u.a. politische Verhältnisse im Kanton) und die Finanzlage sowie Finanzpolitik (u.a. Lage und Entwicklungsperspektiven des Finanzhaushalts).
Die Personalvermehrung ist im Wesentlichen die Folge zusätzlicher Aufgaben, die der Kanton infolge von Parlaments- oder Volksentscheiden übernehmen muss. Der Regierungsrat setzt deshalb den Hebel im Rahmen von GAP nicht beim Personal direkt an. Vielmehr ergeben sich Konsequenzen beim Personal aufgrund einer Überprüfung der Aufgaben und der Standards der Aufgabenerfüllung. Dort, wo eine Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss, können Stellen abgebaut werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung rechtlicher Regelungen, damit er in der Folge, falls Aufgaben oder Standards reduziert werden, personelle Massnahmen einleiten kann.
Der Regierungsrat hat erkannt, dass die Führungsinstrumente im Bereich des Personals verstärkt werden müssen. Die Einführung eines Personalcontrollings ist im Gange. Insbesondere im Stellenbereich soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ein Stellenplan soll wieder eingeführt werden.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
6.4 Postulat 2003/152 von Uwe Klein vom 19. Juni 2003 betreffend Halbierung der bürokratischen Lasten (überwiesen am 22. Januar 2004)
Wortlaut des Postulats
"Die CVP fordert auf Bundesebene einen Abbau der bürokratischen Belastungen von Unternehmungen, Bürgerinnen und Bürgern. Dies kann nur erreicht werden, wenn auch auf Kantonsebene die Aufgaben der Verwaltung überprüft und hinterfragt werden. Ein Lastenabbau wird über Halbierung der bürokratischen Auflagen, über eine Aufgabe und Leistungsprüfung erreicht. Bürokratiebefreiung fördert die unternehmerische Tätigkeit und bringt Impulse für mehr wirtschaftliches Wachstum. Ein effizienter Staat schafft mehr Zeit für unternehmerisches Handeln. Er setzt Schwerpunkte und kann deshalb neue Herausforderungen annehmen. Heute ist dies kaum möglich: Historisch gewachsene Aufgaben werden nicht hinterfragt - für neue Herausforderungen fehlt das Geld, die Subventionen werden ohne Schwerpunktsetzung verteilt, immer neue Verordnungen schaffen neue Tätigkeitsbereiche für die Verwaltung ohne das an anderen Orten kompensiert würde.
Handlungsbedarf sehe ich:
Umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung der Verwaltung. Personal, Aufgaben, Gesetze und Verordnungen wachsen Jahr für Jahr. Alte Erlasse müssen in einer Gesamtschau überprüft, gekürzt oder gestrichen werden.
Starke Vereinfachungen im Steuersystem, namentlich bei den Steuererklärungen und der Steuerveranlagung.
Vereinfachungen im Verkehr mit den Behörden, namentlich im Bereich der Sozialversicherungen, der handelsrechtlichen Auflagen und der Statistiken.
Fakten:
Die Zeitung "Le Temps" (21.05.03) erhebt für die KMU rund 300 administrative Lasten, die aufgrund rechtlicher Bestimmungen auf kant. Ebene zu erfüllen sind. Viele Unternehmungen beklagen sich darüber, dass die Regulierungsdichte und Komplexität der Regelungen zunehmend zur kostenpflichtigen Auslagerung dieser Aufgaben führt: Ohne juristische Unterstützung führen die immer neuen Auflagen namentlich bei Kleinstbetrieben zu grosser Verunsicherung. Unser Perfektionismus hat seine Grenzen erreicht: Bürokratische Lasten sind nicht einfach ein "lästiges" Nebenprodukt, welches nebenbei auch noch erledigt wird. Sie führen vielmehr zu Effekten, die volkswirtschaftlich negativ sind und sich auf Wachstum und Beschäftigung hemmend auswirken.
Die bürokratischen Lasten haben nach Einschätzung der Unternehmungen speziell der KMU's vor allem folgende Negativeffekte:
| - | Sie verteuern den Faktor Arbeit; |
| - | Sie kreieren Hindernisse für die Neuanstellung von Mitarbeitern; |
| - | Sie schrecken vor dem Gang in die Selbständigkeit ab; |
| - | Sie führen zu einem Misstrauen gegenüber dem Staat und dessen Verwaltung. |
Es gibt praktikable Mittel und Wege zur Reduktion - nach dem Willen der CVP zur Halbierung!
Ich bitte den Regierungsrat zu prüfen und zu berichten, wie die bürokratischen Lasten minimiert werden können. Erwartet wird eine Definition der Kernaufgaben und Verzicht auf überholte Aufgaben. Umfassende Durchforstung der Gesetze und Verordnungen. Streichung veralteter Erlasse, Kürzung vorhandener Erlasse. Überprüfung der Standards und Kosten der Aufgabenerfüllung."
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat hat im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) in allen Direktionen und in allen Dienststellen die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben überprüfen lassen. Die Resultate dieser Untersuchungen sind Teil der vorliegenden Vorlage. Dort wo auf kantonaler Ebene Spielraum für eine Reduktion der Aufgaben sowie der Standards erkannt wurde, soll gehandelt werden. Entsprechende Gesetzliche Regelungen werden im Rahmen von GAP dem Landrat beantragt. Ein Grossteil der Massnahmen wird der Regierungsrat in eigener Kompetenz umsetzen.
Im Rahmen des Projektes WOV werden in der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion (JPMD) die in ihrem Aufgabenbereich liegenden kantonalen Erlasse umfassend und systematisch auf ihre Notwendigkeit und Aktualität geprüft (EFFILEX). Aufgrund dieser Überprüfung wurden bereits mehrere Gesetze, ein Dekret und 14 Verordnungen aufgehoben oder revidiert. Nach Abschluss der Pilotphase in der JPMD wird diese ausgewertet und das Projekt auf die übrigen Direktionen ausgerichtet.
Der Regierungsrat unterstützt die im November 2003 eingereichte KMU-Entlastungsinitiative und die gleichzeitig lancierte Verfassungsinitiative zur Reduktion der Regelungsdichte und zum Abbau der administrativen Belastung von kleinen und mittleren Unternehmungen. Beide Vorhaben unterstützen ebenso die Stossrichtung des Postulanten.
Antrag der Regierung
Das Postulat kann abgeschrieben werden.
6.5 Motion 2003/256 der SVP Fraktion vom 30. Oktober 2003 betreffend 'Die Personalvermehrung in der Verwaltung muss gestoppt werden' (überwiesen am 22. April 2004)
Wortlaut der Motion
"Die Entwicklung des Kantonsbudgets nimmt beängstigende Ausmasse an. Bereits die letzten zwei Staatsrechnungen wiesen Defizite in Millionenhöhe auf. Die Aussichten für die kommenden Jahre sind auch nach interner Beurteilung in der Finanzdirektion so, dass in der Verwaltung 200-300 Millionen Franken eingespart werden müssten, damit eine ausgeglichene Rechnung erzielt werden könnte. Die Kosten für den Personalaufwand sind eine der Hauptausgabenposten im kantonalen Budget. Und diese Kosten sind in den 90-er Jahren massiv gestiegen. Laut den Angaben des Statistischen Amtes sind allein in der Zeit von 1998 bis 2002 die Personalkosten um über 100 Millionen Franken (von 677 Mio. auf 779 Mio. Franken) angestiegen.
Diese Entwicklung fällt in die Jahre, wo die Einführung von WoV in der kantonalen Verwaltung im Vordergrund stand und dabei die vorherige rigorose Stellenplafonierung in der Verwaltung aufgegeben wurde. Dabei wurde versucht, die Personalentwicklung über das Budget zu steuern. Sicher ist, dass der ganze Anstieg des Personaufwandes bzw. die massive Stellenvermehrung nicht nur auf WoV zurück zu führen ist. Allerdings wurde von regierungsrätlicher Seite die Einführung von WoV nicht zuletzt mit Rationalisierungsmöglichkeiten in der Verwaltung in Zusammenhang gebracht. An diesem Punkt darf an der Wirkung von WoV mehr als gezweifelt werden. Damit die grassierende Personalvermehrung und somit ein Hauptposten des Abdriftens in die Defizitwirtschaft rasch gestoppt werden kann, braucht es unverzügliche und griffige Massnahmen.
Der Regierungsrat wird beauftragt, Sofortmassnahmen im Personalbereich in die Wege zu leiten und insbesondere zu prüfen, ob er dabei
| - | die Stellenplafonierung als Sofortmassnahme in den Direktionen wieder einführt, |
| - | die obligatorische Prüfung der Wiederbesetzung von Stellen bei natürlichen Personalabgängen anordnet, |
| - | eine Entlastungsaktion durch vorzeitige Pensionierung ohne Wiederbesetzung in die Wege leiten kann." |
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat hat im Rahmen von GAP die kantonalen Aufgaben, die von den Dienststellen wahrgenommen werden, überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung werden Aufgaben abgebaut oder bei bleibenden Aufgaben Vollzugsstandards reduziert. Dies hat Konsequenzen auf die Stellen. In der vorliegenden Vorlage werden die Auswirkungen auf das Personal aufgezeigt.
Die Personalvermehrung ist im Wesentlichen die Folge zusätzlicher Aufgaben, die der Kanton infolge von Parlaments- oder Volksentscheiden übernehmen muss. Der Regierungsrat setzt deshalb den Hebel im Rahmen von GAP nicht beim Personal sondern bei den Aufgaben an. Die Konsequenzen beim Personal sind damit Folge der Überprüfung der Aufgaben und der Standards der Aufgabenerfüllung. Dort, wo eine Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss, können Stellen abgebaut werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung rechtlicher Regelungen, damit er in der Folge, falls Aufgaben oder Standards reduziert werden, personelle Massnahmen einleiten kann.
Der Regierungsrat hat erkannt, dass die Führungsinstrumente im Bereich des Personals verstärkt werden müssen. Die Einführung eines Personalcontrollings ist im Gange. Insbesondere im Stellenbereich soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ein Stellenplan soll wieder eingeführt werden.
Zudem werden in der Vorlage betreffend Flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) Änderungen für Rechtserlasse im Personalbereich vorgeschlagen (vorzeitige Pensionierungen u.a.). Die Akzeptanz dieser Massnahmen durch den Landrat bildet die Voraussetzung für die Entlastung des Haushalts durch einen Stellenabbau ohne Wiederbesetzung.
Antrag der Regierung
Die Motion kann abgeschrieben werden.
6.6 Motion 2003/313 von Remo Franz vom 10. Dezember 2003 betreffend Personalstopp (überwiesen am 22. April 2004 mit Korrektur (6) )
Wortlaut der Motion
"Die Regierung hat bei den gegenwärtig diskutierten Sparmassnahmen zur Wiederherstellung des Gleichgewichts der kantonalen Finanzen die Frage eines Stellenabbaus offiziell ausgeklammert, was zwar verständlich ist, jedoch das anvisierte Sparziel als illusorisch erscheinen lässt. Zudem ist in der schriftlichen Beantwortung auf mein Postulat 2002/143 "Stopp der Personalvermehrung", welche die Regierung am 18. November 2003 verabschiedet hat (2003/289), auf den eigentlichen Kernpunkt des Vorstosses nicht eingegangen worden. Die Regierung hat dem Landrat noch keine Lösung zum Personalproblem unterbreitet, für die er sich entscheiden kann. Die Ausführungen erschöpfen sich in einem Beschrieb des Problems an sich.
Wird nur der Sachaufwand von der Sparseite her angegangen, haben wir letztlich Personal, das über keine freien Mittel zur Aufgabenerfüllung verfügt. Das legt die Verwaltung praktisch lahm.
Aus diesem Grunde ist zwingend, der Regierung einen klaren, unmissverständlichen Auftrag zu erteilen, der als Möglichkeit bereits in Vorstoss 2002/143 enthalten war.
Die Regierung wird deshalb beauftragt, dem Landrat folgende, rechtlich geeignet verankerte Entscheide zur Beschlussfassung vorzulegen:
| 1. | Der Personalbestand in der gesamten Verwaltung ist innerhalb einer angemessenen Frist auf dem Stand vom 1. Juli 2003 einzufrieren. Der Landrat ist für die Aufhebung der Plafonierung zuständig. |
| 2. | Die Regierung muss aufzeigen, wie der Personalbestand sukzessive auf den Stand von 2000 zurückgefahren werden kann. Dem Landrat sind die entsprechenden Entscheidungsunterlagen mit Angaben über die Auswirkungen und Alternativen vorzulegen. |
| 3. | Es ist für die gesamte Verwaltung ein umfassender Stellenpool zu bilden, welcher die notwendige Flexibilität innerhalb der Verwaltung gewährleistet. Der Pool ist für eine automatische Stellenüberprüfung und die Stellenreduktion zu nutzen. |
| 4. | Durch Gesetzliche Regelungen sind für das Staatspersonal - soweit es nicht direkt in hoheitlichen Funktionen (z.B. Gerichten) tätig ist - kündbare und mit der Privatwirtschaft vergleichbare Anstellungsverhältnisse zu schaffen. Erfahrungsstufen mit automatischem Anstieg des Reallohnes sind abzuschaffen. Die Flexibilität für Lohnzahlungen ist dagegen - insbesondere je nach Marktlage - zu erhöhen." |
Stellungnahme der Regierung
Der Regierungsrat hat im Rahmen von GAP die kantonalen Aufgaben, die von den Dienststellen wahrgenommen werden, überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung werden Aufgaben abgebaut oder bei bleibenden Aufgaben Vollzugsstandards reduziert. Dies hat Konsequenzen auf die Stellen. In der vorliegenden Vorlage werden die Auswirkungen auf das Personal aufgezeigt.
Die Personalvermehrung ist im Wesentlichen die Folge zusätzlicher Aufgaben, die der Kanton infolge von Parlaments- oder Volksentscheiden übernehmen muss. Der Regierungsrat setzt deshalb den Hebel im Rahmen von GAP nicht beim Personal sondern bei den Aufgaben an. Die Konsequenzen beim Personal sind damit Folge der Überprüfung der Aufgaben und der Standards der Aufgabenerfüllung. Dort, wo eine Aufgabe nicht mehr erfüllt werden muss, können Stellen abgebaut werden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Änderung rechtlicher Regelungen, damit er in der Folge, falls Aufgaben oder Standards reduziert werden, personelle Massnahmen einleiten kann.
Der Regierungsrat hat erkannt, dass die Führungsinstrumente im Bereich des Personals verstärkt werden müssen. Die Einführung eines Personalcontrollings ist im Gange. Insbesondere im Stellenbereich soll mehr Transparenz geschaffen werden. Ein Stellenplan soll wieder eingeführt werden.
Zudem werden in der Vorlage betreffend Flankierende Massnahmen bei Stellenabbau im Rahmen des Projektes Generelle Aufgabenüberprüfung (GAP) Änderungen für Rechtserlasse im Personalbereich vorgeschlagen (vorzeitige Pensionierungen u.a.). Die Akzeptanz dieser Massnahmen durch den Landrat bildet die Voraussetzung für die Entlastung des Haushalts durch einen Stellenabbau ohne Wiederbesetzung.
Das Personalrecht, das seit 1. April 1998 in Kraft ist, enthält Kündigungsbestimmungen. Diese Forderung der Motion ist erfüllt. Die Anstellungsverhältnisse sind mit denjenigen von Grosskonzernen vergleichbar. Die Regelungen beim Kanton entsprechen denjenigen von Gesamtarbeitsverträgen, die Firmen mit ähnlich grossem Personalsbestand abgeschlossen haben.
Der Regierungsrat hat des Weiteren einen Personal-Pool geschaffen, der zentral beim Personalamt angegliedert ist. Der Personal-Pool wird aktiviert, sobald es infolge der Beschlüsse im Rahmen des GAP-Paketes notwendig ist.
Antrag der Regierung
Die Motion kann abgeschrieben werden.
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Fussnote:
6) Der Landrat hat die Motion mit der folgenden Korrektur an den Regierungsrat überwiesen: 'Änderung der Jahreszahl in Ziffer 2, wo neu nicht mehr die Jahreszahl 1995, sondern 2000 steht.'