Vorlage an den Landrat


5.7 Ausserhalb dieser Vorlage umzusetzende GAP-Massnahmen in Landratskompetenz

5.7.1 Allgemeine Verwaltung


5.7.1.1 Streichung Beitrag an LandratspräsidentInnen-Fest


1. Beschreibung der Massnahme
Der Landrat verfügt über ein Konto "Besondere Auslagen von Behörden und …..". Dieses Konto wies per Rechnung 2003 einen Aufwand von rund 225'000.- auf. Künftig soll auf den Beitrag an das Landratspräsidentinnen-Fest als Teil dieser Ausgaben verzichtet werden.


2. Finanzielle Auswirkungen
Es resultiert eine Einsparung von 30'000 Franken jährlich ab 2006.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Auswirkungen resultieren, wenn die Gemeinden den Beitrag freiwillig übernehmen.


4. Umsetzung
Diese Massnahme setzt keine Rechtsänderung voraus. Der Landrat beschliesst die Massnahme mit dem Budget 2007.




5.7.2 Finanz- und Kirchendirektion


5.7.2.1 Aufhebung des Motorfahrzeugsteuerrabattes


1. Beschreibung der Massnahme
Der Verkehrssteuer-Rabatt soll vorläufig auf 10 Jahre befristet aufgehoben werden und die Mehreinnahmen zweckgebunden für Strassenverkehrsprojekte eingesetzt werden. Es soll ein eigener Fonds geschaffen werden, dem diese zweckgebundenen Mehrerträge zugewiesen werden.


2. Finanzielle Auswirkungen
Die resultierenden Mehreinnahmen im Umfang von 18.5 Millionen Franken werden in einen Fonds zur Finanzierung der H2 zugewiesen. In der laufenden Rechnung resultiert eine indirekte Entlastung.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Keine.


4. Umsetzung
Folgt mit separater Vorlage.




5.7.3 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion


5.7.3.1 Fixer Baubeitrag pro neuem Bett in Alters- und Pflegeheimen und fixer Einrichtungsbeitrag pro neuem Bett bei Einrichtung von APH-Wohnungen durch die Gemeinden


1. Beschreibung der Massnahme
Für die Baselbieter Bevölkerung stehen aktuell und künftig zu wenig Betten in Alters- und Pflegeheimen zur Verfügung. Ende 2003 belief sich die Zahl auf 2'329 Betten. Die Heime waren zu 98% ausgelastet, also voll. Die Bevölkerungsprognose bezüglich der über 80-jährigen Menschen in unserem Kanton zeigt, dass bis zum Jahre 2020 rund 1'000 Betten zusätzlich nötig sind. Verantwortlich für deren Bereitstellung sind die Gemeinden. Der Kanton will die Gemeinden anders als bisher unterstützen, indem er neu einen fixen Baubeitrag von 200'000 Franken pro neu geschaffenes Bett in einem bestehenden oder einem neuen Alters- und Pflegeheim ausrichtet. Bei Betten in einer Abteilung mit Dementen werden zusätzlich 20'000 Franken gewährt.




Richtigerweise schaffen die Gemeinden auch Entlastungsangebote durch Einrichtung von APH-Wohnungen. Es ist vorgesehen, an solche kommunale APH-Wohnungen auch einen fixen Einrichtungsbeitrag von 20'000 Franken pro neu geschaffenes Bett auszurichten.


Diese Bettenbeiträge vereinfachen für beide Seiten das Abrechnungsverfahren sehr. Die Massnahme soll ab 2006 greifen.


2. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton
Der Kanton will sich mit dieser Massnahme nicht primär entlasten. Die Gemeinden stehen vor der grossen Aufgabe, in den nächsten Jahren in massgeblichem Umfang zusätzliche Betten für die Betreuung ihrer über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner bereit zu stellen. In dieser Aufgabenlösung will der Kanton die Gemeinden weiter unterstützen. Andererseits soll es neu den Gemeinden überlassen sein, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie bestehende Alters- und Pflegeheime renovieren oder modernisieren wollen. Die ausgewiesene Entlastung von 250'000 Franken in der laufenden Rechnung des Kantons im Jahre 2006 bzw. von 412'000 Franken jährlich ab 2007 ist vom Kanton nicht direkt steuerbar. Es handelt sich um die nach Finanzhaushaltgesetz des Kantons notwendige jährliche Abschreibung von 10% der vom Kanton geleisteten Investitionsbeiträge. Die Investitionsbeiträge wiederum sind in der Investitionsrechnung des Kantons enthalten. Auch hier ist der jährliche Mittelbedarf für den Kanton kaum steuerbar, weil die Beiträge nach Baufortschritt zu leisten sind.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Für die Gemeinden wird die Aufgabe der Bettenbereitstellung für die Betreuung und Pflege ihrer Betagten besser steuerbar. Sie können entscheiden, wie hoch ihre Investition pro neu zu schaffendes Bett sein soll. Sie können mit einem fixen Baubeitrag von 200'000 Franken pro neu geschaffenes Bett in einem bestehenden oder in einem neuen Alters- und Pflegeheim rechnen. Bei Betten in einer Abteilung für Demente beläuft sich der fixe Baubeitrag auf 220'000 Franken. Entscheiden sich die Gemeinden, auf den Ausbau bestehender Institutionen oder den Neubau neuer Alters- und Pflegeheime zu verzichten und den flexibleren Weg der Nachfragedeckung durch Bereitstellung von APH-Wohnungen zu wählen, können sie mit einem fixen Einrichtungsbeitrag von 20'000 Franken rechnen. Die Administration wird durch die neue Ausrichtung der kantonalen Beiträge erheblich vereinfacht, weil das bisherige, aufwändige dreistufige Beitrags-Bewilligungsverfahren entfällt. Auch bei dieser Massnahme wird ein weiterer Schritt in der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und dem Gemeinden vollzogen. Die Gemeinden sind fortan alleine zuständig für die Renovation und/oder die Modernisierung der Alters- und Pflegeheime für ihre betagte Einwohnerschaft.


4. Umsetzung
Die Vorlage zum Gesetz über die Pflege und Betreuung im Alter (Nr. 2004-164) ist dem Landrat am 29. Juni 2004 überwiesen worden.




5.7.3.2 Reduktion des Globalbeitrags für gemeinwirtschaftliche Leistungen an das UKBB


1. Beschreibung der Massnahme
Die Finanzierung der Staatsbeiträge der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft an das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) erfolgt über mehrjährige Kreditbeschlüsse des Grossen Rates bzw. des Landrates. Im Jahre 2002 wurden die Globalbeiträge für die Jahre 2003 und 2004 beschlossen. Im Herbst 2004 wurde den Parlamenten eine neue Vorlage für die Globalbeiträge der Jahre 2005 und 2006, allenfalls 2007 unterbreitet werden. Die Reduktion des Globalbeitrages für gemeinwirtschaftliche Leistungen des UKBB ist Teil dieses partnerschaftlichen Geschäftes. Die Massnahme muss deshalb nicht im Rahmen der GAP-Vorlage beschlossen werden.


2. Finanzielle Auswirkungen
Mit der Reduktion des Globalbeitrags für gemeinwirtschaftliche Leistungen des UKBB sollen 0.5 Millionen Franken jährlich ab 2005 eingespart werden.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Keine Auswirkungen.


4. Umsetzung
Die Vorlage zu den Globalbeiträgen an das UKBB wurde vom Landrat am 24. Februar 2005 beschlossen (Nr.2004-280).


5.7.3.3 Limitierung der Studierendenzahl an der Hochschule Wädenswil


1. Beschreibung der Massnahme
Die Hochschule und die Berufsschule Wädenswil basieren auf einem Konkordat, dem auch der Kanton Basel-Landschaft angehört (SGS 686.6). Die Hochschule zeichnete sich in den vergangenen Jahren durch eine äusserst dynamische Entwicklung aus, die eine deutliche Zunahme der Studierenden zur Folge hatte. In kurzer Folge wurden neue Studiengänge aufgebaut wie Lebensmitteltechnologie, Biotechnologie, Umweltingenieurwesen (bisher Hortikultur) und Facility Management.


Zudem wurde die Hochschule in die Zürcher Fachhochschule integriert. Der Konkordatsrat verlor laufend Kompetenzen zu Gunsten der Fachhochschulgremien und zu Gunsten des Kantons Zürich.


Um die Aufwendungen für die Schulgelder in den Griff zu bekommen, wurde an eine Limitierung der Studierendenzahl aus dem Baselbiet gedacht. Dies ist wegen der verschiedenen interkantonalen Vereinbarungen ausgeschlossen.


Die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion des Kantons Basel-Landschaft hat jedoch dem Konkordatsrat beantragt, die Übergabe der Schule an den Kanton Zürich und die definitive Eingliederung in die Zürcher Fachhochschule zu prüfen. Der Konkordatsrat stimmte diesem Antrag zu und setzte eine Arbeitsgruppe ein. Der Regierungsrat möchte deshalb im Moment auf einen Antrag an den Landrat verzichten. Es ist vorgesehen, bis Ende 2005 dem Landrat entweder die Auflösung des Konkordates oder den Austritt des Kantons aus dem Konkordat zu beantragen.


2. Finanzielle Auswirkungen auf den Kanton
Die Einsparungen können nur grob geschätzt werden, dürften in beiden Fällen aber rund 200'000 Franken pro Jahr betragen. Wegen der Dauer der Bearbeitung und der Kündigungsfrist von 2 Jahren werden sie jedoch erst ab ca. 2009 wirksam werden.


3. Erläuterung der Auswirkungen auf die Gemeinden
Keine.


4. Umsetzung
Folgt mit separater Vorlage.




5.7.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion


5.7.4.1 Erhöhung der Gebührenerträge beim Generalsekretariat JPMD und den Bezirksschreibereien im Anwendungsbereich der Gebührenverordnung zum Zivilrecht


1. Beschreibung der Massnahme
Erhöhung der Gebührenerträge in den Bereichen des Generalsekretariates, wo sog. Aufwandgebühren gestützt auf die Verordnung über die Gebühren im Zivilrecht (SGS 211.71) erhoben werden.


Diese Neuregelung ermöglicht es, in Einzelfällen eine bessere Kostendeckung zu erreichen. (z.B.: Abdeckung des vollen Aufwands für Abklärungen und Beratungen bei komplizierten Geschäften). Mit der bisherigen Höchstgebühr von Fr. 2'000.- war dies nicht möglich.


2. Finanzielle Auswirkungen
Mehrerträge für den Kanton im Umfang von zirka CHF 20'000 im Jahr 2006 sowie CHF 50'000 im Jahre 2007.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Keine.


4. Umsetzung
Folgt mit separater Vorlage.




5.7.5 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion


5.7.5.1 Prüfung betreffend Neustrukturierung der Sekundarschulkreise


1. Beschreibung der Massnahme
Der Regierungsrat hat die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion beauftragt, zu prüfen, ob mit einer Neustrukturierung der Schulkreise, insbesondere durch Aufhebung von Nebenschulstandorten, ein zusätzliches Einsparungspotential realisiert werden kann.


2. Finanzielle Auswirkungen
Die regierungsrätliche Vorgabe für die Umsetzung dieser Massnahme beträgt 15 Millionen Franken ab 2007.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Reduktion der Sekundarschulstandorte


4. Gesetzliche Regelung
Der Regierungsrat wird gemäss § 89 Buchstabe d des Bildungsgesetzes dem Landrat in einer separaten Vorlage die notwendigen Anträge zur Beschlussfassung unterbreiten.




5.7.6 Querschnittsmassnahme


5.7.6.1 Teilweiser Verzicht auf den Teuerungsausgleich


1. Beschreibung der Massnahme
Mit separaten Vorlagen wird dem Landrat beantragt, dass für die Jahre 2005 bis 2007 ein jeweils um 0.5 Prozentpunkte reduzierter Teuerungsausgleich gewährt wird. Zusätzlich soll auf einen nachträglichen Ausgleich der im Jahr 2004 nicht gewährten Teuerung im Umfang von 0.5% verzichtet werden. Insgesamt führt dies dazu, dass das Personal ein Sparopfer in Form eines Verzichts auf einen Teuerungsausgleich im Umfang von 2 Prozenten leistet.


2. Finanzielle Auswirkungen
Im Jahr 2007 resultiert aus diesem Teuerungsverzicht eine Entlastung von insgesamt 24 Millionen Fr.


3. Auswirkungen auf die Gemeinden
Durch die reduzierte Anrechnung der Teuerung werden die Gemeinden im Bereich der Lehrerlöhne anteilsmässig entlastet.


4. Umsetzung
Die Vorlage zum Teuerungsausgleich (Nr. 2004-281) wurde vom Landrat am 8. Dezember 2004 beschlossen.



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