Vorlage an den Landrat


4. Ergebnisse Vernehmlassung und Änderungen am Entlastungspaket GAP

4.1 Ergebnisse der Vernehmlassung


Der Regierungsrat hat die Parteien, die Gemeinden, die Verbände und Private zur Stellungnahme zum Entwurf eingeladen.


Der Notwendigkeit, den Baselbieter Finanzhaushalt zu sanieren, stimmen alle Antwortenden zu.


Deutliche Zustimmung findet das vorgelegte Entlastungspaket bei der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), der Christlich-Demokratischen Volkspartei (CVP), der Evangelischen Volkspartei (EVP), den Schweizer Demokraten (SD), beim Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden, bei der Wirtschaftskammer Baselland sowie der Liga Baselbieter Steuerzahler. Zudem unterstützen alle privaten Vernehmlassungsantworten das Entlastungspaket. Zu einzelnen Massnahmen erfolgten von Seiten der Befürworter jedoch kritische Voten (siehe dazu im Anhang 2 die detaillierte Auswertung der Vernehmlassungsergebnisse).


Nur teilweise Zustimmung findet das Paket bei der Schweizerischen Volkspartei (SVP) und der Handelskammer beider Basel. Diese kritisieren vor allem, dass ein zu grosser Teil der Entlastungen auf der Einnahmenseite erzielt wird und dass ein echter Aufgabenabbau nicht stattgefunden habe.


In zahlreichen Stellungnahmen wird kritisiert, dass eine echte Aufgabenüberprüfung nicht stattgefunden habe und dass das Entlastungspaket zu wenig weit gehe.


Abgelehnt wird das Entlastungspaket von der Sozialdemokratischen Partei (SP), der Grünen Partei (GP), der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände (ABP) und vom Gewerkschaftsbund beider Basel. Es herrscht die Meinung vor, dass die Finanzlage zu pessimistisch eingeschätzt werde und dass die Notwendigkeit zur Haushaltssanierung nicht gegeben sei. Die Massnahmen auf der Einnahmenseite werden grundsätzlich befürwortet. Für die ABP geht der Personalabbau zu weit.


Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) lehnt das Entlastungspaket vollständig ab: Die Gemeinden würden einseitig und ungerechtfertigt belastet. Zudem sei der Ausgleich der Steuermehreinnahmen mittels Anpassung des EL-Schlüssels nicht gerechtfertigt. Zahlreiche Gemeinden schliessen sich der Stellungnahme des VBLG an.


Steuererhöhungen sind aus der Sicht der vernehmlassten Organisationen momentan nicht angezeigt bzw. werden abgelehnt.


Die Höhe des vorgesehenen Personalabbaus wird unterschiedlich beurteilt. Die SP und die ABP bezeichnen diesen als zu hoch und bemängeln die fehlenden Angaben zu den Lehrpersonen. Die SVP und EVP erachten den Personalabbau als ungenügend und führen dies darauf zurück, dass eine wirkliche Aufgabenüberprüfung noch nicht stattgefunden habe. Der Grossteil der Vernehmlasser erachtet den Personalabbau jedoch als sozialverträglich und ausgewogen.


Die Ergebnisse der Vernehmlassungsantworten zu den flankierenden Massnahmen zum Stellenabbau im Rahmen von GAP werden in der entsprechenden Vorlage dargelegt.




4.2 Vorgenommene Änderungen am Entlastungspaket GAP


Der Regierungsrat hat nach der Wertung der Stellungnahmen verschiedene Änderungen am Entlastungspaket vorgenommen. Diese Änderungen haben zur Folge, dass sich das Entlastungsvolumen des GAP-Pakets im Jahr 2007 um rund 30 Millionen Franken von 165 auf 135 Millionen Franken reduziert.


Der Regierungsrat verzichtet auf vier Massnahmen mit einem Entlastungsvolumen von 680'000 Franken (Entschädigung für die Prüfung der Gemeindevorschläge; Entschädigung für die Bearbeitung von Ausgleichsfondsgesuchen, Aufhebung der Vorprüfung geringfügiger Planungsänderungen, Einführung einer Gebührenordnung für das Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren). Der Verzicht wird durch insgesamt drei neue Massnahmen in Regierungskompetenz mit einem Entlastungsvolumen von rund einer Million Franken kompensiert.


Die Vorlage zum Motorfahrzeugsteuerrabatt wird aus dem Entlastungspaket herausgelöst und dem Landrat in einer separaten Vorlage unterbreitet. Neu ist beabsichtigt, die zusätzlich resultierenden Einahmen aus der Aufhebung des Motorfahrzeugsteuerrabatts direkt einem Fonds zur Finanzierung von Strassenbauprojekten zuzuweisen. Deshalb entlastet diese Massnahme den Kantonshaushalt im Rahmen von GAP nicht wie vorgesehen mit 18.5 Millionen Franken. Durch die Fondsfinanzierung wird die laufende Rechnung jedoch insofern indirekt entlastet, als nach der Realisierung der H2 keine Kosten für Abschreibungen und Fremdfinanzierung anfallen.


Die aus dem GAP-Entlastungspaket resultierenden Entlastungen der Gemeinden im Umfang von 11.5 Millionen Franken sollen in einem gesonderten Aufgabenteilungsprojekt im Zusammenhang mit dem NFA angegangen werden (vgl. dazu auch Kapitel 5.5.2). Hierbei handelt es sich um den Ausgleich der Gemeinde-Entlastungen durch die Anpassung des EL-Schlüssels. Dadurch ist eine Entlastung von 11.5 Millionen Franken nicht mehr im GAP-Entlastungsvolumen aufgeführt.


Mit den Anpassungen am Entlastungspaket GAP findet eine Verlagerung der Entlastungsmassnahmen zur Aufwandseite statt. Neu machen die Ertragssteigerungen noch 35% des Gesamtentlastungsvolumens aus.


Schliesslich hat der Landrat an der Sitzung vom 20. Januar 2005 die vorgesehene Massnahme "Einführung einer Förderabgabe von 0.1 Rp./kWh auf Elektrizitätsverbrauch" mit einem Entlastungsvolumen von 800'000 Franken abgelehnt.


Die Anträge zu den einzelnen Gesetzes- und Dekretsänderungen werden dem Landrat einzeln zum Beschluss unterbreitet. In der Vernehmlassungsvorlage sind die einzelnen Gesetzesänderungen in einem Rahmengesetz über die Generelle Aufgabenüberprüfung zusammengefasst worden.


In der untenstehenden Tabelle sind die Veränderungen zwischen dem Entlastungspaket GAP (Vernehmlassungsvorlage) und dem geänderten Entlastungspaket GAP ausgewiesen:


Rundungsdifferenzen innerhalb und zwischen den Tabellen 1 bis 5 sind möglich.
1) Es handelt sich um 6 Regierungsratsmassnahmen, welche in Bearbeitung aber noch nicht quantifiziert sind.



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