Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Entlastungspaket aus der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) | |
| vom: | 8. März 2005 | |
| Nr.: | 2005-076 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Finanzstrategie
3.1 Regierungsprogramm 2004 - 2007
Der Regierungsrat hat im Regierungsprogramm 2004 - 2007 seine Ziele dargestellt. GAP unterstützt diese Ziele. Insbesondere leistet GAP einen Beitrag:
| - | zur Erhöhung der Standortattraktivität (Schaffung von Handlungsspielraum für neue Projekte, Verzicht auf Steuererhöhung), |
| - | zur Verbesserung der (finanziellen) Nachhaltigkeit (aufgrund eines gesunden Finanzhaushalts), |
| - | zur Steigerung der Effizienz (indem die knappen Mittel noch zielorientierter eingesetzt werden). |
Neben dem vorliegenden Paket mit den Massnahmen, die im Rahmen der Generellen Aufgabenüberprüfung (GAP) eruiert wurden, bereitet der Regierungsrat eine Vorlage zur Einführung einer Defizitbremse vor. GAP und Defizitbremse verfolgen dasselbe Ziel, nämlich die Entlastung des Haushalts bzw. eine Bremsung der Verschuldungszunahme sowie die Erreichung eines mittelfristigen Finanzhaushaltsgleichgewichts.
3.2 Finanz- und personalpolitische Grundsätze
Für das Erarbeiten der Massnahmen galten folgende finanz- und personalpolitischen
Grundsätze:
| - | Aufgaben, Leistungen und Leistungsstandards sind auf ihre Notwendigkeit und ihren Kundennutzen hin kritisch zu hinterfragen. |
| - | Im Vordergrund stehen strukturelle Massnahmen auf der Leistungsseite (keine blossen Kürzungen von einzelnen Budgetpositionen). |
| - | Die Vorschläge müssen echte Einsparungen beinhalten, nicht nur zeitliche Verschiebungen in die nachfolgenden Jahre. |
| - | Es sollen dauerhafte Entlastungen resultieren. |
| - | Lastenverschiebungen sollen im Rahmen von strukturellen Massnahmen, welche die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden verändern, geprüft werden. |
| - | Es sind auch Massnahmen anzugehen, die Mehrerträge bringen, insbesondere nach dem Verursacher- oder dem Nutzniesserprinzip. |
| - | Stellenabbau erfolgt grundsätzlich im Zusammenhang mit Abbau von Aufgaben und Leistungen und umgekehrt. |
| - | Stellenabbau wird durch natürliche Abgänge angestrebt. |
| - | Stellen werden bevorzugt durch interne Umbesetzungen wiederbesetzt, soweit die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind. |
3.3 Methodik und Entlastungsvorgaben
Um das Projekt der generellen Aufgabenüberprüfung durchzuführen, wurde eine Kerngruppe aus Vertretungen aller Direktionen, der Landeskanzlei und des Kantonsgerichts unter Leitung der Finanz- und Kirchendirektion eingesetzt. Die Kerngruppe unterbreitete ihre Berichte dem Steuerungsausschuss, der sich aus dem Regierungsrat und dem Kantonsgerichtspräsidenten zusammensetzte.
Auf der Basis der im Finanzplan 2004-2007 prognostizierten Defizite wurde das Entlastungsziel auf 200 Millionen Franken festgesetzt. Ziel war es, das Sanierungsprogramm so auszugestalten, dass im Jahr 2007 auf der Basis des Budgets 2004 ein Entlastungsvolumen von mindestens 200 Millionen Franken erreicht werden kann.
In einem ersten Schritt (Brainstorming-Phase) beauftragte die Regierung die Direktionen zusammen mit ihren Dienststellen konkrete Massnahmenvorschläge zu erarbeiten. Für diese Brainstorming-Phase wurden 300 Millionen Franken als interne Vorgabe erklärt. Die interne Vorgabe war höher angesetzt worden als das Entlastungsziel, damit der Steuerungsausschuss die Möglichkeit hatte, unter den vorgeschlagenen Massnahmen Prioritäten setzen zu können.
In einem zweiten Schritt wurden nach politischen Kriterien Schwerpunkte gesetzt. Es galt die Vorgabe, ein Entlastungsvolumen von 200 Millionen Franken zu erreichen. Dabei war es die Aufgabe des Steuerungsausschusses zu entscheiden, welche Vorschläge weiter verfolgt und dem Landrat zur Umsetzung beantragt werden sollten. Zudem galt die Leitlinie, dass die Entlastungsmassnahmen sowohl auf der Aufwand- als auch der Ertragsseite ansetzen können.
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