Vorlage an den Landrat


3. Energiepolitische Betrachtungsweise

3.1 Kantonale Energiepolitik für eine Nachhaltige Entwicklung


In seinen Legislaturzielen 2004 - 2007 hat der Regierungsrat speziell als Schwerpunkt die stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit festgelegt. Der Kanton Basel-Landschaft ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass den drei Aspekten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bei der Ausgestaltung der Politik gleichermassen Rechnung getragen wird. Es gilt daher Lösungen zu suchen, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleisten als auch die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und ein Leben im Gleichgewicht und Wohlbefinden ermöglichen.


Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit bedeutet, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Anliegen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Analysen über den Stand der nachhaltigen Entwicklung zeigen einige Erfolge der bisherigen Bemühungen, aber auch zusätzlichen Handlungsbedarf auf. Insbesondere ist das wirtschaftliche Wachstum immer noch mit einer Zunahme des Umwelt- und Ressourcenverbrauchs verbunden. Mit der Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2003 - 2007 des Kantons Basel-Landschaft" wurde ein Aktionsplan beschlossen, welcher den Kanton verstärkt auf die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen verankern soll.


In der genannten Strategie wurde das Handlungsfeld der Erhaltung der natürlichen Ressourcen (inkl. Mobilität und Energie) als prioritär eingestuft. Darin enthalten sind die Strategie einer nachhaltigen Energiepolitik und die Überprüfung einer Revision der energiepolitischen Grundsätze und des Energiegesetzes.


Nach den Grundsätzen der kantonalen Energiepolitik, welche vom Landrat am 4. Februar 1991 beschlossen wurden, "fördern Kanton und Gemeinden eine sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie sowie die sparsame, rationelle und umweltschonende Verwendung. Nicht erneuerbare Energie soll möglichst durch erneuerbare Energie ersetzt werden, und die Abhängigkeit von importierter Energie soll vermindert werden."


Zur Erreichung einer nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung setzt der Kanton - in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Nordwestschweizer Kantonen, den Gemeinden und weiteren Partnern - die oben erwähnten Grundsätze der kantonalen Energiepolitik und die Ziele von EnergieSchweiz so wirksam wie möglich um.


Dabei fokussiert er die Anstrengungen auf:
- die markante Reduktion der CO 2 -Emissionen
- die Senkung des Energieverbrauchs


Letzteres soll in 1. Priorität durch Effizienzsteigerung und in 2. Priorität durch die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie erreicht werden.




3.2 Das kantonale Energiegesetz vom 4. Februar 1991 genügt noch immer


Im Folgenden wird der Wortlaut aus Kapitel 3.1. der Landratsvorlage 2004/187 vom 31.8.2004 betreffend Erhebung einer Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich wiedergegeben:


"Im Vorfeld der Abstimmung über das eidgenössische Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom 22. September 2002 und im Zusammenhang mit der vorliegenden pendenten kantonalen Volksinitiative 'Faktor 4 - Energiekanton Basel-Landschaft' stand die Frage im Raum, ob das kantonale Energiegesetz vom 4. Februar 1991 grundsätzlich erneuert werden muss.


Im Hinblick auf eine mögliche Revision des 1991 erneuerten und ergänzten Energiegesetzes liess deshalb das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) im Jahr 2003 eine 'Evaluation der Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft der letzten 12 Jahre' durchführen. Der Schlussbericht vom Dezember 2003 kam zu folgendem Fazit:

GRAFIK: Abbildung 1


Neben den Ergebnissen dieser Evaluation sprechen heute auch folgende Gründe gegen eine sofortige umfassende Revision des Energiegesetzes:




3.3 Ablehnung der Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich durch den Landrat (vgl. Vorlage 2004/187 )


Die Erhebung einer Förderabgabe auf dem Stromverbrauch wurde am 20. Januar 2005 vom Landrat abgelehnt.


Die vorliegende pendente Faktor 4-Initiative fordert unter anderem die Erhebung einer Abgabe für Förderzwecke von mindestens 0,1 Rp./kWh auf dem Stromverbrauch. Der Regierungsrat hatte erwartet, dass die Förderabgabe auf dem Stromverbrauch zur Finanzierung von Fördernassnahmen im Energiebereich vom Landrat angenommen würde und dann die vorliegende Volksinitiative - mit der Einführung einer Förderabgabe - zurückgezogen würde.




3.4 Energiepolitisch relevante Beschlüsse in den Jahren 2004 und 2005


Regierungsrat und Landrat haben 2004/2005 folgende energiepolitisch relevante Beschlüsse gefasst:




Auf Bundesebene:



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