Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Nichtformulierte Volksinitiative 'Faktor 4 - Energiekanton Basel-Landschaft' | |
| vom: | 26. April 2005 | |
| Nr.: | 2005-121 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Energiepolitische Betrachtungsweise
3.1 Kantonale Energiepolitik für eine Nachhaltige Entwicklung
In seinen Legislaturzielen 2004 - 2007 hat der Regierungsrat speziell als Schwerpunkt die stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit festgelegt. Der Kanton Basel-Landschaft ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass den drei Aspekten Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft bei der Ausgestaltung der Politik gleichermassen Rechnung getragen wird. Es gilt daher Lösungen zu suchen, die sowohl die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährleisten als auch die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten und ein Leben im Gleichgewicht und Wohlbefinden ermöglichen.
Das Bekenntnis zur Nachhaltigkeit bedeutet, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Anliegen gleichberechtigt berücksichtigt werden. Analysen über den Stand der nachhaltigen Entwicklung zeigen einige Erfolge der bisherigen Bemühungen, aber auch zusätzlichen Handlungsbedarf auf. Insbesondere ist das wirtschaftliche Wachstum immer noch mit einer Zunahme des Umwelt- und Ressourcenverbrauchs verbunden. Mit der Strategie "Nachhaltige Entwicklung 2003 - 2007 des Kantons Basel-Landschaft" wurde ein Aktionsplan beschlossen, welcher den Kanton verstärkt auf die Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in allen Politikbereichen verankern soll.
In der genannten Strategie wurde das Handlungsfeld der Erhaltung der natürlichen Ressourcen (inkl. Mobilität und Energie) als prioritär eingestuft. Darin enthalten sind die Strategie einer nachhaltigen Energiepolitik und die Überprüfung einer Revision der energiepolitischen Grundsätze und des Energiegesetzes.
Nach den Grundsätzen der kantonalen Energiepolitik, welche vom Landrat am 4. Februar 1991 beschlossen wurden, "fördern Kanton und Gemeinden eine sichere, umweltgerechte, breit gefächerte und volkswirtschaftlich optimale Versorgung mit Energie sowie die sparsame, rationelle und umweltschonende Verwendung. Nicht erneuerbare Energie soll möglichst durch erneuerbare Energie ersetzt werden, und die Abhängigkeit von importierter Energie soll vermindert werden."
Zur Erreichung einer nachhaltigen Energieversorgung und -nutzung setzt der Kanton - in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Nordwestschweizer Kantonen, den Gemeinden und weiteren Partnern - die oben erwähnten Grundsätze der kantonalen Energiepolitik und die Ziele von EnergieSchweiz so wirksam wie möglich um.
Dabei fokussiert er die Anstrengungen auf:
- die markante Reduktion der CO
2
-Emissionen
- die Senkung des Energieverbrauchs
Letzteres soll in 1. Priorität durch Effizienzsteigerung und in 2. Priorität durch die Erhöhung des Anteils an erneuerbarer Energie erreicht werden.
3.2 Das kantonale Energiegesetz vom 4. Februar 1991 genügt noch immer
Im Folgenden wird der Wortlaut aus Kapitel 3.1. der Landratsvorlage 2004/187 vom 31.8.2004 betreffend Erhebung einer Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich wiedergegeben:
"Im Vorfeld der Abstimmung über das eidgenössische Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) vom 22. September 2002 und im Zusammenhang mit der vorliegenden pendenten kantonalen Volksinitiative 'Faktor 4 - Energiekanton Basel-Landschaft' stand die Frage im Raum, ob das kantonale Energiegesetz vom 4. Februar 1991 grundsätzlich erneuert werden muss.
Im Hinblick auf eine mögliche Revision des 1991 erneuerten und ergänzten Energiegesetzes liess deshalb das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE) im Jahr 2003 eine 'Evaluation der Energiepolitik des Kantons Basel-Landschaft der letzten 12 Jahre' durchführen. Der Schlussbericht vom Dezember 2003 kam zu folgendem Fazit:
| a) | Die Zahlen der kantonalen Energiestatistik zeigen folgende positive Effekte : |
| - | Der Pro-Kopf-Verbrauch an Endenergie ist stabilisiert. |
| - | Der Verbrauch nicht erneuerbarer Energie konnte 1990 bis 2000 leicht von 6,3 TWh auf 6,2 TWh gesenkt werden. |
| - | Der Anteil erneuerbarer Energie ist 1990 bis 2000 deutlich von 1,4 TWh auf 2,0 TWh angestiegen. |
| - | Der Energieverbrauch pro Kopf für Wärme ist dank verbesserter Effizienz gesunken. |
| - | Markante Substitution von Erdöl durch Erdgas und durch erneuerbare Energien. |
| b) | Auf der negativen Seite der energiepolitischen Bilanz steht ein weiterer Anstieg des gesamten Energieverbrauchs 1990 bis 2000 von 7,7 TWh auf 8,2 TWh; in erster Linie weil sowohl der Treibstoff- wie auch der Elektrizitätsverbrauch absolut wie spezifisch stark zugelegt haben. Dieser negative Trend ist vor dem Hintergrund markanter Entwicklungen zu sehen, die den Energiebedarf nachhaltig beeinflussen: 5% Bevölkerungswachstum und 12% höherer Wohnungsbestand sowie höherer Fahrzeugbestand. |
GRAFIK: Abbildung 1
| c) | Im Vergleich zu andern Kantonen ist das energiepolitische Instrumentarium im Kanton Basel-Landschaft gut ausgebaut. |
Neben den Ergebnissen dieser Evaluation sprechen heute auch folgende Gründe gegen eine sofortige umfassende Revision des Energiegesetzes:
| d) | Die vom Landrat an den Regierungsrat überwiesene Motion der FDP-Fraktion vom 22. März 2001 'Elektrizitätsmarktöffnung: Anpassung der kantonalen Gesetzgebung' und das vom Landrat an den Regierungsrat überwiesene Postulat von Eric Nussbaumer vom 26. April 2001 'Leistungsauftrag für Netzbetreiber gemäss Elektrizitätsmarktgesetz (EMG)' wurden vom Landrat am 5. Juni 2003 abgeschrieben, da das Elektrizitätsmarktgesetz an der Volksabstimmung vom 22. September 2002 abgelehnt wurde. Eine grundsätzliche Revision des Energiegesetzes hat damit aus parlamentarischer Sicht nicht mehr erste Priorität. |
| e) | In der kantonalen Volksabstimmung vom 30. November 2003 wurde die formulierte Gesetzesinitiative 'für eine kostengerechte Vergütung von Solarstrom (Baselbieter Solarinitiative)' abgelehnt und die 'Änderung vom 19. Juni 2003 des Energiegesetzes (Gegenvorschlag)' wurde angenommen. Diese Gesetzesänderung ist am 1. März 2004 in Kraft getreten. Ein vordringliches Anliegen der Energiepolitik - die Verbesserung der Bedingungen für die Einspeisung von erneuerbarer Überschussenergie ins Netz der Elektrizitätsversorgungsunternehmen - konnte damit erfüllt werden. |
| f) | Am 20. Mai 2003 hat der Regierungsrat die 'Strategie Nachhaltige Entwicklung 2003 bis 2007 des Kantons Basel-Landschaft' genehmigt. Die Strategie baut auf dem Bericht des Forums Nachhaltige Entwicklung Basel-Landschaft vom August 2001 und der Bundesstrategie vom März 2002 auf und berücksichtigt die Aufträge des Regierungsrates vom August 2001. Die Strategie richtet sich in einem ausgewogenen Verhältnis auf die drei Zieldimensionen Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft aus. Sie ist im Sinn eines Aktionsplans handlungs- und wirkungsorientiert ausgestaltet und umfasst auch den Bereich 'Energie'. Die stärkere Verankerung der Nachhaltigkeit ist eines der vier übergeordneten Legislaturziele im Regierungsprogramm 2004-2007. Die Umsetzung dieser Strategie erfordert aus heutiger Sicht vorläufig keine Änderung des Energiegesetzes." |
3.3 Ablehnung der Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich durch den Landrat (vgl. Vorlage 2004/187 )
Die Erhebung einer Förderabgabe auf dem Stromverbrauch wurde am 20. Januar 2005 vom Landrat abgelehnt.
Die vorliegende pendente Faktor 4-Initiative fordert unter anderem die Erhebung einer Abgabe für Förderzwecke von mindestens 0,1 Rp./kWh auf dem Stromverbrauch. Der Regierungsrat hatte erwartet, dass die Förderabgabe auf dem Stromverbrauch zur Finanzierung von Fördernassnahmen im Energiebereich vom Landrat angenommen würde und dann die vorliegende Volksinitiative - mit der Einführung einer Förderabgabe - zurückgezogen würde.
3.4 Energiepolitisch relevante Beschlüsse in den Jahren 2004 und 2005
Regierungsrat und Landrat haben 2004/2005 folgende energiepolitisch relevante Beschlüsse gefasst:
| - | Regierungsratbeschluss vom 6. Juli 2004 betreffend Luftreinhalteplan beider Basel 2004 zur Kenntnisnahme an den Landrat. |
| - | Landratsbeschluss vom 14. Oktober 2004 mit Bewilligung eines Verpflichtungskredit in Höhe von 4 Mio. Franken betreffend Förderung der rationellen Energienutzung und Nutzung von erneuerbaren Energien nach dem Energiegesetz. |
| - | Landratsbeschluss vom 20. Januar 2005 mit Bewilligung der Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Bau eines geothermischen Heiz-Kraftwerks (DEEP HEAT MINING) in Höhe von 3,2 Mio. Franken. Es wird auf "Kapitel 2: Energiepolitische Ausgangslage" der Vorlage verwiesen. |
| - | Landratsbeschluss vom 20. Januar 2005 mit Nichteintreten auf die Vorlage vom 31. August 2004 betreffend Erhebung einer Förderabgabe zur Finanzierung von Fördermassnahmen im Energiebereich (Änderung des Energiegesetzes vom 4. Februar 1991). Es wird auf "Kapitel 3: Energiepolitische Entwicklung im Förderbereich" verwiesen. |
| - | Der Regierungsrat sprach sich am 18. Januar 2005 in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund für die Einführung einer CO 2 -Abgabe auf fossilen Brennstoffen sowie für die Einführung eines Klimarappens auf Treibstoffen aus. |
Auf Bundesebene:
| - | Das Bundesamt für Energie startete Anfang 2004 das Projekt "Energieperspektiven 2035/2050". Dieses Projekt soll zeigen, wie die Energieperspektiven der Schweiz bis in die Jahre 2035 und 2050 aussehen könnten. Die ersten Resultate der Studie werden Ende 2005 erwartet. |
| - | Bis 2006 will das Bundesamt für Energie aufzeigen, wie das Ziel einer 2000-Watt-Gesellschaft (Reduktion der CO 2 -Emissionen um zwei Drittel, möglichst viel Energie aus erneuerbaren Quellen) im Jahr 2050 erreicht werden kann. |
| - | Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2004 die Botschaft zur Revision des Elektrizitätsgesetzes (EleG) sowie zum Gesetz über die Stromversorgung (StromVG) verabschiedet. Zur Förderung der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien schlägt er erstmals energiepolitische Zielvorgaben und ein konkretes Vorgehen vor. |
| - | Die wichtigste gesetzliche Grundlage für die Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das CO 2 -Gesetz. Nach den aktuellen CO 2 -Perspektiven zeichnet sich eine beträchtliche Ziellücke ab. Das CO 2 -Gesetz verpflichtet den Bundesrat zu handeln und eine CO 2 -Abgabe einzuführen, sobald sich abzeichnet, dass die übrigen Massnahmen nicht zum festgelegten Ziel führen. Der Bundesrat hat am 23. März 2005 aufgrund der Vernehmlassung zu den vier Varianten zur Errechnung der CO 2 -Reduktionsziele folgenden Entscheid gefällt: Ab 2006 soll auf fossilen Brennstoffen eine CO 2 -Abgabe erhoben werden. Bei den Treibstoffen erhält die Wirtschaft mit einem freiwilligen Klimarappen die Chance, einen substantiellen Beitrag zur Senkung des CO 2 -Ausstosses zu leisten. Wenn der Klimarappen bis Ende 2007 nicht genügend wirkt, dann wird die CO 2 -Abgabe auch auf Benzin eingeführt. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) muss nun die Details ausarbeiten und verschiedene offene Fragen klären. Die entsprechende Botschaft wird dem Bundesrat vor der Sommerpause unterbreitet werden. |
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