Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Landschaft: Erfahrungen der Verwaltung seit der Einführung vom 1. Februar 2000 |
|
| vom: | 19. April 2005 | |
| Nr.: | 2005-111 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
8. 'Beschaffungsstatistik' der Bau- und Umweltschutzdirektion
Das nachfolgende Zahlenmaterial, kurz 'Beschaffungsstatistik', erfasst ausschliesslich Dienststellen der BUD. Über Beschaffungsverfahren und deren Ausgang der andern Direk-tionen, der Aussenstellen (wie z.B. Spitäler) oder gar der Gemeinden stehen uns keine Angaben zur Verfügung. Bereits verwaltungsintern, so haben Abklärungen ergeben, wäre bei den aktuell dezentralen Strukturen betreffen Vollzug des Beschaffungsgesetzes der Aufwand für eine flächendeckende Statistik längst nicht mehr vertretbar.
8.1. Beschaffungsverfahren
Wir kennen nach Beschaffungsgesetz (SGS 420) folgende Beschaffungsverfahren:
8.1.1 Öffentliche Verfahren
Als öffentliche Verfahren werden sowohl das offene Verfahren wie auch des selektive Verfahren bezeichnet. In jedem der beiden Verfahren wird das Verfahren in der Öffentlichkeit gestartet; alle Interessierten haben ohne Einschränkung die Möglichkeit, an den Verfahren teilzunehmen.
8.1.1.1 § 14 Offenes Verfahren
1
Beim offenen Verfahren wird der Auftrag öffentlich ausgeschrieben.
2
Die Zahl der Teilnehmenden ist unbeschränkt.
8.1.1.2 § 15 Selektives Verfahren
1
Wer bei einem Auftrag oder bei einem Arbeitsgebiet besondere Anforderungen voraussetzt, schreibt öffentlich eine Eignungsabklärung aus.
2
In der Ausschreibung ist festzuhalten, ob sich das selektive Verfahren (= Präqualifikationsverfahren) auf einen einzelnen Auftrag oder ein bestimmtes Arbeitsgebiet bezieht.
3
Die Zahl der am selektiven Verfahren Teilnehmenden ist unbeschränkt.
4
Unmittelbar nach Abschluss der Eignungsabklärung wird den Beteiligten eröffnet, wer für den Auftrag oder das Arbeitsgebiet geeignet ist.
5
Anschliessend werden die geeigneten Anbietenden gleichzeitig schriftlich eingeladen, ihre Angebote oder ihre Wettbewerbsbeiträge einzureichen.
6
Um die Wirtschaftlichkeit des Verfahrens zu wahren, kann die Anzahl der zur Angebotsein-reichung Eingeladenen beschränkt werden. Die Anzahl muss in der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Ein wirksamer Wettbewerb muss gewährleistet sein.
8.1.2 § 17 Einladungsverfahren
1
Beim Einladungsverfahren werden die Ausschreibungsunterlagen mehreren im voraus bestimmten Firmen zur Einreichung von Angeboten zugestellt.
2
Die Anzahl der einzuholenden Konkurrenzofferten richtet sich nach dem Auftragswert.
8.1.3 § 18 Freihändiges Verfahren
1 Beim freihändigen Verfahren wird ohne öffentliche Ausschreibung vergeben. Vorgängig muss ein Angebot eingeholt werden.
8.2 Die Schwellenwerte
Per 1. Januar 2005 hat der Regierungsrat die Verordnung zum Beschaffungsgesetz in dem Sinne geändert, als dass die Schwellenwerte zur Anwendung der verschiedenen Beschaffungs-verfahren mit jenen der Schweizerischen Bau-, Umweltschutz- und Planungs-Direktoren-Konferenz (BPUK) harmonisiert wurden. Die Anwendung der Beschaffungsverfahren ist in der Beschaffungsverordnung (SGS 420.11), revidiert per 1. Januar 2005, wie folgt geregelt:
§ 7 Wahl des Vergabeverfahrens
1
Die Wahl des Vergabeverfahrens unterliegt folgenden Beschränkungen:
| Das offene oder das selektive Verfahren ist obligatorisch … |
Das Einladungsverfahren ist zulässig … |
Das freihändige Verfahren ist zulässig … (seit 1.1.05) |
|
| bei einem geschätzter Auftragswert (ohne Mehrwertsteuer) | |||
| Art des Auftrages: | von mehr als | bis | bis |
| Aufträge im Bauhauptgewerbe (Hoch- und Tiefbau) |
Fr. 500'000.-- | Fr. 500'000.-- | bisher Fr. 100'000.-- neu Fr. 300'000.-- |
| Aufträge im Baunebengewerbe | Fr. 250'000.-- | Fr. 250'000.-- | bisher Fr. 50'000.-- neulFr. 150'000.-- |
| Lieferungen | Fr. 250'000.-- | Fr. 250'000.-- | bisher Fr. 50'000.-- neu Fr. 100'000.-- |
| Dienstleistungen | Fr. 250'000.-- | Fr. 250'000.-- | bisher Fr. 100'000.-- neu Fr. 150'000.-- |
2 Das offene und das selektive Verfahren sind bei jedem Auftragswert zulässig, das Einladungs-verfahren auch im Anwendungsbereich des freihändigen Verfahrens.
§ 8 Einladungsverfahren
1 Sofern es genügend geeignete Anbieterinnen und Anbieter gibt, beträgt die Mindestzahl der Aufforderungen zur Einreichung von Angeboten im Einladungsverfahren:
| bei einem Auftragswert | Anzahl Einladungen: |
| bis Fr. 100'000.-- | 3 |
| bis Fr. 250'000.-- | 5 |
| bis Fr. 500'000.-- (nur im Bauhauptgewerbe möglich) |
7 |
2 In der Regel ist mindestens eine auswärtige Anbieterinnen oder ein auswärtiger Anbieter zur Angebotsabgabe einzuladen.
Die Anwendung der Beschaffungsverfahren ist immer wieder ein Diskussionspunkt. Daher wollen wir aufzeigen, welche Verfahren nach bisherigen Schwellenwerten wie häufig angewandt wurde und wie sich dies auf den Auftragswert auswirkt bzw. auswirken könnte.
8.3 Beschaffungen nach Verfahren der BUD in den Jahren 2000 bis 2004 3
In den ersten 4 3 / 4 Jahren seit Einführung des aktuell geltenden Beschaffungsrechtes hat die BUD alleine über 16'000 Beschaffungsverfahren durchgeführt. Fast 15'000, über 91 % davon wurden im freihändigen Verfahren abgewickelt. Fast 900, etwas über 5% wurden im Einladungs-verfahren abgewickelt und schliesslich fast 500, knapp 3% wurden in einem öffentlichen Verfahren abgewickelt. Verfahren der BUD, die nach den GATT/WTO-Regeln international offen ausgeschrieben wurden, sind mit etwas über 100 mit weniger als einem Prozent ausgefallen.
Anzahl Beschaffungen nach Verfahren
| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 *) | Total | ||
| freihändiges Verfahren | 3'560 | 3'580 | 3'192 | 2'805 | 1'743 | 14'880 | 91.66% |
| Einladungsverfahren | 190 | 185 | 141 | 187 | 172 | 875 | 5.39% |
| offenes Verfahren | 78 | 79 | 100 | 164 | 58 | 479 | 2.95% |
| davon GATT/WTO | 3 | 5 | 29 | 66 | 5 | 108 | 0.67% |
| Total alle Verfahren | 3'828 | 3'844 | 3'433 | 3'156 | 1'973 | 16'234 | 100.00% |
| *) 2004 sind erst Quartale 1 bis 3 verfügbar. | |||||||
Wenn wir nun auch das Auftragsvolumen der einzelnen Verfahren betrachten, so sieht das Bild, nicht ganz unerwartet ganz anders als nach Anzahl pro Verfahrensart aus. Die grossen Aufträge, offen oder gar international offen ausgeschrieben werden müssen, beinhalten die grossen Auftragsvolumina:
Volumen der Beschaffungen nach Verfahren in Mio. Fr.
| 2000 | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 *) | Total | ||
| freihändiges Verfahren | 49.52 | 43.90 | 43.62 | 41.62 | 39.19 | 217.86 | 33.95% |
| Einladungsverfahren | 16.97 | 14.29 | 13.47 | 18.39 | 16.54 | 79.66 | 12.41% |
| offenes Verfahren | 62.47 | 79.31 | 46.76 | 62.58 | 23.86 | 274.97 | 42.85% |
| davon GATT/WTO | 0.28 | 32.98 | 16.12 | 19.34 | 0.52 | 69.24 | 10.79% |
| Total alle Verfahren | 129.24 | 170.48 | 119.96 | 141.93 | 80.11 | 641.73 | 100.00% |
| *) 2004 sind erst Quartale 1 bis 3 verfügbar. | |||||||
Wenn wir nun auch das Auftragsvolumen der einzelnen Verfahren betrachten, so können danach Rückschlüsse über die finanziellen Auswirkungen gezogen werden, wenn die Anzahl Beschaffungen nach andern Verfahren durchgeführt werden. Rückschlüsse über qualitative Aspekte sind allerdings kaum möglich.
Aus 5.5.1, Preiseffekte, wissen wir, dass ohne Wettbewerb mit Kosten wesentlich über den Marktpreisen gerechnet werden muss; wir gehen dabei im Durchschnitt von mindestens einem Drittel über dem Marktpreis aus. Nehmen wir nun das Einladungsverfahren und stellen die Hypothese auf, dass rund die Hälfte konsequent nach den neuen Schwellenwerten neu im freihändigen Verfahren abgewickelt würde, so müssten wir für die gleichen Leistungen mindestens einen Drittel mehr, also mindestens + 26 1/2 Mio. Fr. bezahlen. Diese Mittel fehlen dann, um weitere anstehende Vorhaben zu realisieren. Aus diesem Grund wird auch weiterhin, zumindest wenn im freihändigen Verfahren daran gezweifelt werden muss, dass zu Marktprei-sen angeboten wird, in Einzelfällen das Einladungsverfahren auch unterhalb der Schwellen-werte durchgeführt. Dies liegt dann im Ermessen von Fach- und Beschaffungsstelle.
8.4 Beschaffungen nach Firmensitz der Ausführenden
Was immer wieder zu aus- aber unergiebigen Diskussionen führt: Die Zuschlagsentscheide nach Firmensitz oder anders formuliert: Wo haben die auftragsausführenden Firmen ihren Sitz? Welche Anteile gehen an regionale oder Baselbieter Firmen? Unter dem alten Beschaffungs-recht von 1887 war dies tatsächlich einer von mehreren Aspekten bei der Fällung der Zuschlagsentscheide. Nach neuem Beschaffungsrecht kann dies eben von Gesetzes wegen kein Aspekt mehr sein. Die Orientierung an den Werten Markt, Konkurrenz, Wirtschaftlichkeit, Transparenz, Gleichbehandlung ist auf mehreren Gesetzesstufen eindeutig verankert.
Beschaffungen bzw. Zuschlagsentscheide nach Firmensitz
| - | Die Daten von 1999 sind nicht verfügbar. Anlässlich einer grossen Umstellung im Informatikbereich (Transfer der Applikation von Host auf Server) sind u.a. diese Daten verloren gegangen. Die Erkenntnisse werden jedoch dadurch nicht beeinträchtigt. |
| - | Bei den Auftragszuschlägen nach Firmensitzen wird deutlich, dass das Auftrags-volumen um die langfristigen Mittelwerte mäandert: Das heisst, dass die Aufträge im Mittel der vergangenen 16 Jahre zu über 62% (des Auftragsvolumens) an Firmen aus dem Kanton Basel-Landschaft zugeschlagen wurden. In den letzen drei Jahren war es wieder etwas mehr. |
| - | Allerdings zeigt z.B. das Jahr 1998 deutlich, dass, wenn auch nur ein einziger Gross-auftrag an eine Firma ausserhalb des Kantons geht, dass dann die ganzen Durch-schnitte und Proportionen auf einen Schlag verschoben werden. Umgekehrt zeigt das Jahr 2000 einen nicht repräsentativen Anstieg auf über 75%. |
| - | Schliesslich ist häufig nicht klar abgrenzbar, ob eine Firma nun Baselbieter, Basler oder Nordwest-Schweizer Firma ist; haben doch viele Firmen mehrere Sitze (z.T. Werkhöfe/-stätten). Je nach dem, ob eine Firma aus dem Büro oder aus dem Werkhof die Offerte abschickt, kann die Statistik beeinflusst werden, ohne dass materiell etwas ändert. Schliesslich ist bei Arbeitsgemeinschaften der genaue Anteil selten ermittelbar. Auch hier bleibt die Statistik somit etwas ungewiss. |
| - | Daher ist die Aussage sinnvoller und zutreffender, dass durchschnittlich über 80% der Zuschläge an Firmen beider Basel oder gegen 90% an Firmen aus der Nordwest-schweiz zugeschlagen wurden. |
| - | Ins Ausland werden traditionellerweise selten Aufträge vergeben: meist handelt es sich um sehr spezielle Aufträge. Seit der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung nach GATT/WTO-Regeln sind tatsächlich einige grössere Aufträge ausländischen Firmen zugeschlagen worden. Der Mittelwert der Zuschläge an ausländische Firmen beträgt 1.4 %. Dabei ist allerdings zu beobachten, dass diese ausländische Firmen sehr oft zwar ihre zu Hause vorgefertigten Werkstücke, Apparaturen, etc. liefern, die Endmontage vor Ort dann aber mit lokalen Partnern von statten geht. Dies bedeutet, dass meistens für das lokale Gewerbe doch nicht der ganze Auftrag "verloren" geht. |
Fortsetzung >>>
Back to Top
Fussnote:
3 Für das Jahr 2004 sind zur Zeit erst die Angaben zu den Quartalen 1 bis 3 verfügbar.