Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Landschaft: Erfahrungen der Verwaltung seit der Einführung vom 1. Februar 2000 |
|
| vom: | 19. April 2005 | |
| Nr.: | 2005-111 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Rückmeldungen von Gemeinden und Verbänden
33 Gemeinden und 12 Verbände haben auf eine Umfrage der Bau- und Umweltschutzdirektion im Sommer 2003 geantwortet. Die Resultate sind in einer knapp gehaltenen Auflistung dar-gestellt. Dabei bedeutet '-' = negativ empfunden und '+' als positiv empfunden.
5.1 Gemeinden (33 Teilnehmende)
| + | Es gelten für alle Interessierten bzw. Anbietenden die gleiche Spielregeln. |
| + | Die Transparenz bringt viele Vorteile mit sich. |
| + | Die Rechenschaftsablage über die Beschaffung bzw. Bestellung im voraus verbessert die Definition der künftigen Verwendung und somit wird der Zweck besser erreicht. |
| + | Aus den Beschaffungsverfahren unter Konkurrenz wird oft ein gutes finanzielles Resul-tat erzielt. |
| - | Es wird grosser administrativer, personeller und finanzieller Aufwand (Referenzeinholung, Ausarbeitung der Unterlagen, Festlegung der Zuschlagskriterien, Auswertung, Entscheidbegründung etc. bedingen oft Beizug von externen Fachleuten) zur korrekten Verfahrensdurchführung moniert. |
| - | zu viel Formalismus |
| - | harte Sanktionen bei unvollständigen Angeboten (Ausschluss von Verfahren) |
| - | Schwellenwerte zu tief (Erhöhung insbes. für freihändige Vergaben wünschenswert) |
| - | oft Schwierigkeiten bei der Festlegung von Kriterien (damit noch Raum für Unterneh-mervarianten besteht) |
| - | zu wenig Transparenz der Gerichtspraxis |
| - | schnellere, formloser erhältliche Gerichtsentscheide |
| - | zu viel Transparenz durch Publikationen z.B. im Amtsblatt |
5.2 Verbände (12 Teilnehmer)
| - | Preis zu fest im Vordergrund; es herrsche ein Preis-, nicht ein Leistungswettbewerb |
| - | Keine Begünstigung der regionalen Unternehmer (in Basel blieben Aufträge im Kanton) |
| - | grosser administrativer Aufwand, speziell für kleine Aufträge, und uneinheitliche Hand-habung durch verschiedene Beschaffungsstellen |
| - | Finanzgarantien bereits bei Offertstellung verlangt |
| - | harte Sanktionen bei unvollständigen Angeboten; bei formaler Unvollständigkeit sollte eine Nachlieferung möglich sein |
| - | Transparenz gegenüber Verbänden und Sozialpartnern verbesserungsfähig |
| - | oft schlecht formulierte Kriterien für Zuschlag |
| - | Schwellenwerte zu tief |
| - | Vergabeentscheide sind im Amtsblatt zu publizieren und individuelle Benachrichtigung soll erfolgen |
| - | zu kurze Fristen für Offertstellung |
| - | zu kurze Fristen ab Vergabe bis Arbeitsbeginn |
| - | Gesetz zu wenig schlank |
Die eingeflossenen Rückmeldungen sowohl aus Gemeinden wie auch aus den Verbänden er-staunen nicht. Der ständige Dialog sowie verschiedentlich parlamentarische Vorstösse zu diesem Themenkomplex bewirken, dass innerhalb der rechtlichen Schranken immer wieder Optimierungsmassnahmen ergriffen wurden und auch künftig werden. So sind denn mittler-weile einige der nachfolgend aufgeführten Anregungen von Gemeinden und Verbänden bereits umgesetzt.
5.3 Anregungen Gemeinden und Verbänden
Die wiedergegebenen Anregungen, auch hier eine Zusammenfassung auf das Wesentlichste, werden im Einzelnen knapp kommentiert (K). Es ist generell erstaunlich, dass einige der Anre-gungen genannt werden, die längst erfüllt sind und dass weitere Bedürfnisse erst im Rahmen der Umfrage angemeldet werden.
| - | Es soll eine Anlaufstelle für kleinere Gemeinden angeboten werden (Gemeinden) |
| K: | Es gibt seit Februar 2000 eine definierte Auskunftsstelle: Die Abteilung Wirtschaft und Finanzen der Bau- und Umweltschutzdirektion, welche regen Kontakt mit u.a. vielen Gemeinden pflegt. Weitere Verwaltungsstellen, insbesondere die Rechtsabteilung der Bau- und Umweltschutzdirektion beteiligen sich längst an dieser Dienstleistung. |
| - | Transparenz von Gerichtsentscheiden (Gemeinden) |
| - | Es wird eine speditivere Abwicklung von Beschwerdeverfahren ohne grossen Aufwand angeregt. (Gemeinden) |
| K: | Beide Anliegen müssten dem Kantonsgericht zur Kenntnis gebracht werden. Der Regierungsrat hat hier keine Handlungsmöglichkeiten. |
| - | Schulungen (Gemeinden) |
| K: | Eine erneute Informationsveranstaltung ist vorgesehen. (vgl. 9.3) |
| - | Aktualisierung ABC des Beschaffungswesens (Gemeinden) |
| K: | Eine Konkretiserung dieses Anliegens wäre hilfreich; dies ist aber ohnehin bereits vorgesehen. |
| - | Möglichkeiten von Konkurrenzofferten im Freihandbereich und von Abgebotsrunden. (Gemeinden) |
| K: | Die Durchführung von Einladungsverfahren im Bereich der freihändigen Verfahren war immer möglich und wird es immer sein. Aufgrund der Bestimmungen des übergeord-neten Rechtes sind allerdings Abgebotsrunden nicht erlaubt. |
| - | zentrales Submissionsbüro (Verbände) |
| K: | Der Regierungsrat hat die Einrichtung einer zentralen Beschaffungsstelle, vorerst in der Bau- und Umweltschutzdirektion, bereits beschlossen. Diese wird ihre Tätigkeit voraussichtlich per April 2005 aufnehmen (vgl. 9.1). |
| - | Ausschluss von Unterangeboten muss möglich sein (Verbände) |
| K: | Das Gesetz über öffentliche Beschaffungen (SGS 420) kennt den Bergriff Unteran-gebot nicht; vielmehr wird im Gesetz der Terminus 'Marktpreise' verwendet, also jene Preise, die der Markt hergibt, die mit dem Angeboten eintreffen. |
Es muss deutlich festgehalten werden, dass der willkürliche Ausschluss von Ange-boten mit niederem Preis weder mit den Zielsetzungen des wettbewerbsorientierten Beschaffungsgesetzes noch dessen übergeordneten rechtlichen Grundlagen (IVÖB; Binnenmarktgesetz; GATT/WTO-Übereinkommen über das Beschaffungswesen sowie sektorielles bilaterales Abkommen mit der EU) in Einklang gebracht werden kann. Es wird allerdings längst, seit Einführung des aktuell geltenden Beschaffungsrechtes darauf hingewiesen, dass es zur Grund-Pflicht der Beschaffungsstellen gehört, jedes Angebot, und ganz besonders Angebote mit auffällig tiefen Preisen, auf deren Seriosi-tät und Zielführung zu prüfen.
| - | Verhandlungsverbot, auch bei freihändigen Vergaben (Verbände) |
| K: | Es kann ja wohl nicht ernsthaft erwartet werden, dass dort, wo die Marktkräfte mangels Konkurrenz nicht spielen, jedes Angebot in beliebiger Preisgestaltung widerspruchslos angenommen werden soll. Dies würde u.a. dem Grundsatz des haushälterischen Umgangs mit den öffentlichen Mitteln nach Beschaffungsrecht wie auch Finanzhaus-haltsgesetz widersprechen. |
| - | Kooperation BS - BL (Verbände) |
| K: | Die Möglichkeiten zur Kooperation mit dem rechtlich und politisch selbständigen Nachbarkanton, soweit sie über den informellen Dialog hinaus gehen, sind sehr bescheiden. Der informelle Dialog wird allerdings seit langem gepflegt. |
| - | Beitritt zur IVöB 2 (Verbände) |
| K: | Die entsprechende Vorlage wurde im Sommer 2004 dem Landrat vorgelegt und in der Zwischenzeit beschlossen. Nach Ablauf der Referendumsfrist kann die formelle Meldung an die dabei federführende BPUK (Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektorenkonferenz) erfolgen. |
Fortsetzung >>>
Back to Top