Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Landschaft: Erfahrungen der Verwaltung seit der Einführung vom 1. Februar 2000 |
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| vom: | 19. April 2005 | |
| Nr.: | 2005-111 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Rückmeldungen der Direktionen nach dem ersten Jahr
3.1 Finanz- und Kirchendirektion
Mit einem sauberen Anforderungskatalog, wie das Beschaffungsrecht verlangt, sei der grösste Teil der Arbeit bereits getan. Diese Arbeit bringe auch mehr Qualität mit sich: Die Sicherheit, die richtige Auswahl zu treffen, werde erhöht, daher sei diese Arbeit "lohnend". Das heutige systematische Vorgehen bei Beschaffungen erinnere an Vorgehen nach ISO-Normen. Mit dem zur Verfügung stehenden Beratungsangebot der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der BUD konnten bisher alle Probleme gut gemeistert werden. Das neue Verfahren werde bald zur Routine.
3.2 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (damals EKD)
Alle Probleme, die nicht im ABC des Beschaffungswesens definitiv abgehandelt seien, konnten mit dem zur Verfügung stehenden Beratungsangebot der Abteilung Wirtschaft und Finanzen der BUD gelöst werden. Die neuen Verfahren bringen mehr Vorbereitungsarbeit mit sich, schaffen aber auch mehr Transparenz. Ein Problemfeld liegt im Bereich, in dem das freihändige Verfahren bewusst nicht angewendet wird, weil man unterhalb der massgebenden Schwellen-werte trotzdem Konkurrenzangebote gegenüberstellen will. Dann gibt es allerdings Probleme mit der Verfahrenstreue, wenn die je nach Branche üblichen, recht kurzen Fristen eingehalten werden müssen.
3.3 Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion
Nach etwelchen Anfangsschwierigkeiten habe sich das neue Recht rasch gut eingespielt. Beratung und Unterstützung seien jederzeit zur Verfügung gestanden. Die Lieferantenseite habe mittlerweile auch Kenntnis von den neuen gesetzlichen Bestimmungen genommen. Generell tut man sich mit Dienstleistungen noch etwas schwer.
3.4 Justiz-, Polizei- und Militärdirektion
Das ABC des Beschaffungswesens sowie die Beratung durch die Abteilung Wirtschaft und Finanzen der BUD wurden als hilfreich bezeichnet. Die Ausschreibung der IT-Lieferungen, welche auf Anregung der Abteilung Wirtschaft und Finanzen als Rahmenvertrag ausge-schrieben wurde, habe sich bewährt. Weitere Verfahren konnten nach Beratung erfolgreich abgewickelt werden. Viel nachzudenken geben Beschaffungen, bei welchen nicht der Preis im Vordergrund steht. Generell sei eine gute Vorbereitung vor der Ausschreibung sowohl für die transparente Verfahrensabwicklung, wie auch für die Qualität der zu beschaffenden Güter von positivem Nutzen. Der gegenüberstehende Aufwand sei hoch, entspreche aber den Vorteilen.
3.5 Bau- und Umweltschutzdirektion
3.5.1 Bauämter
3.5.1.1 Generelle Bemerkung
Die Dienststellen mit reger Bautätigkeit wurden seinerzeit in die Erarbeitung von Gesetz und Verordnung miteinbezogen und immer auf dem Laufenden gehalten. Dank der Erfahrung dieser drei Bauämter, welche zusammen die Mehrheit der Beschaffungen (wohl der gesamten Ver-waltung) vornehmen, konnten viele Bestimmungen in Gesetz und Verordnung praxisgerecht eingebracht werden. In diesen Dienststellen gehört das Beschaffungswesen fast zur täglichen Arbeit. Daher erstaunt es nicht, dass diese drei Dienststellen bereits nach kürzester Zeit eine Praxis nach neuem Beschaffungsrecht entwickelt haben. Schliesslich war die gegenseitige Zusammenarbeit bei der Erarbeitung des ABC des Beschaffungswesens für beide Seiten nützlich. Daraus sind u.a. auch die Musterformulare hervorgegangen, welche weite Verbreitung und guten Anklang finden.
3.5.1.2 Selektives Verfahren
Generell ist festzustellen, dass beim selektiven, also zweistufigen Verfahren - insbesondere im Zusammenhang mit Dienstleistungen - noch Unsicherheiten bestehen. Dieses Verfahren ist tatsächlich noch nicht mit allen Facetten beschrieben. Insbesondere ist dort die Thematik zwischen Anforderungen und Vergabekriterien stufengerecht vertieft aufzunehmen. Anderer-seits hat man in der Praxis bald etwelche Routine mit kreativen Anwendungen bis hin zu mehr-stufigen Verfahren entwickelt.
3.5.1.3 Dienstleistungen
Auch den Routiniers erscheint die Ausschreibung der Dienstleistungen häufig noch als recht komplexes Problem. Dies ist niemandem zu verdenken, stellt doch die Ausschreibung von Dienstleistungen und die Bewertung der darauf folgenden Offerten insgesamt wohl die grösste Herausforderung unter den Beschaffungsverfahren dar und kann im Gegensatz zu den Baulei-stungen noch nicht auf langjährige Erfahrung zurückgreifen. Hier nützt die Standardisierung der Verfahrensabläufe wohl nicht sehr viel. Im Gegensatz zu einem Werkauftrag, bei welchem die gesuchte Leistung bereits ziemlich genau beschrieben ist, ist es häufig erst Ziel einer Dienst-leistung zu ermitteln, was genau gesucht wird. Daher wird Ausschreibung und Bewertung von Dienstleistungen, bei aller Routine die sich entwickeln kann, immer anspruchsvoll bleiben. Bei genau definierbaren Dienstleistungen - das kommt selbstverständlich auch vor - läuft das Verfahren ähnlich ab wie bei Werkaufträgen und bietet somit keine wesentlichen Probleme.
3.5.1.4 Güterbeschaffungen
Bei den Beschaffungen (Kauf, Leasing, Miete) von Gütern, welche einen bestehenden Maschinen- oder Fuhrpark ergänzen, tut man sich vorläufig eher noch schwer. Der Weg über Rahmenlieferungsverträge wurde beschrieben, hat sich in der Praxis aber offensichtlich sehr unterschiedlich durchgesetzt: Bei einigen Beschaffungsstellen mit Erfolg, bei andern noch gar nicht.
3.5.1.5 Werkaufträge
Bei den Werkaufträgen sind in der Praxis, abgesehen von der Justitiabilität, kaum materielle Änderungen gegenüber früher festzustellen. Die formalen Neuerungen bei Vergabekriterien, Bewertungsmatrix und Begleitbericht liegen inhaltlich auf dem bisherigen Kurs. Die Dokumen-tation und Transparenz sind sicher als Fortschritte zu nennen.
3.5.2 übrige Dienststellen der BUD
Es gibt einige Dienststellen, die mit gutem Grund und guter Erfahrung unterhalb der Schwel-lenwerte Einladungsverfahren durchführen, nun aber von einem Problem berichten, welches in Gesetz und Verordnung nicht abschliessend abgehandelt ist:
Wenn kurzfristig unter Zeitdruck Arbeiten geleistet werden müssen, so müsse es eine Möglichkeit geben, zwar drei Konkurrenzofferten einzuholen, die Arbeiten anschliessend aber sofort zu vergeben. Das Abwarten der Beschwerdefrist kann dann kaum eingehalten werden. Hier ist die Ausarbeitung einer pragmatischen Lösung gefragt, an welcher ganz offensichtlich auch weitere Beschaffungsstellen Interesse zeigen.
Häufig geht es, mit deutlich unterschiedlicher Akzentuierung, um die immer gleichen zwei Problempunkte:
| - | fehlende Routine, wenn wenig Verfahren abgewickelt werden; |
| - | Probleme mit komplexen Dienstleistungen, bei welchen die Beschreibung des gesuchten Resultates Teil des Auftrages selbst ist. |
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