Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Landschaft: Erfahrungen der Verwaltung seit der Einführung vom 1. Februar 2000 |
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| vom: | 19. April 2005 | |
| Nr.: | 2005-111 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
10. Fazit
Die Einführung des neuen Beschaffungsrechtes mit insbesondere bei vielen Gemeinden doch recht einschneidenden Änderungen darf als gut gelungen bewertet werden. Die Bilanz der Beschwerden beim Kantonsgericht sprechen dafür. Die noch offenen Probleme sind von der Anzahl her wenige und vor allem, sie sind überschaubar und nicht gravierend. Es ist zu erwarten, dass insbesondere die Beratungstätigkeit weiterhin aufrecht erhalten werden muss.
Die Würdigungen der Verwaltungstätigkeit betreffend Abwicklung von Beschaffungsverfahren und Zuschlägen, insbesondere von Angebotsseite her, ist wohl eher als Ausdruck der Nervosität aufgrund der schlechten Konjunktur- und somit Auftragslage zu sehen denn als berechtigter Mangel an deren Durchführung. Andernfalls würden die Zahlen des Kantonsgerichtes betreffend gutgeheissener Beschwerden ganz anders aussehen.
Bei vielen Ideen, welche im Sinne von Änderungsvorschlägen vorgebracht werden, sind häufig die nebst einer offensichtlich einseitigen Interessensvertretung die übergeordneten rechtlichen Rahmenbedingungen übersehen worden.
Der Regierungsrat will die Testergebnisse der Bau- und Umweltschutzdirektion mit einer zentralen Beschaffungsstelle abwarten, bevor er über eine allfällige Ausdehnung auf die ganze kantonale Verwaltung befindet. Im übrigen ist der Regierungsrat davon überzeugt, dass die rechtlichen und wirtschaftlichen Spielräume sinnvoll zu Gunsten der Allgemeinheit des Kantons Basel-Landschaft genutzt werden und dass mit allfälligen Massnahmen im Rahmen des üblichen langfristigen Optimierungsprozesses die bisherige Zielrichtung weiterverfolgt werden muss.
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