Vorlage an den Landrat


1. Zusammenfassung

Die hochspezialisierte Medizin soll in Zukunft auf der Ebene der Schweizerischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) als interkantonalem Organ geplant und koordiniert werden. Zu diesem Zweck treten die Kantone der Interkantonalen Vereinbarung über die Koordination und Konzentration der hochspezialisierten Medizin (IVKKM) bei. Sie treten dabei einen Teil ihrer Planungshoheit über die Gesundheitsversorgung an die GDK ab. Dadurch wird die Versorgung der Bevölkerung der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt mit Leistungen der hochspezialisierten Medizin auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochstehend erbracht und die Beteiligung des Universitätsspitals Basel und der Baselbieter Kantonsspitäler an der Kooperation und Konzentration der Aufgaben unter den Universitäts- und Kantonsspitälern gewährleistet. Der Beitritt des Kantons Basel-Landschaft zur IVKKM erfolgt durch Genehmigungsbeschluss des Landrates. Der Beschluss unterliegt den Bestimmungen der §§ 30 Buchstabe b und 31 Absatz 1 Buchstabe c der Kantonsverfassung über das obligatorische und das fakultative Referendum.



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