Vorlage an den Landrat


4. Die gewählte Lösung

4.1 Ersatzbeschaffung


Von den beiden Sanierungsvarianten a) und b) betrachtet die Bau- und Umweltschutzdirektion die Variante b) grundsätzlich als strategisch sinnvoller. Durch den gleichzeitigen Einbau von neuen Laboreinrichtungen neuster Technologie sowie einer umfassenden Sanierung der Räumlichkeiten im Innern soll eine zeitgemässe Laborinfrastruktur für die nächsten 20 bis 25 Jahre geschaffen werden, uns so höchstens Instandhaltungskosten verursacht. Eine Totalsanierung- oder Neubaulösung ermöglicht auch den Einbau modernster Labortechnik, welche hochflexible Raumlösungen bietet und eine rasche und kostengünstige Umstellung von Layouts ermöglicht.


Der aktuelle Finanzplan Hochbauten für die Jahre 2004 bis 2013 zeigt auf, dass unter der Annahme, dass dem Hochbauamt für die nächsten Jahre konstante Nettoinvestitionen im Rahmen der Vorjahre zur Verfügung stehen, nicht alle angemeldeten Projekte realisiert werden können. Die Finanzierung eines Bauprojekts für das Kantonale Laboratorium in der Grössenordnung von gegen CHF 16,0 Mio. (Varianten b und c) ist gemäss dieser Erkenntnis nicht sichergestellt.


Andererseits besteht Handlungsbedarf. Ohne eine Sanierung- bzw. Alternativlösung muss bei einer Weiterführung des Betriebs in der bestehenden Struktur zur Aufrechterhaltung der Funktionstauglichkeit auf längerer Sicht mit unverhältnismassig grossen Kosten, verteilt auf jährliche Tranchen, für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmassnahmen gerechnet werden. Mit diesen Aufwendungen werden aber weder betriebliche noch qualitative Verbesserungen des heutigen Zustandes erreicht. Die Laborfazilitäten bleiben auf einem Standard, der nicht mehr zeitgemäss ist.


Eine Mietervariante könnte unabhängig der Entwicklung der Investitionskosten des Kantons Basel-Landschaft realisiert werden, diese belastet vollumfänglich die Laufende Rechnung. Der Variantenvergleich zeigt auf, dass die jährlich wiederkehrenden Folgekosten der Mietvarianten mit denjenigen der Investitionsprojekte vergleichbar sind, im Gegenteil diese sogar unterschreiten.


Von den beiden Mietvarianten überwiegen die Vorteile der Variante d) in der Überbauung "futuro" in den Gräubern Liestal. Obwohl das Techcenter in Reinach eine tiefere Grundmiete (enthält auch weniger Leistungen) verrechnet, fallen die Mietkosten höher aus als im Projekt "futuro". Dies ist zurückzuführen auf die Tatsache, dass bedingt durch die Grundrissorganisation als Folge der vorgegebenen Gebäudeform mehr Nettonutzflächen (vorallem Verkehrsflächen) für die Unterbringung des geforderten Raumprogrammes gemietet werden müssen.


Die Realisierungsdauer einer Mietlösung ist gegenüber der eigenen Realisierung durch den Kanton interessant, der Standort "futuro" könnte im Herbst 2008 bereits bezogen werden. Der Standort in den Gräubern zeichnet sich durch Kundenfreundlichkeit (Anbindung an den Öffentlichen Verkehr sowie genügend Parkplätze) aus und liegt geografisch zentral im Kantonsgebiet.


In der Liegenschaft an der Hammerstrasse in Liestal ist in einem Personenschutzraum provisorisch ein AC-Labor eingerichtet, welches im Ereignisfall vom Bund betrieben wurde. Das neue Konzept der Armee XXI sieht eine Regionalisierung dieses Bereiches vor, das AC-Labor Basel-Landschaft wird aufgegeben, es ist kein Ersatz erforderlich. Neben dem ABC-Abwehr Bat der Armee mit zwei mobilen Einrichtungen wird zukünftig zur Erfüllung des Auftrages auf bisher bestehende, gut ausgerüstete, stationäre AC-Labors der Kantone zurückgegriffen. Insgesamt werden schweizweit noch acht AC-Labors benötigt.


Gestützt auf die Variantenanalyse entscheidet der Regierungsrat mit RRB Nr. 785 vom 20. Mai 2003 die Variante in der Überbauung "futuro" der Baselandschaftlichen Gebäudeversicherung weiter zu verfolgen. Die Bau- und Umweltschutzdirektion vertreten durch das Hochbauamt wurde ermächtigt, Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer der Überbauung "futuro" Liestal zu führen und den Verkauf der Liegenschaft an der Hammerstrasse in Liestal zu initiieren. Dazu ist eine Landratsvorlage zur Umwidmung der Parzelle in das Finanzvermögen und zur Genehmigung der Mietlösung für die Ersatzbeschaffung von modernen Laborraumressourcen auszuarbeiten.




4.2 Verwertung der Liegenschaft bestehendes Kantonslaboratorium


Bei einer Verwertung der Liegenschaften Hammerstrasse 25/25a, Liestal, durch Dritte, muss von einem Rückbau und der Entsorgung des Laborgebäudes ausgegangen werden. Die geschätzten Rückbau- und Entsorgungskosten für das Laborgebäude betragen laut Schätzungen des Hochbauamtes rund CHF 1'070'000.--.


Unter der Annahme, das sanierte Gewerbeareal/Parzelle 91, GB Liestal, im Halte von 5327 m2 könnte aufgrund von vergleichbaren Handänderungen zu CHF 500.--/m2 somit total ausmachend CHF 2'663'500.-- an Dritte veräussert werden, resultiert nach Abzug der Rückbau- und Entsorgungskosten noch ein Nettoerlös von ca. CHF 1'593'500.-- oder rund 1.6 Mio. Franken.


Gesetzt den Fall, die Parzelle 91, GB Liestal, würde von der heute rechtskräftigen Gewerbezone einer Wohn- und Geschäftszone mit einer Nutzungsziffer von 0.7 zugewiesen, dürfte mutmasslich mit einem höheren Erlös und einer grösseren Nachfrage von Bauland in dieser Nutzungsart kalkuliert werden.


Es ist vorgesehen, nach der Umwidmung das Areal an Dritte zu veräussern oder im Baurecht abzugeben. Für die Projektierung, die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes und die Ausschreibung der Massnahmen wird ein Projektierungskredit von CHF 50'000.-- beantragt.



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