Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonales Laboratorium in Liestal: Umwidmung und Ersatzbeschaffung | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-179 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Begründung
3.1 Vorgeschichte
Das Kantonale Laboratorium ist seit 1991 im ehemaligen Ciba-Geigy Laborgebäude an der Hammerstrasse 25 in Liestal untergebracht. Am 14. Juni 1994 wurde diese Liegenschaft von der Ciba-Geigy durch die Basellandschaftliche Kantonalbank (BLKB), als Treuhänderin des Kantons, übernommen. Am 16. September 1999 genehmigte der Landrat mit der Vorlage 1998/239 den Erwerb der Liegenschaft und den Projektierungskredit von CHF 560'000.-- für die Sanierung von Haustechnik und Gebäudehülle in der Grössenordnung von CHF 7,9 Mio. Der Erwerb der Liegenschaft wurde vollzogen, hingegen die Ausarbeitung einer Baukreditvorlage über das Sanierungskonzept wurde nach Einreichung des Postulates 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Oktober 1999 durch die Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) sistiert.
Mit RRB Nr. 785 vom 20. Mai 2003 beschliesst der Regierungsrat auf die Sanierung der Liegenschaft an der Hammerstrasse in Liestal zu verzichten und das Kantonale Laboratorium in die Überbauung "futuro" der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung (BGV) zu verlegen. Im gleichen RRB wurde ebenfalls beschlossen auf die Einrichtung eines Umwelt- und Verbraucherschutz-Zentrums (UVZ) zu verzichten und den diesbezüglichen Beschluss des Regierungsrates vom 3. April 2001 zu kassieren.
Vorgängig dieser Beschlüsse beauftragte zur Klärung der diversen aufgeworfenen Optimierungsfragen die Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion (VSD) und die BUD ein externes Beraterbüro mit der Überprüfung der Synergien in der Zusammenarbeit der Laboratorien des Kantons. Der Bericht vom 1. November 2000 zeigt Lösungsvarianten auf, eine Empfehlung des Experten wurde nicht weiterverfolgt.
In der Folge untersuchte ein weiteres externes Beraterbüro das mit Beschluss der Regierung vom 3. April 2001 lancierte "Umwelt- und Verbraucherschutz-Zentrum" (UVZ) auf Synergien und Erhöhung des Kundennutzens. Sechs Ämter der BUD sowie der VSD, das Amt für Umweltschutz und Energie (AUE), das Sicherheitsinspektorat (SIT), das Lufthygieneamt (LHA), das Veterinäramt, das Kantonale Laboratorium und die Eichstätte sollen örtlich konzentriert werden. Die Schlussfolgerung des Berichtes vom 28. März 2002 zeigt auf, dass wenig betriebswirtschaftliche Synergien zu erwarten sind. Einzig bei einer Zusammenlegung der Analytik von Kantonslaboratorium und AUE sind gewisse Synergiepotenziale erkennbar. Auch der erhoffte Kundennutzen liesse sich kaum steigern. Die VSD und die BUD folgern aus dem Ergebnis dieses Untersuchungsberichtes, das Projekt eines UVZ nicht weiter zu verfolgen.
Nach der Kassierung des Beschlusses für die Gründung eines UVZ wurden die noch verbleibenden Synergien zwischen Kantonslaboratorium und Umweltanalytik des Amtes für Umweltschutz und Energie analysiert. Gemäss RRB Nr. 568 vom 8. April 2003 haben die BUD und die VSD eine Optimierung des Betriebes Kantonslaboratorium (KL) und Labor für Umweltanalytik (UAN) des Amtes für Umweltschutz und Energie (AUE) zu prüfen und bis 31. Dezember 2003 dem Regierungsrat einen Bericht vorzulegen.
Mit Beschluss Nr. 536 vom 9. März 2004 verzichtete der Regierungsrat auf eine Zusammenlegung von Kantonslaboratorium und Umweltanalytik des AUE. Dieser Bericht zeigt auf, dass eine räumliche und/oder organisatorische Ausgliederung des UAN nicht sinnvoll und vertretbar ist. Es entstehen dadurch neue Schnittstellen und damit eindeutig Mehrkosten gegenüber dem Status quo.
3.2 Heutige Situation des Kantonalen Laboratoriums
Aufgaben und Bedeutung
Die Hauptaufgabe des Kantonalen Laboratoriums (KL) ist der Vollzug des Lebensmittelgesetzes (siehe auch Kapitel 2.1, Rechtliche Grundlagen).
Diese Ziele werden mit Untersuchungen von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie mit Inspektionen angestrebt. Die Untersuchungen erfolgen stichprobenweise. Es werden Proben erhoben und sensorisch, chemisch, physikalisch und biologisch geprüft.
Die Aufsicht erfolgt durch Inspektionen vor Ort, Überprüfungen von Selbstkontrollkonzepten der Betriebe und Beurteilungen von Bauplänen. Die erzielten Untersuchungsresultate und Inspektionsbefunde werden zu Berichten verarbeitet und die erforderlichen Massnahmen getroffen (Beschlagnahmungen, Betriebsschliessungen, Strafanzeigen u.a.). Um diese Aufgaben erfüllen zu können, benötigt das KL Laboratorien und Büros.
2004 wurden rund 7'000 Proben untersucht, die in 8% der Fälle zu beanstanden waren. Es wurden über 1'000 Lebensmittel-, Trinkwasser-, Milchwirtschafts- und Bäderinspektionen durchgeführt. Durch eine interkantonale Vereinbarung mit dem Kantonalen Labor Baselstadt ist die Analytik nach Sachgebieten aufgeteilt und bei Analysenprojekten werden jeweils Proben aus dem anderen Kanton mituntersucht.
Zurzeit sind am Kantonalen Labor 25 Personen mit total 20 Vollstellen beschäftigt. Davon arbeiten 10 Personen im Labor, die restlichen Personen sind in der Administration, dem Vollzug und in der Inspektion tätig. Es werden Chemielaborantenlehrlinge ausgebildet, und regelmässig Dissertationen und Diplomarbeiten von Studierenden aus UNI, ETH und Fachhochschulen verfertigt. Seit 1997 ist die Anzahl der Mitarbeitenden konstant, obwohl in dieser Zeit die Regelungsdichte im Lebensmittelbereich exponentiell zugenommen hat. Als neue Aufgabe werden zudem die diversen Landwirtschaftsverordnungen, darunter die Bio-Verordnung und der Milchwirtschaftliche Beratungsdienst für die Kantone Jura, Basel-Stadt und Basel-Landschaft wahrgenommen. Auch wurden in dieser Zeit die Ortsgesundheitsbehörden ersatzlos gestrichen, und nicht wie in den meisten Kantone durch zusätzliche Lebensmittelinspektoren ersetzt.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Kantonale Laboratorium eine im Vergleich zu anderen Kantonen eher schlanke Organisation geblieben ist, die nach ISO 17025 akkreditiert Qualitätssicherung betreibt und nach Leistungsauftrag arbeitet.
Räumliche Situation und Mängel
Das Kantonale Laboratorium ist an der Hammerstrasse in Liestal untergebracht. Die räumliche Situation (Grundfläche, Infrastruktur, Standort) ist insgesamt gut. Die Anzahl Räume reichen aus, um die in Kapitel 2 geschilderten Aufgaben zu erfüllen. Der bauliche, betriebliche Zustand war bereits beim Erwerb nicht befriedigend, teilweise auch mangelhaft resp. sanierungsbedürftig. Die Arbeitsräume wurden als Syntheselabors konzipiert und sind deshalb nicht ideal, um Analytik zu betreiben. In den Labors sind beispielsweise zu viele Kapellen (Sicherheitsabzüge) vorhanden, welche nur schlecht genutzt werden können. Vorallem existieren diverse bauliche Mängel, die sich erschwerend auf den Betrieb auswirken. Davon ist speziell die mangelhafte Lüftung zu erwähnen.
Der allgemeine Zustand der Liegenschaft an der Hammerstrasse in Liestal hat sich seit dem Erwerb durch den Kanton weiterhin verschlechtert. Teile der Haustechnikanlage haben das Ende der Gebrauchstauglichkeit erreicht. Im Besonderen entspricht die Heizungsanlage auch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen, das Amt für Umweltschutz und Energie hat das Hochbauamt aufgefordert, die Anlage zu ersetzen, vorausgesetzt, dass der Standort als Kantonales Laboratorium aufrecht erhalten wird. Grössere Investitionen sind als Sofortmassnahmen absehbar, der Entscheid über die künftige Nutzung des Gebäudes ist dringend zu fällen.
Seit kurzem ist bekannt, dass das Gebäude an mehreren Stellen Asbest enthält, einerseits eingeschlossen in Wänden, jedoch auch offen an Kastentüren und hinter den Radiatoren. Die Radiatorenplatten enthalten 50 % Asbest, bestehend aus dem gefährlichen Amosit und dem weniger bedenklichen Krysolit. Messungen haben ergeben, dass eine minime Luftverunreinigung der Räume mit Asbestfasern stattfindet. Sie liegt unter den Höchstwerten, trotzdem wurden durch das Hochbauamt drei Firmen beauftragt, ein Sanierungskonzept zu erarbeiten. An der Aussenwand löst sich die Farbe, zwischen Farbbeschichtung und Metallblech sind Asbestfasern eingebettet, die nun offen liegen und abblättern.
Im mehrjährigen Investitionsplan wurde das Projekt Sanierung Kantonales Laboratorium berücksichtigt und entsprechend der laufenden Projektverschiebung, ausgelöst durch die im Kapitel 3.1 beschriebenen Untersuchungen und Abklärungen, auf der Zeitachse nach hinten verschoben. An der Budgetsitzung des Regierungsrates vom 9. Juli 2002 wurde mit RRB Nr. 1152 die Investitionstranche für das Jahr 2003 (Leistungen für Planungsarbeiten) gestrichen mit dem Auftrag, die Lösungsstrategie generell zu überdenken.
Erste Studien zeigten bereits Ende 2002 auf, dass Alternativen wie ein Neubau oder eine Mietlösung an einem neuen Standort für die Unterbringung des Kantonalen Laboratoriums aus wirtschaftlichen Gründen prüfenswert sind. Das Hochbauamt wurde beauftragt, verschiedene Szenarien zur Lösungsfindung auszuarbeiten und einen Entscheid zu erwirken.
3.3 Künftige Situation des Kantonalen Laboratoriums
In der von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung geplanten Überbauung am Stadtrand von Liestal können zusammenhängende Räumlichkeiten über zwei Geschosse für die Bedürfnisse des Kantonalen Laboratoriums zur Verfügung gestellt werden.
Der neue Laborarbeitsplatz wird mit den zum jeweiligen Zeitpunkt gerade benötigten Installationen ausgerüstet, mit hoher Einrichtungsflexibilität, optimalen Raumluftverhältnissen und ergonomisch korrekten Arbeitsplätzen. Anstelle des polyvalenten, festeingerichteten Arbeitsplatzes steht eine flexible, nachrüstbare und zukunftsgerichtete Labortechnik aus einem modularen Labormöbelsystem und sichtbaren an der Decke montierten Auflage- und Montageschienen mit Energiesäulen zur Versorgung der Arbeitsplätze mit Energien und Medien zur Verfügung. Für die Kapellen (Laborabzüge) werden vorwiegend Workstation verwendet, welche den Luftverbrauch auf etwa die Hälfte reduzieren. Generell ist der künftige Bedarf ein reiner Realersatz der heutigen Nutzflächen und Funktionen ohne irgendwelches geplantes Wachstum.
3.4 Lösungsvarianten
Im Zusammenhang mit dem Postulat 1999/202 der CVP/EVP-Fraktion vom 14. Oktober 1999 und im Hinblick darauf, dass der bewilligte Projektierungskredit für eine Teilsanierung (Gebäudehülle, Energiezentralen) der bestehenden Liegenschaft an der Hammerstrasse in Liestal gemäss Dekret zum Finanzhaushaltgesetz, Artikel 6, Absatz 3 nach fünf Jahren ohne Beanspruchung verfällt - dies war im September 2004 der Fall - wurden in den Jahren 2002/2003 alternative Lösungen ausgearbeitet, welche dem Regierungsrat mit RRB Nr. 785 vom 20. Mai 2003 zum Beschluss vorgelegt wurden.
Die erarbeiteten Grundlagen wurden vom Hochbauamt auf einen vergleichbaren Projektstand gebracht. Basis aller nachfolgend beschriebenen Varianten bildete ein überarbeitetes, vorgegebenes Raumprogramm. Nicht berücksichtigt wurden die Autoabstellräume und Nebennutzflächen, in der Annahme, dass bei jeder Lösungsvariante in etwa ein ähnlich grosser Kostenblock dadurch entsteht. Die Vorprojektstudien und Kostenberechnungen wurden durch Dritte erarbeitet. Die Hauptnutzflächen bewegen sich je nach Variante in der Grössenordnung von 1'450 m 2 bis 1'766 m 2 . Analog sind auch bei den Nettonutzflächen Abweichungen, welche sich ebenfalls aus der Geometrie, Lage und Eigenart des Objektes ergeben.
Bei den Lösungsvarianten wurde unterschieden zwischen durch den Kanton Basel-Landschaft zu realisierende Bauvorhaben (Investitionsprojekte) und Mietvarianten (Dritte). Die nachfolgend aufgezeigten jährlich wiederkehrenden Folgekosten beinhalten die Abschreibung, Verzinsung, den baulichen Unterhalt sowie die betrieblichen Nebenkosten zu diesem Zeitpunkt.
Investitionsprojekte Kanton Basel-Landschaft
a) Teilsanierung des bestehenden Labors; ohne Modernisierung der Labors
Das bestehende Gebäude wird entsprechend den Absichten der LRV 1998/239 saniert. Insbesondere die Gebäudehülle sowie Teile der technischen Anlagen werden auf einen neuwertigen Stand gebracht. Im Innern des Gebäudes wird ein Lift eingebaut. Die Innenräume werden weder erneuert noch renoviert. Die bestehenden Laboreinrichtungen werden geringfügig modifiziert. Gemäss dem heutigen Wissensstand ist auf Grund von verschärften Brandschutzvorschriften diese Variante kaum bewilligungsfähig.
| Anlagekosten (Index 01.04.2002) Kostengenauigkeit +/- 20 % | CHF 9'660'000.-- |
| Jährlich wiederkehrende Folgekosten (Abschreibung über 40 Jahre) | CHF 882'000.-- |
b) Gesamtsanierung des bestehenden Labors; mit Modernisierung der Labors
Das bestehende Gebäude wird entsprechend den Absichten der LRV 1998/239 saniert (vgl. Lösungsvariante a). Zusätzlich werden die Innenräume einer umfassenden Erneuerung unterzogen. Die Vorschriften des technischen und baulichen Brandschutzes werden mit entsprechenden Massnahmen eingehalten. Die bestehenden Laboreinrichtungen weisen zum Zeitpunkt der Studien noch eine Lebenserwartung von 10 Jahren auf. Im Zuge des technischen Fortschrittes haben sich die Anforderungen an Laboreinrichtungen geändert, so dass der vollständige Ersatz der Einrichtungen in absehbarer Zukunft ansteht. Diese Variante berücksichtigt den vollständigen Ersatz der Laboreinrichtungen. Es werden Laborfazilitäten hergerichtet, welche zeitgemässen Laborbaugrundsätzen genügen und dem Stand der Technik entsprechen.
| Anlagekosten (Index 01.04.2002) Kostengenauigkeit +/- 20 % | CHF | 15'580'000.-- |
| Jährlich wiederkehrende Folgekosten (Abschreibung über 40 Jahre) | CHF | 1'262'000.-- |
| Nettogeschossflächen (analog Mietflächen) | m2 | 1'940 |
c) Neubau eines Kantonslabors auf dem Areal Hammerstrasse Liestal
Auf dem bestehenden Grundstück wird ein Neubau zur Abdeckung der räumlichen Bedürfnisse des Kantonalen Laboratoriums erstellt. Das bestehende Gebäude wird nach Bezug des Neubaus abgebrochen. Die Zufahrt und die Parkierung auf dem Grundstück sind neu zu erstellen.
| Anlagekosten (Index 01.04.2002) Kostengenauigkeit +/- 20 % | CHF | 16'200'000.-- |
| Jährlich wiederkehrende Folgekosten (Abschreibung über 40 Jahre) | CHF | 1'303'000.-- |
| Nettogeschossflächen (analog Mietflächen) | m2 | 1'940 |
Mietvarianten
d) Überbauung "futuro", Gräubern Liestal
In der von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung geplanten Überbauung am Stadtrand von Liestal können zusammenhängende Räumlichkeiten über zwei Geschosse für die Bedürfnisse des Kantonalen Laboratoriums zur Verfügung gestellt werden. Der Gebäudeeigentümer hat sich bereit erklärt, neben dem Grundausbau auch den Mieterausbau zu finanzieren. Dem Kanton entstehen somit keine Investitionskosten, die Abzahlung des vorfinanzierten Mieterausbaus erfolgt mit einer Abzahlungsfrist von 15 Jahren über den Mietpreis.
| Anlagekosten | keine | |
| Jährlich wiederkehrende Folgekosten inkl. Grundmiete | ||
| und Amortisation Mieterausbau über 15 Jahre | ||
| (Mieterausbau: CHF 5'542'000.--, +/- 20%) | CHF | 1'109'000.-- |
| Folgekosten nach Rückzahlung des Mieterausbaus (ab 16. Jahr) | CHF | 538'000.-- |
| Gemietete Flächen | m 2 | 1'850 |
e) Techcenter, Kägen Reinach
Im bereits erstellten Laborgebäude der Firma Glanzmann AG können im Erdgeschoss Räumlichkeiten für die Bedürfnisse des Kantonalen Laboratoriums zur Verfügung gestellt werden. Der Gebäudeeigentümer hat sich ebenfalls bereit erklärt, neben dem Grundausbau den Mieterausbau zu finanzieren. Dem Kanton entstehen somit keine Investitionskosten, die Abzahlung des vorfinanzierten Mieterausbaus erfolgt mit vereinbarten Abzahlungsfristen über den Mietpreis.
| Anlagekosten | keine | |
| Jährlich wiederkehrende Folgekosten inkl. Grundmiete | ||
| und Amortisation Mieterausbau über 15 Jahre | ||
| (Mieterausbau: CHF 6'432'000.--, +/- 20%) | CHF | 1'227'000.-- |
| Folgekosten nach Rückzahlung des Mieterausbaus (ab 16. Jahr) | CHF | 539'000.-- |
| Gemietete Flächen | m 2 | 2'304 |
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