Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Liestal, Gerichtsgebäude Umbau nach Auszug der Kantonsbibliothek; Baukreditvorlage | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-178 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
2. Rechtliche Grundlagen
Das Kantonsgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Kantons. Es besteht aus den drei Abteilungen Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Zivil- und Strafrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Daneben ist es für die Justizverwaltung (Autonomie der Dritten Staatsgewalt) und die Vertretung der gesamten Justiz nach aussen verantwortlich.
Beim beantragten Verpflichtungskredit für das Umbauprojekt Gerichtsgebäude handelt es sich gemäss Dekret zum Finanzhaushaltsgesetz (FHG) vom 20. Mai 1996 um eine gebundene Ausgabe. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages ist dieser Umbau unbedingt notwendig, weil das Kantonsgericht seinen Auftrag nicht mehr ordnungsgemäss wahrnehmen kann. Insbesondere fehlt ein Gerichtssaal in Liestal. Seit längerer Zeit muss immer wieder nach improvisierten Lösungen gesucht werden, indem Gerichtssitzungen hinausgeschoben bzw. an auswärtigen Orten abgehalten werden.
Gestützt auf Artikel 1c des Dekretes zum FHG haben die Stimmberechtigten mit der Annahme des Gesetzes über die neue Gerichtsorganisation (GOG) ihren Willen bekundet, ein Kantonsgericht zu installieren und die notwendigen betrieblichen Anlagen zur Verfügung zu stellen.
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