Vorlage an den Landrat


3. Begründung / Bedarf

3.1. Einbindung in weiterführende Planungen


Das vorliegende Projekt wurde unter der Berücksichtigung des geplanten Grossprojektes für ein neues Kantonsgericht (Vorlage für ein Strafjustizzentrum und ein neues Kantonsgerichtsgebäude LRV 2004/182) sowie eine mögliche Reorganisation der Bezirksgerichte erarbeitet. Die räumliche Situation der Gerichte ist längerfristig grossen Veränderungen unterworfen. Für die Grossprojekte ist mit einer Planungs- und Realisierungszeit von 8-10 Jahren zu rechnen. Die Gerichte in Liestal leiden bereits heute unter räumlichen Engpässen (zu wenig Gerichtssäle) und der Verzettelung auf viele kleine Standorte.




3.2. Heutige Situation


Im Gerichtsgebäude am Bahnhofplatz 16 in Liestal befinden sich die beiden Abteilungen Zivil- und Strafrecht sowie Sozialversicherungsrecht des Kantonsgerichtes zusammen mit dem Strafgericht und dem Bezirksgericht Liestal. Aufgrund der fehlenden räumlichen Kapazitäten wurden die Abteilungen Verwaltungs- und Verfassungsrecht des Kantonsgerichtes sowie die Justizverwaltung in der Liegenschaft Poststrasse 3 untergebracht. Auch Arbeitsplätze des Strafgerichtes mussten ausgelagert werden. Diese befinden sich heute am Bahnhofplatz 8 in Liestal.


Die Säle im Gerichtsgebäude werden von allen Gerichten (Kantonsgericht, Strafgericht, Bezirksgericht Liestal, Verfahrensgericht in Strafsachen sowie Steuer- und Enteignungsgericht) gemeinsam genutzt.


Das aus der Fusion von Obergericht und Verwaltungsgericht hervorgegangene Kantonsgericht ist auch nach 3 Jahren nach wie vor nicht an einem Ort, sondern sowohl im Gerichtsgebäude als auch an der Poststrasse 3, Liestal untergebracht. Für Verhandlungen muss immer wieder auf Gerichtssäle an anderen Orten (Sissach, Waldenburg, Arlesheim, Laufen) zurückgegriffen werden.


Die Justiz kann ihre Aufgaben also je länger je weniger ordnungsgemäss wahrnehmen, da in Liestal ein Gerichtssaal fehlt.


Mit dem Auszug der Kantonsbibliothek im Juni 2005 werden im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes rund 400 m2 Nutzfläche frei. Diese Fläche könnte, bis zur Realisierung der eingangs erwähnten Grossprojekte, die räumlichen Engpässe der Gerichte entschärfen. Der neue dritte Gerichtssaal würde hauptsächlich durch das Strafgericht und das Kantonsgericht genutzt.




3.3. Künftige Situation und Ziele


Mit dem Umbau soll sichergestellt werden, dass für die Übergangszeit bis zum Bezug von neuen Räumlichkeiten des Kantonsgerichts (Um- oder Neubau) die dringendsten Raumprobleme der Gerichte und Strafverfolgungsbehörden abgedeckt werden können. Zudem sollen die schlimmsten Verzettelungen (Strafgericht) eliminiert werden und die Gerichte soweit wie möglich einem Standort zugewiesen werden.




3.4. Alternativen


Im Wissen, dass eine partielle Erweiterung der Räumlichkeiten für das Kantonsgericht im Gerichtsgebäude als provisorische Lösung zu betrachten ist, wurde zur Optimierung der Kosten auch ein Minimalausbau geprüft. Diese Variante basiert auf dem Grundsatz, dass die heute bestehende grossräumliche Struktur der Kantonsbibliothek beibehalten wird, und dass keine zusätzlichen Raumabtrennungen realisiert werden. Der ehemalige Freihandbereich der Kantonsbibliothek (220 m2) und der Arbeitsraum für die Mitarbeiter (90 m2) würde künftig als Grossraumbüros genutzt. Auf den Einbau eines Gerichtssaales und Sitzungszimmers würde verzichtet werden. Anforderungen an Akustik und Lüftung führen auch bei dieser Variante zu verhältnismässig hohen Kosten.


Die aufgezeigte Minimalvariante ist für die Gerichte nicht akzeptabel, da der dringend benötigte dritte Gerichtssaal weiterhin fehlen würde. Zudem ist die Realisierung von zwei Grossraumbüros (220/90 m2) für die Arbeitsweise der Gerichte nicht denkbar. Aus diesen Gründen wurde diese Variante verworfen.



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