Vorlage an den Landrat


Zusammenfassung

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft und der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt haben die Kantonsregierungen beauftragt, ein Gesetz zur Integration der Ausländerinnen und Ausländer vorzulegen. Die beiden Kantonsregierungen haben ein partnerschaftliches Vorgehen beschlossen. Sie unterbreiten ihren Parlamenten einen identischen Gesetzesentwurf mit dem Antrag, die Vorlage partnerschaftlich zu behandeln. Die für beide Kantone wichtige Integration soll in einem schlanken und griffigen Gesetz geregelt werden.


Bis vor rund zehn Jahren verstand sich die Integrationspolitik des Bundes als untergeordneter Teil der Rekrutierungspolitik in Funktion des Arbeitsmarktes. Anfang der Neunziger Jahre zeichnete sich die Notwendigkeit nach einer grundlegenden Neuausrichtung der Migrations- und Integrationspolitik ab. 1995 lieferte Peter Arbenz dem Bundesrat den "Bericht über eine Migrationspolitik" ab; im gleichen Jahr bezeichnete der Bundesrat die Integration erstmals als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von der Gesellschaft und den eigenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden zusammen mit den Ausländerorganisationen wahrzunehmen ist.


Der Kanton Basel-Landschaft, der in seiner Kantonsverfassung von 1984 den Auftrag der Integration der ausländischen Bevölkerung verankert hat, begann 1997 sich intensiver mit dem Thema Integration zu beschäftigen. So wurde vom Regierungsrat ein Forum für Integrationsfragen eingesetzt sowie eine Stabsstelle Integration bei der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion geschaffen und wurden Gelder aus dem Lotteriefonds für Integrationsförderungs-Projekte bewilligt. Weiter wurde mit dem Ausländerdienst Baselland eine Leistungsvereinbarung für den Bereich der Integrationsförderung abgeschlossen.


Die Integrationspolitik des Kantons Basel-Landschaft orientiert sich an derjenigen des Bundes. Mit dem Kanton Basel-Stadt besteht eine enge Zusammenarbeit sowohl in der Umsetzung der Integrationsmassnahmen als auch in der strategischen Planung. Entsprechend orientiert sich der Kanton auch an der Integrationspolitik des Nachbarkantons bzw. an dessen Leitbild. Seit Januar 2004 prüfen Basel-Landschaft und Basel-Stadt alle Integrationsprojekte systematisch gemeinsam und steuern sie seit Sommer 2004 auch durch ein gemeinsames Controlling.


Im September 2001 wurde die Motion Bruno Krähenbühl, welche die Ausarbeitung eines Integrationsgesetzes fordert, vom Landrat überwiesen. Im Kanton Basel-Stadt wurde die Motion Jan Goepfert und Konsorten betreffend den Erlass eines Integrationsgesetzes in einen Anzug umgewandelt und im Mai 2003 stehen gelassen mit dem Auftrag der erneuten Berichterstattung. Der Regierungsrat hatte dem Grossen Rat die Möglichkeit der gemeinsamen Erarbeitung eines Integrationsgesetzes mit dem Kanton Basel-Landschaft in Aussicht gestellt.


Aufgrund der beschriebenen Situation haben die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion Basel-Landschaft und das Sicherheitsdepartement Basel-Stadt zusammen einen Vernehmlassungsentwurf erarbeitet (vgl. Beilage 2, Synopse). Die Regierungen der beiden Basel stellten den identischen Entwurf zu einem Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung anlässlich einer Medienorientierung am 11. August 2004 der Öffentlichkeit vor.


Im Vernehmlassungsverfahren stiess der Entwurf auf ein grundsätzlich positives Echo. Positiv hervorgehoben wurden insbesondere die partnerschaftliche Erarbeitung des Entwurfs, das Prinzip des Förderns und Forderns sowie die mögliche Verpflichtung zu einem Kursbesuch im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung. Hauptkritikpunkte waren, dass die Gesetzesbestimmungen zum Teil zu vage sind, die Begrifflichkeit zu offen ist, der Entwurf teilweise Leitbild-Charakter hat und die Migrationsbevölkerung zu wenig in die Pflicht genommen wird. Auf der anderen Seite wurde der ungenügende Einbezug der Migrationsbevölkerung, die noch zu wenig deutliche Akzentuierung der Geschlechter-Gleichstellung, die fehlende Ausbildungspflicht für mit Integrationsaufgaben betraute Staatsangestellte und die übermässige Zusatzbelastung der örtlichen Wirtschaft angemerkt. Diesen Kritikpunkten trägt der Gesetzesentwurf Rechnung, indem die einzelnen Anliegen bestmöglich aufgenommen und verschiedene Regelungen verbindlicher und präziser formuliert wurden. Das Prinzip des Förderns und Forderns wurde verstärkt und steht nun unmissverständlich im Zentrum.


Das Integrationsgesetz möchte gezielt und messbar zum persönlichen und gemeinsamen Erfolg der einheimischen und zugezogenen Bevölkerung beitragen. Auf der Basis der rechtsstaatlichen Ordnung und insbesondere von deren Grundwerten soll es ein gedeihliches und von gegenseitigem Respekt geprägtes Zusammenleben ermöglichen und die Chancengleichheit für die Migrationsbevölkerung herstellen.


Das Gesetz zielt auf die Sensibilisierung und den tatsächlichen Einbezug sowohl der einheimischen wie der zugezogenen Bevölkerung für und in das Thema Integration der Migrantinnen und Migranten. Es ist konsequent auf das Prinzip "Fördern und Fordern" ausgerichtet; dabei steht der Spracherwerb im Vordergrund. Die Kantone können die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung von einem erfolgreich absolvierten Sprach- oder Integrationskurs abhängig machen. Kantone und Einwohnergemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Integrationsziele und sie schaffen günstige Rahmenbedingungen im Hinblick auf ein gedeihliches Zusammenleben zwischen der einheimischen und ausländischen Bevölkerung. Die Kantone werden zu einer aktiven Anti-Diskriminierungsarbeit sowohl für Einheimische als auch für Migrantinnen und Migranten verpflichtet. Im Gesetzesentwurf wird die bewährte Praxis und die erfolgreiche Kooperation zwischen den beiden Basel festgeschrieben. Die Organisationsstruktur ist im Interesse der Flexibilität nur rudimentär geregelt, explizit über die Steuerung (Controlling) und Koordination. Die Kantone gewähren für die Integration finanzielle Beiträge. Diese werden auf die Beteiligung der Einwohnergemeinden, des Bundes und von Dritten abgestimmt. Es erfolgt eine Evaluation über die Wirksamkeit der Fördermassnahmen. Die Bevölkerung wird über die Integrationspolitik und über die Situation der Einheimischen und der Migrationsbevölkerung wie auch über die Ergebnisse der Evaluation informiert, die Zuziehenden über die hiesigen Lebensbedingungen, über ihre Rechte und Pflichten sowie über die gesellschaftlichen Regeln. Das Gesetz ist auf die tatsächliche und absehbare Situation und somit auf einen mittelfristigen Zeitraum ausgerichtet. Dies verdeutlicht die schrittweise Vorgehensweise und die Bereitschaft, die Integrationspolitik pragmatisch und dynamisch weiterzuentwickeln.



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