Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-174 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Vernehmlassungsverfahren
5.1. Allgemeines
Die Kantonsregierungen der beiden Basel beschlossen am 10. August 2004 ein partnerschaftliches Vorgehen zur Ausarbeitung des Gesetzes über die Integration der Migrationsbevölkerung und stellten einen identischen Gesetzesentwurf zur Diskussion (vgl. Beilage 2).
Anlässlich einer Medienorientierung in Liestal wurde der Vernehmlassungsentwurf am 11. August 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt. Frau Regierungsrätin Pegoraro und die Herren Regierungsräte Wüthrich, Schild und Eymann äusserten sich zur Bedeutung, zum Inhalt und zu den Zielen des Gesetzesentwurfs.
Gleichen Tags wurde der Entwurf in den beiden Kantonen einem grossen Adressatenkreis zur Vernehmlassung mit Frist bis Mitte November 2004 zugestellt.
Es liessen sich folgende Behörden, Verbände, Parteien und Organisationen zuhanden des Kantons Basel-Landschaft vernehmen:
| - | Verband Basellandschaftlicher Gemeinden sowie 29 Einwohnergemeinden |
| - | Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden und 8 Bürgergemeinden |
| - | Verband für Sozialhilfe des Kantons Basel-Landschaft |
| - | CVP, FDP, Grüne Baselland, SD, SP, SVP |
| - | Wirtschaftskammer Baselland |
| - | Handelskammer beider Basel |
| - | Basler Volkswirtschaftsbund |
| - | Gewerkschaftsbund Baselland |
| - | Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft |
| - | Reformierte Kirche Baselland |
| - | Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt |
| - | Koptisch-Orthodoxe Kirche |
| - | Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) |
| - | Rotes Kreuz Baselland |
| - | Caritas beider Basel |
| - | Basler Kurszentrum für Menschen aus 5 Kontinenten |
| - | Basler Muslim Kommission (Dachverband von islamischen Stiftungen und Vereinen in den beiden Basel) |
| - | CIGA-Brasil (Verein zur Förderung der Integration der in der Region ansässigen Brasi- lianer) |
| - | Klubschule Migros |
| - | ArGr Deutsch für die Region Basel (Deutschkursanbieter der beiden Basel) |
5.2. Zusammenfassung der Ergebnisse
Nachstehend sind die Bemerkungen grundsätzlicher Art der eingegangenen Vernehmlassungen zusammengefasst.
Gemeinden
Negativ äussert sich der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG). Von den 29 Einwohnergemeinden , die sich äusserten, schliessen sich 26 der Meinung des Verbandes an, 1 Gemeinde ist eher kritisch, attestiert dem Entwurf aber gute Ansätze, und 2 Gemeinden stehen dem Entwurf positiv gegenüber.
Der Verband für Sozialhilfe schliesst sich der Hauptstossrichtung des VBGL an.
Der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden kritisiert, dass unklar sei, welche Pflichten und Kompetenzen den Gemeinden aus dem Gesetz erwachsen. Als Leitsätze oder als Programm würden sie die Formulierungen gelten lassen, aber als Gesetz könnten sie das Vorgeschlagene nicht akzeptieren. Sie würden darum ersuchen, diese Vorlage zurückzuziehen und in Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine geeignetere auszuarbeiten.
Der Verband Basellandschaftlicher Bürgergemeinden äussert sich grundsätzlich positiv. Von den 8 Bürgergemeinden , die Stellung nahmen, äusserten sich bis auf eine alle positiv bzw. grundsätzlich positiv.
Der Verband hält fest, dass die einzelnen Paragraphen und die damit verbundenen Erklärungen gut formuliert sind und in die richtige Richtung gehen. Das Problem sei, wie einzelne Begriffe zu interpretieren sind. Sie wären daher dankbar, wenn einzelne Aussagen noch genauer umschrieben werden könnten, was damit gemeint ist.
Parteien
Die CVP unterstützt den Inhalt des Gesetzes vollumfänglich. Sie erachtet aber die meisten Bestimmungen als eher unverbindlich, sie würden eher einem Leitbild als einem Gesetz entsprechen. Kanton und Gemeinden würden zu Recht in die Pflicht genommen. Im Gegenzug dazu sollte sich das Gesetz aber auch über die Pflichten der zu integrierenden Wohnbevölkerung äussern. Die ausländische Wohnbevölkerung müsse sich ebenfalls aktiv für die Integration einsetzen. Es könne nicht sein, dass diese wartet, bis man die nötigen Programme serviert. Sie würden darum bitten, den Entwurf dahingehend zu ergänzen.
Die FDP hält fest, dass sie ein Gesetz zur Integration von aus dem Ausland zugewanderten Personen positiv aufnimmt; dass der Grundsatz der Gegenseitigkeit der Überzeugung der FDP entspricht, und sie die Verpflichtung zum Besuch von Sprach- und Integrationskursen als Bewilligungsvoraussetzung unterstreicht; dass sie das Zusammenwirken mit Basel-Stadt (gemeinsamer Wirtschaftsraum) sehr begrüsst; dass sie die aus dem Gesetz resultierenden, notwendigen Kosten als Investitionen betrachtet. Sie würde anregen, klare Aussagen zu den Konsequenzen bei mangelnder Bereitschaft zur Teilnahme an Integrationsprogrammen aufzuzeichnen. Der Begriff "Chancengleichheit" im Gesetz sei unzureichend umschrieben. Die Gesetzesartikel seien sehr programmatisch abgefasst und könnten griffiger formuliert werden.
Die Grüne Baselland hält fest, dass ein Gesetz, das die Integration erleichtert, aus folgenden Gründen angezeigt ist: Rassismus und Fremdenfeindlichkeit würden seit einigen Jahren spürbar zunehmen. Darunter leide auch die Integration der ausländischen Bevölkerung.
Die SP begrüsst es sehr, dass die Wichtigkeit der Integration erkannt wurde und nun ein Gesetz erlassen werden soll. Sie sehe gute Ansätze, wie bspw. das Prinzip "Fördern und Fordern" und das Ziel der Chancengleichheit. Sie finde es gut, dass das Gesetz gemeinsam mit Basel-Stadt geschaffen wird. Unbefriedigend scheine es ihr, dass gewisse Ausländergruppen nicht vom Gesetz erfasst werden, wie dies bspw. bei ausländischen Ehepartnern oder EU-BürgerInnnen der Fall sein werde. Die Angaben zu den Sprach- und Integrationskursen seien zu wenig konkret, insbesondere sei deren Finanzierung unklar. Gefordert werde die Finanzierung durch den Staat.
Die SD lehnt den Gesetzesentwurf völlig ab: die vorgeschlagenen Massnahmen würden auf dem Papier wunderbar tönen, zielten aber kilometerweit an gesellschaftlichen Gegebenheiten vorbei. Eine vermehrte Zusammenarbeit mit Basel-Stadt sei abzulehnen.
Die SVP hält den Erlass eines zusätzlichen Gesetzes im Bereich der Integrationspolitik aus grundsätzlichen Überlegungen für überflüssig. In einer Zeit, in der jedes Jahr eine Vielzahl neuer Gesetze kreiert werde, die alle zu Mehrausgaben und Beschneidungen der Bürgerfreiheiten tendieren, würden sie es als essentiell erachten, dass diesem viel beklagten Phänomen der Gesetzesflut endlich wirksam entgegen getreten wird. Die Vorlage als Ganzes sei u.a. deshalb abzulehnen, weil sie der öffentlichen Hand Mehrausgaben aufbürde, die in Anbetracht der gegenwärtigen schwierigen Finanzlage schlicht nicht zu verantworten seien. Der Entwurf weise in weiten Teilen Formulierungen auf, die in einem Gesetz schlechthin nichts zu suchen haben, da sie sich durch inhaltliche Unbestimmtheit und beliebige Dehnbarkeit auszeichnen.
Wirtschaftsverbände
Die Wirtschaftskammer Baselland lehnt den Entwurf ab. Sie sehe keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Generell erscheine der Entwurf mehr einem integrationspolitischen Leitbild, denn einer gesetzgeberisch notwendigen Regulierung zu entsprechen. Es würden eine Reihe von Absichtserklärungen und möglichen Massnahmen vorgeschlagen, die entweder der Schaffung neuer kantonaler Integrationsstellen dienen sollen, oder zu zusätzlich staatlich verordneten Integrationsmassnahmen seitens der Gemeinden oder der Wirtschaft führen.
Die Handelskammer beider Basel und der Basler Volkswirtschaftsbund begrüssen die Schaffung eines für beide Kantone gleichlautenden Gesetzes. Sie stimmen dem Entwurf grundsätzlich zu unter der Voraussetzung, dass keine Belastung für die Unternehmen in Form von obligatorischen Beiträgen erfolgt.
Gewerkschaften
Der Gewerkschaftsbund Baselland und die ihm angeschlossenen Gewerkschaften in der Region begrüssen den Versuch, der Integration von Migrantinnen und Migranten eine gesetzliche Grundlage zu geben. Insbesondere würden sie positiv bewerten, dass die beiden Basel eine einheitliche Grundlage schaffen wollen. Der Entwurf habe aber zu sehr den Charakter eines Leitbildes und sei wenig griffig.
Kirchen und Religionsgemeinschaften
Die Römisch-katholische Landeskirche Basel-Landschaft begrüsst es sehr, dass die beiden Kantone wichtige Grundsätze ihrer Integrationspolitik auf Gesetzesstufe regeln wollen. Das Gesetz sei kurz, übersichtlich und allgemein verständlich formuliert. Allerdings bleibe es in vielen Punkten sehr offen.
Die Reformierte Kirche Baselland beurteilt das Gesetz als knapp und prägnant formuliert, es handle sich um Rahmenbedingungen. Der Kirchenrat sei sich in der Beurteilung des Gesetzestextes nicht einig. Die Kann-Formulierungen würden viel Spielraum offen lassen. Die Förderung der Integration lasse sich letztlich nicht juristisch lösen.
Die Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Stadt erachtet es als sinnvoll, wenn mit einem Gesetz die Grundlagen für koordinierte Anstrengungen und Leistungen im Integrationsbereich geschaffen werden. Sie würden es besonders begrüssen, dass das Gesetzgebungsvorhaben partnerschaftlich angegangen wird. Es falle auf, dass die Bedeutung der Kirchen und der Religion im Zusammenhang mit dem gesamten Problem der Integration und das, was die Kirchen und Religionsgemeinschaften auf dem Gebiet der Integration leisten, mit keinem Wort erwähnt wird. Sie würden es als unumgänglich erachten, dass deren besondere Aufgabe und Rolle im Ratschlag wie im Gesetz deutlich zum Ausdruck kommen.
Die Koptisch-Orthodoxe Kirche nimmt zum Entwurf selber nicht Stellung, sondern legt ihre Sicht der Aufgaben des Staates im Bereich der Integration dar. Diese seien Delegieren, Informieren und Kontrollieren.
Hilfswerke
Das HEKS begrüsst ein identisches Integrationsgesetz in den beiden Basel, ebenso im Grundsatz die allgemeine Stossrichtung, Kürze, Kompaktheit und Verständlichkeit des Entwurfs.
Das Rote Kreuz Baselland begrüsst den Entwurf, sieht aber einige Bedenken betreffend seiner Umsetzung.
Die Caritas beider Basel begrüsst, dass die beiden Kantone wichtige Grundsätze der Integrationspolitik auf Gesetzesstufe regeln wollen und sich auf denselben Gesetzestext einigen konnten. Das Gesetz sei kurz, übersichtlich und allgemein verständlich formuliert, allerdings bleibe es in vielen Punkten sehr offen.
Diverse
Das Basler Kurszentrum für Menschen aus 5 Kontinenten qualifiziert den bikantonalen Gesetzesentwurf als vorbildlich und zukunftsweisende Partnerschaftsarbeit mit dem Kanton Baselland.
CIGA-Brasil gratuliert zur Initiative ein bikantonales Gesetz zu entwerfen.
Die Basler Muslim Kommission lehnt den Entwurf als einseitig und unausgereift ab.
Die Klubschule Migros Basel weist darauf hin, dass sie seit Jahren die Migrationsbevölkerung mit einem vielfältigen Bildungsangebot auf eine ganzheitliche Integration vorbereitet. Es sollten die Kriterien der finanziellen Förderung öffentlich thematisiert werden.
ArGr Deutsch für die Region Basel qualifiziert den Gesetzesentwurf als sehr ausgewogen und begrüsst sehr die partnerschaftliche Zusammenarbeit.
5.3. Gesamtbeurteilung
Das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zeigt ein sehr gemischtes Bild von Meinungen, die von totaler Ablehnung bis zur vollen Unterstützung reichen. Abgesehen von den Einwohnergemeinden, den beiden Parteien SD und SVP, der Wirtschaftskammer Baselland und der Muslim Kommission, welche den Vernehmlassungsentwurf völlig ablehnen bzw. generell als überflüssig erachten, stiess der Entwurf auf ein grundsätzlich positives Echo. Positiv hervorgehoben werden insbesondere die partnerschaftliche Erarbeitung des Entwurfs, das Prinzip des Förderns und Forderns sowie die Verpflichtung zum Besuch eines Sprach- oder Integrationskurses im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung. Hauptkritikpunkte sind, dass die Gesetzesbestimmungen zum Teil vage, unverbindlich sind, der Entwurf Leitbild-Charakter hat, die Migrationsbevölkerung zu wenig in die Pflicht genommen wird, gewisse Begriffe interpretationsbedürftig sind, zu Missverständnissen, Fehlinterpretationen führen können.
Die Auswertung der Vernehmlassungen, die im Kanton Basel-Stadt eingegangen sind, ergibt inetwa eine identische Beurteilung des Vernehmlassungsentwurfs.
5.4. Anpassung des Vernehmlassungsentwurfs
Die Justiz-, Polizei- und Militärdirektion führte im Beisein von Vertretern des Sicherheitsdepartements Basel-Stadt anlässlich zweier Sitzungen im Januar und Februar 2005 Gespräche mit dem Vorstand des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden. Weiter wurden Gespräche geführt mit der Wirtschaftskammer Baselland. Aufgrund der geführten Diskussionen wurden deren Anliegen zum grössten Teil im vorliegenden Gesetzesentwurf berücksichtigt.
Die beiden Kantonsregierungen haben dort Änderungen vorgenommen, wo sie aus Sicht beider Kantone sinnvoll und vertretbar erschienen sind.
Den Hauptkritikpunkten wurde Rechnung getragen. Diverse Regelungen wurden verbindlicher und Begriffe präziser formuliert. Der Kontext von Integration zur Rechtsordnung und zu den Grundwerten wurde verdeutlicht. Das Prinzip des Forderns gegenüber der Migrationsbevölkerung wurde verstärkt. Die Rolle der Einwohnergemeinden wurde deren Wünschen angepasst. Die Informationspflicht für die Arbeitgeber wurde beibehalten (vgl. § 4 Absatz 6), wogegen die Pflicht zur Unterstützung von Kursbesuchen nicht übernommen wurde. Die Mehrheit der Arbeitgeberorganisationen lehnte diese deutlich ab.
Neu wurde die Sicherstellung der Schulung der an der Umsetzung der Integration beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons verankert. Eine weitere Neuerung ist die finanzielle Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer an den Kosten von staatlich geförderten Sprach- und Integrationskursen, wobei deren wirtschaftliche Verhältnisse berücksichtigt werden.
Es ist somit festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf zum Teil wesentliche Änderungen enthält (vgl. Synopse, Beilage 2).
Fortsetzung >>>
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