Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-174 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Integrationspolitik des Kantons Basel-Landschaft
4.1. Verfassungsauftrag - parlamentarischer Auftrag
Die Kantonsverfassung vom 4. November 1984 hält in § 108 fest, dass Kanton und Gemeinden in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen Wohlfahrt und Eingliederung der Ausländer fördern. Diese Bestimmung ist im Sinne eines Sozialzieles unter dem Titel "Soziale Sicherheit" im Abschnitt über die öffentlichen Aufgaben in der Kantonsverfassung verankert. Der Begleitbericht zur Verfassung hält zum Abschnitt "soziale Sicherheit" fest, dass dieser im Zusammenhang mit den Sozialrechten betrachtet werden muss. Er regle die staatlichen Massnahmen zur Erfüllung der sozialen Postulate und sehe ein soziales Massnahmepaket vor, zu dem Kanton und Gemeinden verpflichtet sind. Hier sei das Prinzip der Subsidiarität staatlicher Massnahmen besonders hervorgehoben, wonach der Staat erst dann handeln soll, wenn die Selbsthilfe und die Hilfe privater Organisationen nicht genügen 1 .
Trotz dieses Verfassungsauftrages - den übrigens diverse kantonale Verfassungen enthalten - sind im Kanton Basel-Landschaft gleich wie auf Bundesebene erst in jüngerer Zeit konkrete Massnahmen zur Integration der ausländischen Bevölkerung und der Aufbau von entsprechenden Strukturen ergriffen worden.
Am 5. April 2001 reichte Bruno Krähenbühl eine Motion ein mit dem Begehren, dass der Regierungsrat beauftragt wird eine Vorlage für ein Integrationsgesetz auszuarbeiten. Der Motionär berief sich dabei auf die vorgenannte Verfassungsbestimmung. Die Motion wurde am 20. September 2001 vom Landrat überwiesen.
4.2. Allgemeines / Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Landschaft orientiert sich im Bereich der Integration stark an der Integrationspolitk des Bundes, namentlich derjenigen der Eidg. Ausländerkommission. Die Grundgedanken fast aller Integrationsleitbilder, die Wahrung der Chancengleichheit, den ressourcenorientierten Ansatz in der Integrationsarbeit und gute Sprachbildung als prioritäres Instrument für eine gute Integration stellen auch die Grundpfeiler der basellandschaftlichen Integrationspolitik dar.
Der Kanton Basel-Landschaft arbeitet bei der Integrationsförderung sehr eng mit den Gemeinden und dem Kanton Basel-Stadt zusammen. Die verantwortliche Koordinatorin der Kantonalen Stabsstelle Integration (vgl. Ziffer 4.3.) ist Mitglied der baselstädtischen Kommission für Migrations- und Integrationsfragen. Die Kooperation mit Basel-Stadt wird seit 2004 systematisiert und koordiniert, d.h. alle Projekte werden gemeinsam geprüft und seit Sommer 2004 durch ein gemeinsames Controlling gesteuert.
Im Auftrag der beiden Basel wurde eine bikantonale Datenbank www.integration-bsbl.ch aufgebaut, über die integrationsrelevante Daten, insbesondere auch betreffend regionaler Integrationsangebote, abrufbar sind (vgl. auch Ziffer 4.3).
An einer Pressekonferenz der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und des baselstädtischen Polizei- und Militärdepartements (nun Sicherheitsdepartement) stellten die beiden zuständigen Regierungsräte im September 2003 den Aktionsplan 2004-07 für die kommenden vier Jahre vor. Dieser Aktionsplan setzt die Schwerpunkte in der kantonalen Projektförderung, setzt die entsprechenden Akzente und bezeichnet den geplanten Optimierungsprozess der bestehenden und geplanten Projekte. Mit den beschränkt vorhandenen Mitteln soll durch systematische Koordination, Qualitätssicherung und Innovation die höchstmögliche Effizienz und Effektivität in den über 50 kantonal geförderten Projekten und in der gesamten Integrationsarbeit erreicht werden. Dies in enger Partnerschaft der beiden Basler Kantone.
Im Regierungsprogramm 2004 bis 2007 ist als strategisches Ziel der Integrationspolitik des Kantons Basel-Landschaft die Herstellung der Chancengleichheit für Fremdsprachige festgehalten. Dazu werden zusammen mit den Gemeinden und privaten Partnern prioritär die Bereiche Information, Bildung und Gewaltprävention bearbeitet und koordiniert. Die Informationsarbeit wird vor allem über die Leistungsvereinbarung mit dem Ausländerdienst Baselland (vgl. Ziffer 4.3.) und über Projekte der Öffentlichkeitsarbeit gewährleistet; diese erfolgt zusammen mit dem Bund und dem Partnerkanton Basel-Stadt. Die Bildungsarbeit wird flächendeckend mit dem Projekt "Connectica" geleistet; zudem werden gezielt Kleinprojekte unterstützt. Die Gewaltprävention wird über das Projekt "Sugal con Chili" im Jugendbereich angeboten. Ein wichtiger Programmpunkt ist die systematische Vernetzung der kantonalen Integrationsprojekte mit den 86 Gemeinden und ihren Bedürfnissen. Die innerkantonale Koordinationsarbeit wird deshalb verstärkt.
Hinsichtlich der kantonalen und bikantonalen Förderungsprojekte wird auf Ziffer 4.5. verwiesen.
4.3. Strukturen für die Integrationsförderung
Anlässlich einer Klausurtagung im Januar 1997 beschloss der Regierungsrat die Schaffung einer Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Mittel und Möglichkeiten, um günstigere Voraussetzungen zur Integration einzelner ausländischer Bevölkerungsgruppen zu erreichen. Im Mai 1997 setzte der Regierungsrat eine Arbeitsgruppe unter der Federführung der Justiz-, Polizei- und Militärdirektion ein und erteilte ihr den Auftrag, bis Ende 1997 die heutigen Instrumente und Einrichtungen zur Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen zusammen zu stellen und dazu Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu erarbeiten.
Der Regierungsrat genehmigte am 26. Januar 1999 den von der Arbeitsgruppe erstellten Bericht. Im Weiteren übertrug der Regierungsrat die Zuständigkeit für den Bereich der Integration der Erziehungs- und Kulturdirektion (nun Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, BKSD), bewilligte eine 20%-Stelle und beschloss die Übernahme der Kosten für das erste Betriebsjahr aus dem Lotteriefonds.
Am 7. Dezember 1999 stimmte der Regierungsrat der Einsetzung eines Forums für Integrationsfragen unter Bezeichnung von dessen personeller Besetzung zu.
Ende 1999 wurde bei der BKSD die Stabsstelle für Integrationsfragen geschaffen, die bis Juli 2000 über ein 20%-Pensum und seit August 2000 über ein 50%-Pensum verfügt. Diese Stelle wird von Julia Morais besetzt.
Die Stabsstelle ist Planungs-, Koordinations- und Anlaufstelle für Migrations- und Integrationsfragen im Kanton Basel-Landschaft. Ihr Aufgabenbereich beinhaltet u.a. das Entwickeln von Konzepten, Planungs- und Entscheidungsgrundlagen, die Umsetzung des regierungsrätlichen Jahresprogramms im Bereich Integration/Migration, Öffentlichkeitsarbeit, die Lancierung und Umsetzung sowie die Begutachtung von Projekten, das Controlling der Umsetzung von Massnahmen und die Evaluation wichtiger Projekte, das Controlling des Ausländerdienstes Baselland im Rahmen der Leistungsvereinbarung mit der BKSD.
Mit Datum vom 11. April 2000 erliess der Regierungsrat die Verordnung über das Forum für Integrationsfragen, die folgende Regelungen enthält:
Das Forum für Integrationsfragen ist als regierungsrätliche Kommission mit dem Ziel definiert, den Integrationsprozess der ausländischen Bevölkerung im Kanton Basel-Landschaft zu begleiten und zu fördern, den Regierungsrat in seinen Zielsetzungen und Strategien zur Integrationspolitik zu beraten und zu unterstützen, die Anliegen der ausländischen Wohnbevölkerung zu Handen des Regierungsrates zu prüfen und zu kommentieren.
Dem Forum sind u.a. folgende Aufgaben übertragen: Unterbreitung integrationsfördernder Massnahmen und Projekte zu Handen des Regierungsrates und Erarbeitung von Konzepten in seinem Auftrag (so erarbeitete das Forum im Auftrag des Regierungsrates bspw. ein Konzept für ein Angebot von Integrationskursen, vgl. Ziffer 4.5.); Stellungnahmen zu integrationsrelevanten Vernehmlassungen; Prüfung von Integrationsprojekten und Antragstellung auf allfällige finanzielle Unterstützung.
Das Forum besteht aus 18 bis 21 Mitgliedern. Diese vertreten staatliche, soziale, gewerkschaftliche und kirchliche Institutionen. Die ausländische Wohnbevölkerung ist mit 5 bis 7 Personen aus den wichtigsten Herkunftsländern vertreten.
Das Forum arbeitet bei Bedarf mit ähnlichen Institutionen anderer Kantone, insbesondere mit Basel-Stadt, zusammen.
Die Aufgaben und die Zusammensetzung des Forums für Integrationsfragen werden zur Zeit überprüft (Stand Juni 2005).
Im Januar 2001 wurde zwischen der BKSD und dem Ausländerdienst Baselland (ALD) eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Danach übernimmt der ALD die Verantwortung für folgende Hauptanliegen und Leistungen:
| - | Übernahme der Vernetzungsaufgabe / Zusammenarbeit im Bereich der Integration und Migration |
| - | Sicherstellung des Informationsbedarfs der schweizerischen und ausländischen Wohnbevölkerung |
| - | Förderung lokaler Aktivitäten und Initiativen mit einem integrationsfördernden Charakter in Absprache mit der Stabsstelle für Integrationsfragen |
| - | Koordination von Projekten im Integrations- und Migrationsbereich sowie in der Integrationsförderung generell |
| - | Förderung von vor Ort tätigen Ausländerorganisationen |
| - | Gewährleistung einer kostenlosen Sozialberatung für Migrantinnen und Migranten |
| - | Förderung der Sprachkompetenz der Migrationsbevölkerung |
Der ALD sowie die Informationsstelle Integration der GGG (Gesellschaft für das Gute und Gemeinnützige) haben im Auftrag der beiden Basel eine Datenbank mit umfassenden Informationen zu den regionalen Integrationsangeboten aufgebaut ( www.integration-bsbl.ch ). Diese Datenbank gibt auch Auskunft über Projekte in den Bereichen Migration, Integration und Rassismus sowie über Fachtagungen und Weiterbildungsmöglichkeiten.
4.4. Rolle der Gemeinden
Einen sehr wichtigen Part spielen die Gemeinden bei der Integration. Dort begegnen sich die SchweizerInnen und AusländerInnen im Alltag. Dort spielt sich das soziale Leben ab in Vereinen, beim Sport, in der Schule usw. Der Fokus ist deshalb vermehrt auf die Gemeinden zu richten. Die kantonale Stabsstelle für Integration der BKSD hat aus dieser Einsicht heraus am 22. November 2003 eine Tagung veranstaltet, um Vertretungen von Gemeindebehörden, Dorfvereinen, Kirchgemeinden und Schulen Gelegenheit zu geben, Informationen, Kontakte und "Werkzeuge" zu finden, um in ihren Gemeinden Projekte zu realisieren.
Zwei Gemeinden haben für den Bereich der Integration eigene Kontaktstellen geschaffen. So haben Pratteln und Liestal Integrationskommissionen eingerichtet: die Kommission für Integration und Förderung des interkulturellen Austausches Pratteln und die seit 2000 bestehende Integrationskommission Liestal, die den Stadtrat und andere Behörden in Migrationsfragen berät. Sie bietet u.a. auch Deutschkurse, verknüpft mit einem Kinderhütedienst, für fremdsprachige Frauen an. In Liestal wird zur Zeit aufgrund eines Vorstosses im Einwohnerrat die Schaffung eines Migranten-Parlaments oder -Forums diskutiert (Stand Juni 2005).
Der Verfassungsauftrag (§ 108 KV) zur Förderung der Eingliederung der Ausländer gilt für den Kanton und die Gemeinden. Entsprechend sind im vorliegenden Entwurf die Gemeinden einbezogen und zwar die Einwohnergemeinden. Deren Behörden und diejenigen des Kantons arbeiten bei der Integration zusammen (vgl. § 3 Absatz 4), Kanton und Einwohnergemeinden berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Integrationsziele (vgl. § 4 Absatz 1). Die Bürgergemeinden haben demgegenüber bei der Einbürgerung eine wichtige Aufgabe zu erfüllen. Einerseits sind die Bürgergemeinden zuständig für die Prüfung der Integration der ausländischen Bewerber - die Integration ist eine der Voraussetzungen der Einbürgerung - und andererseits sind sie zuständig für die Erteilung des Gemeindebürgerrechts. Im Zusammenhang mit dieser Aufgabe haben die Bürgergemeinden bei der Ausarbeitung des Feinkonzepts für Integrationskurse eng mit dem Integrationsforum zusammen gearbeitet (vgl. Ziffer 4.5.).
4.5. Integrationsförderungsprojekte
Im Kanton Basel-Landschaft sind - zum Teil in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und dem Kanton Basel-Stadt und zum Teil finanziert mit Unterstützung des Bundes - diverse Projekte lanciert worden. Nachstehend einige dieser Projekte:
Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit lancierte der Kanton, zusammen mit dem Kanton Basel-Stadt, die bikantonale Kampagne "Tatsachen gegen Vorurteile", dies mit dem Ziel der Versachlichung der Diskussion in Integrationsfragen. Im Rahmen dieses Projektes wird u.a. seit Juni 2000 eine Migrationszeitung herausgegeben (bis April 2005 sind 11 Ausgaben erschienen) und werden Text-Inserate mit verschiedenen thematischen Schwerpunkten in den drei Zeitungen Basler Zeitung, Basellandschaftliche Zeitung und Volksstimme veröffentlicht. Die aktuelle Popularität des FC-Basel wurde zum Anlass genommen, im Rahmen dieser Öffentlichkeitsarbeit einen speziellen Stadtplan für FCB-Fans zu schaffen, auf dessen Rückseite zahlreiche Protagonisten des Klubs mit eigener Migrationserfahrung zu Wort kommen. Unter
www.migration.bl.bs.ch
sind die einzelnen Massnahmen dieser bikantonalen Kampagne abrufbar.
Das kantonale Frauenbildungsprojekt "Connectica". Es handelt sich dabei um einen Deutschkurs mit integrativen, themenbezogenen Unterrichtseinheiten, der sich vor allem an Mütter mit Kindern im Vor- und Primarschulalter richtet und speziell auf deren Bedürfnisse zugeschnitten ist. In 19 Gemeinden laufen Connectica-Kurse (Stand Juni 2005). Die Finanzierung dieses Projektes erfolgt durch Bund, Kanton, Gemeinden sowie Beiträge der TeilnehmerInnen.
Das Projekt "Sugal con Chili". Es richtet sich an junge Erwachsene im Alter von 16 bis 21 Jahren und bietet neben Intensiv-Deutschkursen ein Konflikttraining zur Gewaltprävention im Jugendbereich an.
Das bikantonale Schul-, Integrations- und Elternbildungsprojekt "AKEP". Dieses beinhaltet Zusatzunterricht, sowohl in der Muttersprache als auch in Deutsch, Mathematik, Französisch für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, und umfasst ausserschulische Aktivitäten. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Kanton.
Das bikantonale Mediationsprojekt "Streit.Los". Mit diesem Projekt soll konstruktives Konfliktverhalten bei Nachbarschaftsstreitigkeiten und somit das friedliche Zusammenleben der Einheimischen und der Migrationsbevölkerung gefördert werden. Die Finanzierung erfolgt durch Bund und Kanton.
Das bikantonale Projekt "Lehrplatz für Migrantinnen". Dieses vom Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Baselland und Basel-Stadt organisierte Projekt soll den Einstieg junger Migrantinnen in die Berufswelt durch zusätzliche und ergänzende Unterstützung ermöglichen. Es wird durch Bund und Kanton finanziert.
Begrüssungs- und Informationsanlässe für Neuzugezogene. Diese finden einmal pro Monat beim Ausländerdienst Baselland statt. Ziel dieser Veranstaltung ist, Neuzugezogene über Eigenheiten, Einrichtungen und Gepflogenheiten im Kanton und in der Schweiz zu orientieren. Im Beisein von DolmetscherInnen erhalten sie bspw. Informationen über den geographischen und politischen Aufbau der Schweiz, Themen wie Arbeit, Schule, Gesetze und Freizeit, regionale Anlaufstellen und Deutschkursangebote. Diese Anlässe werden durch den Kanton finanziert.
Bei der "Kontaktstelle Liestal", organisiert von der Integrationskommission der Stadt Liestal, stehen MediatorInnen unterschiedlicher Nationalität ihren Landsleuten zur Verfügung und vermitteln Ratsuchende an entsprechende Fachstellen.
Im Auftrag des Kantons führt der Ausländerdienst Baselland seit Februar 2005 Staatskundekurse, die insbesondere zur Vorbereitung auf die Einbürgerung dienen, durch. Auslöser dieser "Integrationskurse" ist ein von Bruno Krähenbühl im November 2000 überwiesenes Postulat, das ein Konzept zur Einführung von staatlichen Vorbereitungskursen für einbürgerungswillige ausländische Staatsangehörige forderte. An drei Abenden erhalten die TeilnehmerInnen Einblick in unser Staatswesen, wobei anhand von praktischen Übungsbeispielen der Bezug zwischen Theorie und Lebensalltag hergestellt wird. Der Kurs wird mit einem Test abgeschlossen. Die Finanzierung des Kurses erfolgt durch die TeilnehmerInnen, die ein Kursgeld von Fr. 140.-- zu entrichten haben.
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Fussnote:
1 Begleitbericht zur Verfassung des Kantons Basel-Landschaft, S. 147