Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Gesetz über die Integration der Migrationsbevölkerung (Integrationsgesetz) | |
| vom: | 21. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-174 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
3. Integrationspolitik auf Ebene der Kantone
Bisher haben zwei Kantone, Freiburg und Genf, Integrationsgesetze erlassen (vgl. Ziffer 6.1.). Weiter gibt es Kantone und Städte, die Leitbilder zur Integrationspolitik erlassen haben. So bspw. die Kantone Basel-Stadt und Luzern sowie die Städte Bern und Zürich. Seit 2000 haben rund die Hälfte der Kantone und mehrere Städte Integrationskonzepte erarbeitet. Das baselstädtische Leitbild von 1999 hat sowohl den Bundesbehörden bei der Ausformulierung der Integrations-Verordnung wie den meisten Kantonen und Städten als Vorbild für ihre eigenen Leitbilder gedient.
Auf das Leitbild des Kantons Basel-Stadt soll nachstehend näher eingegangen werden, unter dem Aspekt, dass sich der Kanton Basel-Landschaft auch an diesem orientiert und die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt im Bereich der Integrationsförderung sehr eng ist und der vorliegende Gesetzesentwurf die bisher bewährte Praxis der beiden Kantone festschreibt.
Die Integrationspolitik des Kantons Basel-Stadt orientiert sich an folgenden drei Leitideen:
| - | Das Fundament, auf dem die zukünftige Integrationspolitik aufbaut, wird von dem vorhandenen Potenzial , also den Errungenschaften, Erfahrungen, Fähigkeiten und Kompetenzen der Beteiligten gebildet. |
| - | Integration wird als gesamtgesellschaftliches und gesamtstädtisches Anliegen verstanden, d.h. die Gesamtheit aller Gesellschaftsmitglieder - seien sie Einheimische oder Zugezogene - rückt ins Blickfeld der Beobachtungen und Bemühungen. |
| - | Die erwünschte Tiefe und Verbindlichkeit erlangt eine Integrationspolitik, wenn ein bewusster und sorgsamer Umgang mit Differenz garantiert ist. Weder dürfen soziale oder strukturell bedingte Probleme oberflächlich kulturalisiert und ethnisiert noch dürfen geschlechter-spezifische Aspekte ignoriert oder neutralisiert werden. |
Im Leitbild werden als Schwerpunkte folgende Umsetzungsbereiche definiert:
| - | Förderung der Mehrsprachigkeit im schulischen Bereich |
| - | Ausserschulische und institutionenübergreifende Begleitung von Jugendlichen zur Arbeitsmarktintegration |
| - | Koordinierte Organisation der Erwachsenenbildung |
| - | Öffnung staatlicher Institutionen |
| - | Empowerment der Quartierbevölkerung durch Quartiersekretariate und Mediationsprogramme |
| - | Grossangelegte Öffentlichkeitskampagne der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Versachlichung der Diskussion. |
Im Kanton Basel-Stadt besteht seit 1998 die beim Sicherheitsdepartement angesiedelte Kantonale Integrationsstelle, die unter der Leitung von Thomas Kessler, Delegierter für Migrations- und Integrationsfragen, steht. Als beratendes verwaltungsunabhängiges Fachgremium besteht die zehnköpfige Kommission für Migrations- und Integrationsfragen, welche die Aufgabe hat, die gesamte Integrationspolitik des Kantons kritisch und innovativ zu reflektieren. Für die strategische Aufsicht ist die dreiköpfige "Regierungsrätliche Delegation Integration" zuständig. Für die Koordination in der Verwaltung sorgt das "Interdepartementale Netzwerk Integration", in dem Fachleute aus allen Departementen vertreten sind.
Im Februar 2003 wurde die Schweizerische Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) gegründet. Deren erstes Ziel ist der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch zu Fragen der Integration von Migrantinnen und Migranten. Aufgrund dieser Erfahrungen sollen - z.B. im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren - gemeinsame Positionen zur Integrationsförderung erarbeitet und die Durchführung von gemeinsamen Projekten auf schweizerischer Ebene erleichtert werden. Die KID möchte durch ihre Tätigkeit die Integrationspolitik des Bundes mitgestalten und einen Beitrag leisten zur besseren Koordination der Integrationsförderung zwischen den drei staatlichen Ebenen Bund - Kantone - Gemeinden.
Sowohl bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wie auch bei der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) bestehen Arbeitsgruppen zur koordinierten Förderung der Integrationsmassnahmen.
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