Vorlage an den Landrat


3. Integrationspolitik auf Ebene der Kantone

Bisher haben zwei Kantone, Freiburg und Genf, Integrationsgesetze erlassen (vgl. Ziffer 6.1.). Weiter gibt es Kantone und Städte, die Leitbilder zur Integrationspolitik erlassen haben. So bspw. die Kantone Basel-Stadt und Luzern sowie die Städte Bern und Zürich. Seit 2000 haben rund die Hälfte der Kantone und mehrere Städte Integrationskonzepte erarbeitet. Das baselstädtische Leitbild von 1999 hat sowohl den Bundesbehörden bei der Ausformulierung der Integrations-Verordnung wie den meisten Kantonen und Städten als Vorbild für ihre eigenen Leitbilder gedient.


Auf das Leitbild des Kantons Basel-Stadt soll nachstehend näher eingegangen werden, unter dem Aspekt, dass sich der Kanton Basel-Landschaft auch an diesem orientiert und die Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt im Bereich der Integrationsförderung sehr eng ist und der vorliegende Gesetzesentwurf die bisher bewährte Praxis der beiden Kantone festschreibt.


Die Integrationspolitik des Kantons Basel-Stadt orientiert sich an folgenden drei Leitideen:

Im Leitbild werden als Schwerpunkte folgende Umsetzungsbereiche definiert:

Im Kanton Basel-Stadt besteht seit 1998 die beim Sicherheitsdepartement angesiedelte Kantonale Integrationsstelle, die unter der Leitung von Thomas Kessler, Delegierter für Migrations- und Integrationsfragen, steht. Als beratendes verwaltungsunabhängiges Fachgremium besteht die zehnköpfige Kommission für Migrations- und Integrationsfragen, welche die Aufgabe hat, die gesamte Integrationspolitik des Kantons kritisch und innovativ zu reflektieren. Für die strategische Aufsicht ist die dreiköpfige "Regierungsrätliche Delegation Integration" zuständig. Für die Koordination in der Verwaltung sorgt das "Interdepartementale Netzwerk Integration", in dem Fachleute aus allen Departementen vertreten sind.


Im Februar 2003 wurde die Schweizerische Konferenz der kommunalen, regionalen und kantonalen Integrationsdelegierten (KID) gegründet. Deren erstes Ziel ist der gegenseitige Informations- und Erfahrungsaustausch zu Fragen der Integration von Migrantinnen und Migranten. Aufgrund dieser Erfahrungen sollen - z.B. im Rahmen von Vernehmlassungsverfahren - gemeinsame Positionen zur Integrationsförderung erarbeitet und die Durchführung von gemeinsamen Projekten auf schweizerischer Ebene erleichtert werden. Die KID möchte durch ihre Tätigkeit die Integrationspolitik des Bundes mitgestalten und einen Beitrag leisten zur besseren Koordination der Integrationsförderung zwischen den drei staatlichen Ebenen Bund - Kantone - Gemeinden.


Sowohl bei der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) wie auch bei der Tripartiten Agglomerationskonferenz (TAK) bestehen Arbeitsgruppen zur koordinierten Förderung der Integrationsmassnahmen.



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