Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit 2 | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-173 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
4. Fortsetzung für die Jahre 2005 bis 2009
4.1. Planung gemäss KASAK
In der LR-Vorlage 2000/028 sind die Projekte des ersten und zweiten Schrittes aufgeführt. Von den damals vorgesehenen Projekten kann aus Sicht des Regierungsrates auf den Bau einer Veranstaltungshalle verzichtet werden. Im Prinzip ist die Veranstaltungshalle durch die St. Jakob-Arena realisiert, weil darin Gross-Veranstaltungen in der Region mit über 5'000 Personen durchgeführt werden können.
Die in der LRV 2000/028 festgehaltenen Grundsätze des KASAK haben nach wie vor Gültigkeit.
Es gilt weiterhin der Grundsatz der Subsidiarität: Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der Sportinfrastrukturen sind Aufgabe der Trägerorganisation. Die Trägerschaft kann öffentlich-rechtlicher (z.B. Gemeinde) oder privatrechtlicher Natur (z.B. Genossenschaften, Vereine, Verbände, private Institutionen, kommerzielle Anbieter) sein. Der Kanton engagiert sich in der Regel nur dort, wo die Kräfte der Trägerorganisation nicht ausreichen.
Es geht in der zweiten KASAK-Vorlage um einen weiteren Verpflichtungskredit, der die Realisierung wichtiger Bauvorhaben initiieren, ermöglichen oder beschleunigen kann.
4.2. Umfrageergebnisse 2003
Im Jahr 2003 wurde bei den kantonalen und regionalen Sportverbänden, bei den Gemeinden, bei Industrie- und Wirtschaftsverbänden, politischen Parteien und bei der Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände eine Umfrage über die gegenwärtige und künftige Sportanlagen-Situation durchgeführt (Anhang 2). Die Gesamtheit der Aussagen liefert eindeutige Schlüsse und eine wesentliche Grundlage für das KASAK 2.
Für den Ist-Zustand der Sportanlagen steht seit kurzem ein neues Instrument zur Verfügung. In der zentralen Datenbank Sportstättenverwaltung, welche auf Initiative des Kantons Zürich für verschiedene Kantone entwickelt wurde, können unter www.sportstaetten.ch die wichtigsten Daten zu allen Sportanlagen im Kanton Basel-Landschaft abgerufen werden.
Aus der Umfrage gehen aus der Sicht der antwortenden Gemeinden, Parteien, Institutionen und Verbände folgende Bedürfnisse hervor:
Lokale Bedürfnisse
| - | In zahlreichen Gemeinden ist die Turnhallenbelegung am oberen Limit, so dass zusätzliche gemeindeeigene Turnhallen einem grossen Bedürfnis entsprechen. |
| - | In einigen Gemeinden stehen demnächst Sanierungen oder Neubauten von Mehrzweckhallen und Aussensportanlagen an. |
| - | Es besteht die Nachfrage nach Plätzen für Inline-Hockey. |
| - | Zahlreiche Gemeinden äussern den Wunsch, dass der Kanton auch an grössere lokale Neubau- und Sanierungsprojekte Beiträge leistet. |
Überkommunale beziehungsweise kantonale Bedürfnisse
| - | Der Grossteil der Fussballklubs verfügt über zu wenig Rasenspielfelder und kann aus diesem Grund nicht mehr alle interessierten Kinder und Jugendlichen aufnehmen. Alle Nachwuchsabteilungen der Baselbieter Fussballklubs müssen Wartelisten führen. Die Erstellung von zusätzlichen Naturrasenspielplätzen und vor allem von ganzjährig verfügbaren Kunstrasenspielfeldern kann der erfreulicherweise gestiegenen Nachfrage Rechnung tragen. |
| - | Es besteht ein Defizit an Wasserflächen zum Schwimmen - erwiesene Nachfrage nach einem 50-Meter-Hallenbad. |
| - | In einigen Hallen- und Freibädern stehen Sanierungsmassnahmen bevor. |
| - | Fehlendes Angebot für die Ausübung von Trendsportarten für Jugendliche und Erwachsene, welche in keinem Verein organisiert sind: Bedarf nach einer multifunktionalen Sporthalle. |
| - | Im Kanton fehlt ein Sportzentrum zur Durchführung von Kursen inkl. Unterkünften und Verpflegungsmöglichkeiten. |
| - | Im Kanton fehlt ein gemeinsames Verwaltungsgebäude für alle Sportverbände. |
Allgemeine Bedürfnisse
| - | Über die Öffnungszeiten der Sportanlagen muss nachgedacht werden; Möglichst grosse Belegungszeitfenster, auch an Wochenenden; Sportanlagen sollen ganzjährig verfügbar sein. |
| - | Eine verstärkte überkommunale Zusammenarbeit entspricht einem Bedürfnis vieler Gemeinden. |
| - | Durch Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung soll dem negativen Betriebsergebnis der meisten Sportanlagen entgegengewirkt werden. |
| - | Die Vereine sollen beim betrieblichen Unterhalt nach Möglichkeit mithelfen. |
| - | Beim Bau von Sportanlagen soll das Augenmerk vermehrt auf die Funktionalität und weniger auf architektonischen Luxus gelegt werden. |
| - | Bei bestimmten Projekten soll eine Doppelsubventionierung - KASAK und Sport-Fonds - möglich sein. |
| - | Erfreulicherweise verfügen schon einzelne Gemeinden über ein lokales Sportanlagenkonzept (GESAK), welches nicht nur den Ist-Zustand, sondern auch die mittel- und langfristige Zielrichtung der Gemeinden darstellt, so auch der Aufbau von kommunalen oder überkommunalen Bewegungs- und Sportnetzen. |
4.3. Handlungsbedarf des Kantons
Die Resultate der Umfrage ergeben für den Kanton Forderungen, zu welchen der Regierungsrat wie folgt Stellung nimmt:
Forderung 1: Finanzielle Beteiligung beim Bau von Kunstrasenspielfeldern
Kunstrasenspielfelder haben in den vergangenen Jahren eine grosse Weiterentwicklung erfahren und werden speziell im Fussball künftig eine richtungsweisende Rolle spielen. Die grossen Vorteile eines Kunstrasenspielfeldes sind die ganzjährige, wetterunabhängige Benützung und der im Vergleich zum Naturrasen etwas günstigere und einfachere Unterhalt. Kunstrasenspielfelder sind für den Meisterschaftsbetrieb in den unteren Ligen und bald auch in den oberen Ligen zugelassen. Im Winter kann der Bedarf an Hallentrainings deutlich reduziert werden.
Ein Nachteil ist der hohe, einmalige Investitionsbedarf, weshalb sich ein Fussballklub die Erstellung eines Kunstrasenspielfeldes ohne die Unterstützung der öffentlichen Hand in der Regel nicht leisten kann. Aus diesem Grund sollen die Klubs mit überkommunalem Einzugsgebiet mit Beiträgen aus dem KASAK unterstützt werden. Im Jahre 2004 und vor allem im Frühjahr 2005 sind bereits mehrere Gesuche von Kunstrasenspielfeldern bei der FK KASAK eingegangen.
Forderung 2: Bau eines 50-Meter-Hallenbades
Die Stiftung Schwimmzentrum beider Basel hat ein Projekt für ein 50-Meter-Hallenbad erarbeitet. Auf Grund einer ersten Kostenanalyse wurde das Projekt stark redimensioniert und die Gesamtkosten von 43 Millionen auf rund 30 Millionen Franken reduziert. Beim Schwimmzentrum beider Basel handelt es sich um ein partnerschaftliches Projekt, an welchem sich die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu gleichen Teilen zu beteiligen haben. Kantonsbeiträge werden erst dann gesprochen, wenn die Stiftung Schwimmzentrum beider Basel mindestens 50 Prozent der Investitionskosten aus eigenen Mitteln finanzieren und die Betriebsfinanzierung langfristig nachweisen kann.
Forderung 3: Bau einer multifunktionalen Sporthalle
Immer mehr Sportvereine - vor allem in Sportarten, die als Trendsportarten bezeichnet werden, wie Klettern, Inline-Hockey und Beachsportarten - suchen eine Halle zur Ausübung ihrer Sportart. Aus diesem Grund ist die Erstellung einer grossen multifunktionalen Sporthalle ein Bedarf, damit verschiedene Sportvereine gemeinsam die Anlage nutzen und auch betreiben können. Diese Halle müsste auch analog zu Schwimmbädern und Eisbahnen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Als Alternative ist gut denkbar, mehrere über das Kantonsgebiet verteilte Lagerhallen für den Sportbetrieb umzunutzen, da verschiedene Lagerhallen leer stehen und zum Verkauf ausgeschrieben sind.
Forderung 4: Bau eines kantonalen Kurs- und Sportzentrums inkl. Unterkünften und Verpflegungsmöglichkeiten sowie Räumlichkeiten für die Verwaltung (Sportamt) und für Sekretariate der Sportverbände
Im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen verfügt der Kanton Basel-Landschaft über kein eigenes kantonales Kurs- und Sportzentrum mit der entsprechenden Infrastruktur. Darin könnten auch Räumlichkeiten für die Verwaltung (Sportamt) sowie für Verbandssekretariate integriert werden. Mit dieser Massnahme könnten für den Verbandssport Synergien genutzt werden. Viele Verbände bekunden Mühe, ein Sekretariat zu führen. Im kantonalen Zentrum könnten mehrere Verbandssekretariate zusammengelegt werden.
Allerdings müsste ein solcher Bau mit dem Kanton als Trägerschaft dem Parlament als separate Landrats-Vorlage unterbreitet werden, da es kein KASAK-Projekt ist, sondern über den Investitionskredit der kantonalen Verwaltung zu finanzieren ist.
Forderung 5: Der Kanton soll in Zukunft Seminarien und Workshops zu folgenden Themen anbieten:
| - | Betriebsfinanzierung einer Sportanlage - Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung, Optimierung der Betriebszeiten, Mithilfe der Verbände und Vereine |
| - | Erstellung eines Gemeinde-Sportanlagenkonzepts (GESAK) |
| - | Ausbildung von Sportmanagerinnen und Sportmanagern |
Die Betriebsfinanzierung ist ein Aspekt, der eine immer grössere Bedeutung erlangt. Die meisten Sportanlagen sind stark defizitär. Die öffentliche Hand kann sich einzelne davon nicht mehr länger leisten, weshalb in der Schweiz gerade bei kostenintensiven Anlagen wie Schwimmbädern oder Kunsteisbahnen, die Tendenz besteht, derartige Anlagen zu privatisieren und mit verschiedenen Massnahmen attraktiver zu gestalten. Ein gutes Beispiel hiefür ist das Sport- und Volksbad Gitterli in Liestal.
Die Durchführung von Seminarien und Workshops wie auch die Mithilfe bei der Erar-beitung von Gemeinde-Sportanlagenkonzepten (GESAK) wird dem Sportamt übertragen. Im Rahmen der separaten Landrats-Vorlage „Konzept für Bewegung und Sport" müssen dafür Mittel bereitgestellt werden. In Muttenz wird zur Zeit mit Hilfe des Sportamtes und des Bundesamtes für Sport als Pilotversuch ein GESAK erarbeitet.
Das Sportamt führte im Zeitraum November 2004 - Mai 2005 den ersten kantonalen Sportmanagement-Lehrgang durch. Die Nachfrage war mit 25 Absolventinnen und Absolventen erfreulich gross. Das Echo auf den Kurs war sehr positiv, weshalb das Sportamt diesen Lehrgang künftig alle zwei Jahre anbieten wird.
Forderung 6: Kantonale Beiträge auch an den Neubau oder die Sanierung von lokalen Sportanlagen
Eine Mitfinanzierung des Kantons an Neubauten oder Sanierungen von lokalen Sportanlagen kann aus Sicht der Regierung nicht aus dem KASAK erfolgen, sondern ist gemäss gängiger Praxis allenfalls aus dem Ausgleichsfonds möglich.
Forderung 7: Prüfen, ob eine Doppelsubventionierung KASAK - Sport-Fonds möglich ist
Die geltenden Rechtsgrundlagen lassen für Sportanlagen eine Doppelsubventionierung KASAK - Sport-Fonds nicht zu. Über den Sport-Fonds werden an die Erstellung oder Erweiterung von lokalen Sportanlagen von Sportvereinen und Sportverbänden weiterhin Beiträge geleistet.
Forderung 8: Das Sportamt sollte dort als Schlichtungs- und Koordinationsstelle fungieren, wo in Gemeinden oder Vereinen keine oder zu wenig Anlagen zur Verfügung gestellt werden können.
Die Beratung im Sportanlagenbau gehört zum Amtsauftrag des Sportamtes. So gesehen ist das Sportamt Anlaufstelle für Fragen jeglicher Art im Zusammenhang mit Sportanlagen.
Forderung 9: Im Kanton braucht es dringend ein Koordinationsgremium für alle Dienststellen und Kommissionen, welche sich mit dem Sportanlagenbau und der Subventionierung von Sportanlagen beschäftigen.
Ein Koordinationsgremium als Plattform unter Einbezug der involvierten Stellen der Bau- und Umweltschutzdirektion, den Schulraumverantwortlichen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion sowie des Sportamtes (Fachkommission für Sportfragen, Fachkommission KASAK) ist so rasch wie möglich durch den Regierungsrat zu bestellen.
Forderung 10: Die Verwaltung und die Wirtschaft sollen Leiterinnen und Leiter für Nachmittagstrainings freistellen.
Diese Thematik soll verwaltungsintern und zusammen mit den Wirtschafts- und Industrieverbänden aufgenommen werden. Die Jahresarbeitszeitmodelle in vielen Dienststellen der kantonalen Verwaltung und in der Privatwirtschaft ermöglichen bereits vielerorts eine flexible Handhabung ohne Lohneinbussen für die Betroffenen oder zusätzliche Kosten für die Arbeitgeber.
4.4. Handlungsbedarf der Gemeinden
Aus den Ergebnissen der Umfrage lässt sich auch ein Handlungsbedarf der Gemeinden ableiten:
| - | Anstehend sind Neubauten oder Sanierungen von Mehrzweckhallen und Aussensportanlagen, aber auch die Realisierung von Rasenspielfeldern. |
| - | Die Betriebszeiten der Sportanlagen sind zu optimieren. |
| - | Durch Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung wie beispielsweise dem Einbau einer Röhrenrutsche in einem Hallenbad oder einem Fitnessraum in einer Turnhalle für die Dorfbevölkerung soll dem negativen Betriebsergebnis der meisten Sportanlagen entgegengewirkt werden. |
| - | Bei Planung, Bau und Betrieb von Anlagen ist immer auch eine Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden zu prüfen, z.B. bei der Realisierung eines Kunstrasenspielfeldes oder eines Inlinehockey-Platzes. |
| - | Unter benachbarten Gemeinden ist im Sportanlagenbereich eine überkommunale Zusammenarbeit anzustreben. |
| - | Jede grössere Gemeinde sollte bis zum Jahre 2014 über ein eigenes GESAK verfügen. |
4.5. Notwendigkeit für eine Fortsetzung des KASAK
| - | Die bisherigen Erfahrungen mit dem KASAK 1 sind positiv. Folgende Argumente sprechen für eine Fortsetzung des KASAK und einen weiteren Verpflichtungskredit: |
| - | Das KASAK 1 hat sich bisher als erfolgreiches Impulsprogramm erwiesen. Ohne die KASAK-Gelder wären die bisherigen Grossprojekte in dieser Form kaum realisiert worden. |
| - | Der Kanton hat in der Projektierungsphase die Möglichkeit Einfluss zu nehmen, damit die Projekte optimiert werden können. |
| - | Dank den Benützungsvereinbarungen profitiert der Kanton von substantiellen Gegenleistungen. |
| - | Die Umfrageergebnisse unter den Gemeinden, Verbänden, Parteien sowie Industrie- und Wirtschafts-verbänden zeigen klar bestehende Lücken und dringend zu realisierende Bauvorhaben. |
| - | Über den Sport-Fonds könnten nur einzelne Projekte unterstützt werden, da für die Erstellung von Sportanlagen aus dem Sport-Fonds jährlich nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen. |
| - | Jeder Kantonsfranken löst mindestens zwei bis drei weitere Franken an Bauinvestitionen aus. In der Regel profitieren KMU-Betriebe unseres Kantons oder der Region direkt von entsprechenden Aufträgen. |
Fortsetzung >>>
Back to Top