Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit 2 | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-173 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
5. Finanzhilfen des Kantons für die Jahre 2005 bis 2009
An der Sitzung vom 3. Mai 2005 hat der Regierungsrat über die Subventionierung von Sportanlagen eine Grundsatzdiskussion geführt und das Wichtigste im RRB Nr. 756 festgehalten. Die vorliegende Landrats-Vorlage basiert auf der Grundlage dieses RRB.
Für alle Projekte gelten nach wie vor die im KASAK 1 festgelegten Kriterien, die zwin-gend erfüllt sein müssen, damit eine Anlage für einen Kantonsbeitrag in Frage kommt. Im konkreten Einzelfall kann die FK KASAK die Kriterien geringfügig anpassen, um der besonderen Situation gerecht zu werden.
Es müssen weiterhin alle Finanzierungskriterien erfüllt sein (siehe Anhang 1).
Erste Priorität hat die Erstellung von Kunstrasenspielfeldern, da in diesem Bereich der dringendste Handlungsbedarf ausgewiesen ist, gefolgt von den Prioritätsebenen 2 bis 5.
Da für die Erstellung von Sportanlagen aus dem Sport-Fonds jährlich nur beschränkte Mittel zur Verfügung stehen, werden als Verpflichtungskredit Mittel aus dem jährlichen Investitionskredit zur Verfügung gestellt.
Investitionsbeiträge aus dem KASAK werden weiterhin in der Höhe von 25 bis 40 Prozent an die anrechenbaren Kosten der eigentlichen Sportinfrastruktur geleistet.
Bei der Zusprechung von Investitionsbeiträgen aus dem KASAS ist die Anzahl der voraussichtlichen Nutzerinnen und Nutzer prioritäres Kriterium. Bei allen Projekten wird künftig bei der Berechung des Prozentsatzes auch die Finanzkraft der Trägerschaft stark berücksichtigt.
Der Kanton leistet weiterhin nur Investitionsbeiträge und ist nicht bereit, an den Betrieb von Sportanlagen der Gemeinden, Sportverbände, Sportvereine und anderer Träger-schaften Beiträge zu leisten. Zwar ist sich die Regierung der Problematik der Betriebsfi-nanzierung von kostenintensiven Sportanlagen bewusst. Auf Grund der finan-ziellen Situation des Kantons und der aktuellen Zuständigkeitsregelungen ist keine Praxisänderung vorgesehen.
Bei regionalen Sportanlagenprojekten, welche von den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt finanziell unterstützt werden, beträgt der Gesamtbeitrag der beiden Kantone zusammen im Maximum 50 Prozent der anrechenbaren Kosten.
Auf Grund der bisherigen Erfahrungen gilt für neue Projekte, dass Gesuche frühzeitig, das heisst spätestens vier Monate vor Baubeginn, bei der FK KASAK gemäss den ein-schlägigen Richtlinien und Weisungen der Kommission eingereicht werden müssen. Mit dem Bau darf in der Regel erst nach der Beitragszusicherung durch den Regierungsrat und nach Ab-schluss einer Benützungsvereinbarung zwischen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirek-tion und der Trägerschaft begonnen werden. Für bereits im Bau befindliche Projekte werden nur in begründeten Ausnahmefällen Beiträge geleistet.
5.1. Projekte
Dem Regierungsrat sind zum jetzigen Zeitpunkt die nachfolgend in alphabetischer Reihenfolge beschriebenen Projekte bekannt. Es werden nur diejenigen Projekte aufgeführt, welche realistische Chancen für eine Umsetzung haben. In dieser Aufstellung nicht berücksichtigt sind Anlagen, welche in der Umfrage 2003 zwar als wünschenswert angemeldet wurden, aber deren Umsetzung zum jetzigen Zeitpunkt als unrealistisch eingeschätzt wird.
Allgemein: Neubau eines kantonales Kurs- und Sportzentrums
Ziel:
Der Kanton verfügt über ein eigenes Kurs- und Sportzentrum, in welchem Aus- und Weiterbildungskurse stattfinden können, Sportverbände ihr Sekretariat haben und ver-schiedene Sportarten ausgeübt werden können
Massnahmen:
Bau eines kantonalen Kurs- und Sportzentrums inklusive Räumlichkeiten für die Verwaltung und Sekretariate von Sportverbänden
Bemerkung:
Der Neubau eines kantonalen Kurs- und Sportzentrums mit dem Kanton Basel-Landschaft als Trägerschaft muss ausserhalb des KASAK betrachtet werden (siehe Kapitel 4.3). Dabei handelt es sich um ein langfristig zu realisierendes Projekt.
Baden/Schwimmen: Sanierung von Frei- und Hallenbädern
Ziel:
Flächendeckendes Angebot an öffentlichen Hallen- und Freibädern von überkom-munaler Bedeutung, gleichmässig verteilt über das Kantonsgebiet
Massnahmen:
a) Attraktivitätssteigerung durch Sanierung und Erweiterung verschiedener Hallen- und Freibäder
b) Neubau eines 50-Meter-Hallenbades
Bemerkungen:
a) Bäder können mittel- und langfristig nur erhalten werden, wenn sie attraktiv gestaltet sind, zum Beispiel durch den Einbau einer Röhrenrutsche, eines Warmwasserbeckens oder durch Massnahmen für den Wellness-Bereich. Das Sport- und Volksbad Gitterli in Liestal dient als gutes Beispiel. Zum jetzigen Zeitpunkt sind konkrete Massnahmen im Schwimmbad Nau in Laufen und Schwimmbad Waldenburg angemeldet worden.
b) Im Postulat Nr. 2004/008 von Landrat Christoph Rudin vom 22. Januar 2004 wird das Schwimmzent-rum beider Basel gefordert. Eine Realisierung in den kommenden fünf Jahren dürfte erst mittel- oder langfristig möglich sein.
Beachsport: Errichtung von regionalen Beachsportanlagen
Ziel:
Ganzjähriges Ausüben von Beachsportarten
Massnahme:
Einrichtung einer Spezialhalle, in welcher Beachsportarten ausge-übt werden können
Bemerkung:
Ein Projekt zur Umkfunktionierung einer Lagerhalle in eine Beachsport-Halle liegt vor. Eine Halle für Beachsportarten (Beachvolleyball, Beachsoccer, etc.) entspricht einem nachgewiesenen Bedürf-nis, denn Sportaktivitäten im Sand sind stark im Aufwind. Es ist auch denkbar, Beachsportarten in den Neubau einer multifunktionalen Sporthalle zu integrieren. In Aesch ein Projekt für eine regionale Beachvolleyball-Anlage vor.
Eissport: Sanierung der Eissport- und Freizeithalle Laufen
Ziel:
Flächendeckendes Angebot an öffentlichen Eissporthallen von überkommunaler Bedeutung, gleichmässig verteilt über das Kantonsgebiet
Massnahme:
Sicherung der Weiterexistenz der Eissport- und Freizeithalle als zentrale Sportanlage im Bezirk Laufen.
Fussball: Erstellung von Kunstrasenspielfeldern
Ziel:
Ein über das Kantonsgebiet verteiltes Angebot an Kunstrasenspielfeldern nach den Normen des Schweize-rischen Fussballverbandes, damit die Fussball-klubs des Kantons Basel-Landschaft genügend Rasenspielflächen zur Verfügung haben und alle interessierten Kinder und Jugendlichen aufgenommen werden können
Massnahme:
Bau von Kunstrasenspielfeldern für den Trainings- und Meisterschaftsbetrieb unter Mitfi-nanzierung des Kantons
Bemerkung:
Auf Grund des Fussball-Booms in der Nordwestschweiz reichen die vorhandenen Rasenspielflächen nicht mehr aus. Dies hat zur Folge, dass viele Kinder und Jugendliche von den Fussballvereinen abgewiesen oder auf eine Warteliste gesetzt werden. Wie die Statistik des Fussballverbandes Nordwestschweiz aufzeigt, haben die Juniorenkategorien in den vergangenen Jahren einen enormen Aufschwung erhalten. Am augenfälligsten ist die Entwicklung bei den Junioren F-Teams, bei denen sich die Anzahl der Teams innert zwei Jahren von 69 auf 159 Teams mehr als verdoppelt hat. Als weitere Massnahme, dem Fussball-Boom Rechnung zu tragen, werden 34 Gemeinden Street-Soccer-Anlagen erhalten, welche mit Mitteln aus dem Sport-Fonds finanziert werden. Von dieser Aktion werden vor allem Kinder und Jugendliche profitieren, die keinen eigenen Fussballclub haben oder auf einer Warteliste stehen und deshalb in keinem Fussballclub aufgenommen werden können.
Im Jahre 2004 und vor allem im Frühjahr 2005 sind bei der Fachkommission KASAK Gesuche für die Erstellung von Kunstrasenspielfeldern von den Gemeinden Allschwil, Binningen und Sissach eingereicht worden. Weitere Gemeinden haben ein Gesuch vorangekündigt.
Fussball: Neubau eines Oberbaselbieter Sportzentrums für Fussball
Ziel:
Verschiedenen Oberbaselbieter Fussballklubs stehen in einem Sportzentrum genügend Rasenspielfelder (Kunstrasen und Naturrasen) zur Verfügung
Massnahme:
Bau eines Oberbaselbieter Sportzentrums für mehrere Gemeinden an zentraler Lage
Bemerkung:
Der Wunsch nach einem Fussballzentrum im Baselbiet kommt vom Fussballverband Nordwestschweiz und von verschiedenen Fussballklubs. Eine Idee im Raum Bubendorf wurde im Herbst 2004 präsentiert. Im Frühjahr 2005 wurde eine Vorprojekt-Studie erstellt, welche verschiedene Standorte evaluiert hat. Je nach Standort kann dieses Sportzentrum allenfalls mit weiteren Sportanlagen anderer Sportarten erweitert werden.
Inlineskating: Neubau einer nationalen Rundbahn
Ziel:
Für Bahntrainings und Bahnrennen im Inlineskating steht eine 200-Meter-Rundbahn zur Verfügung
Massnahme:
Bau einer nationalen Inline-Skating-Rundbahn mit überhöhten Kurven
Bemerkung:
Bis jetzt gibt es im Kanton nur eine 166.6 Meter lange Rundbahn für Inlineskaterinnen und Inlineskater. Auf der Sportanlage Frenke in Liestal trainiert nicht nur der Rollsportclub Liestal, sondern es werden auch Schweizermeisterschaften und internationale Rennen ausgetragen. Noch immer fehlt in der Schweiz eine 200-Meter-Rundbahn mit überhöhten Kurven für Trainings und internationale Meisterschaften.
Leichtathletik: Sanierung des Stadions Margelacker in Muttenz
Ziel:
Auf der Rundbahn des Stadions Margelacker können wieder offizielle Leichtathletik-Meisterschaften ausgetragen werden
Massnahme:
Erneuerung und Stabilisierung des Unterbaus sowie Garberoben- und Tribünenerweiterung
Bemerkung:
Die 400-Meter-Rundbahn befindet sich in einem mangelhaften Zustand und ist daher nur bedingt wettkampftauglich. Homologierte Wettkämpfe dürfen zur Zeit keine ausgetragen werden.
Polysportives: Neubau einer multifunktionalen Sporthalle
Ziel:
Halle für verschiedene Trendsportarten, welche flexibel auf die Bedürfnisse reagie-ren kann
Massnahme:
Bau einer multifunktionalen Sporthalle an zentraler Lage, Betrieb durch privat-rechtliche Trä-gerschaft
Bemerkung:
Kann dieses Bauvorhaben realisiert werden, so könnten beispielsweise die regio-nale Beachsporthalle wie auch eine weitere Kletterhalle oder die Trainingsanlage des Skiakrobatikclubs beider Basel darin integriert werden. Anstelle eines Neubaus ist auch denkbar, eine frei stehende Lagerhalle zu einer multifunktionalen Sporthalle umzufunktionieren.
Reitsport: Neubau eines Reitsportzentrums beider Basel
Ziel:
Als Ersatz für die Pferdesportanlage Schänzli soll ein neues Reitsportzentrum beider Basel erstellt werden
Massnahme:
Neubau eines Reitsportzentrums beider Basel
Bemerkung:
Der Kanton Basel-Landschaft hat per Ende Jahr 2008 den Vertrag mit dem Reiterclub Schänzli beider Basel gekündet. Falls die Pferdesportanlage Schänzli aufgehoben wird, braucht es in der Region eine entsprechende Ersatzanlage. Ein konkretes Projekt liegt noch nicht vor.
Schiesssport: Erstellung eines kantonalen Schiesssport-Leistungszentrums in Liestal
Ziel:
Kantonaler Trainings- und Wettkampfstützpunkt für Sportschützinnen und Sport-schützen, mit international homologierten Anlagen und spezifischen Trainingsmög-lichkeiten
Massnahme:
Errichtung eines kantonalen Schiesssport-Leistungszentrums im Raum Sichtern, Liestal, Betrieb durch privat-rechtliche Trägerschaft
Bemerkung:
Auf Grund der Armeereform benötigt die Armee die Schiess-sport-Anlage Sichtern nur noch in reduzierter Form. Aus diesem Grund soll die Schiesssport-Anlage Sichtern vermehrt den Leistungssport betreibenden Schützin-nen und Schützen zugänglich gemacht werden. Eine Projektstudie der Kantonal-schützengesellschaft ist in Vorbereitung.
Skispringen: Erstellung einer Sommerskisprungschanze für Kinder und Jugendliche in Langenbruck
Ziel:
Förderung des Skispringens im Kanton Basel-Landschaft
Massnahme:
Bau einer Sommerskisprungschanze für Kinder und Jugendliche
Bemerkung:
Das Skispringen hat in Langenbruck eine lange Tradition und soll dort weiterhin ausgeübt werden können. Der Stiftungsrat Skisprungzentrum Langenbruck hat ein Projekt für eine Sommerskisprungschanze für Kinder und Jugendliche erarbeitet. Noch unklar ist der Standort, weshalb das Projekt zurzeit zurückgestellt ist. Bevor eine Sommerskisprungschanze realisiert werden soll, soll das Bedürfnis mit verschiedenen Animationsmassnahmen eruiert werden. So haben interessierte Kinder und Jugendliche in diesem Jahr Gelegenheit, das Gefühl des Skispringes im Rahmen eines Projektes mit einer mobilen Sprungschanze zu erleben.
Sportstützpunkt beider Basel: Um- und Neubauten
Ziel:
Im Raum Basel entsteht ein in der Schweiz einzigartiger Sportstützpunkt mit Internatsbetrieb, so dass für die Leistungssportlerinnen und Leistungssportler der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der nationalen Sportverbände Schule, Sport, Verpflegung und allenfalls auch Unter-kunft in unmittelbarer Nähe zur Verfügung stehen
Massnahme:
Erstellung von bisher fehlenden Anlagen im Raum St. Jakob, inkl. Schulraum
Bemerkung:
Dieses Projekt steht erst in der Anfangsphase der Planung, doch besteht die Idee eines Sportstützpunktes für den Leistungssport schon geraume Zeit.
Rollende Planung
Die Fachkommission KASAK kann auf Grund von Trendbeobachtungen und Bedürfnis-abklärungen im Rahmen der rollenden Planung weitere Projekte ins KASAK aufnehmen. Im KASAK 1 erwies sich die rollende Planung als ein wichtiges Instrument, da einzelne Projekte von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung aufgenommen werden konnten, welche bei der Erarbeitung des KASAK 1 noch kein Thema darstellten.
5.2. Priorisierung
Für den Regierungsrat geniesst die Erstellung von Kunstrasenspielfeldern erste Priorität, da zur Zeit auf Grund der fehlenden Spielflächen viele interessierte Kinder und Jugendliche von den Fussballklubs abgewiesen oder auf eine Warteliste gesetzt werden müssen. Eine weitere Priorisierung ist schwer auszuführen, weil zum jetzigen Zeitpunkt erst abgeschätzt werden kann, wann ein Projekt für die Realisierung bereit ist und wie viele Nutzerinnen und Nutzer nach der Realisierung davon profitieren werden. Jedes Projekt hat für eine bestimmte Zielgruppe eine grosse Bedeutung und ist deshalb in den KASAK-Katalog als Anlag mit überkommunaler oder kantonaler Bedeutung aufgenommen worden.
Eine Priorisierung mit Berücksichtigung des SOLL-Zustandes (Anhang 3) für die kommenden fünf Jahre sieht aus Sicht des Regierungsrates wie folgt aus:
1. Prioritätsebene
Begründung: Dringendster Handlungsbedarf zu Gunsten des Vereins- und Breitensportes
Privat-rechtliche oder öffentlich-rechtliche Trägerschaft; überkommunale Bedeutung
- Kunstrasenspielfelder für Fussballklubs mit überkommunalem Einzugsgebiet
2. Prioritätsebene
Begründung: Sehr grosser Handlungsbedarf zu Gunsten des Vereins-, des Breiten- und des Schulsportes
a) Privat-rechtliche Trägerschaften; kantonale Bedeutung
- Multifunktionale Sporthalle, primär für Trendsportarten (Beachsport, Klettern, etc.) - oder Beachsporthalle und Kletterhalle als Einzelanlagen
- Kantonales Schiess-Sport-Leistungszentrum
- Kantonale Beach-Volleyball-Anlage in Aesch
b) Öffentlich-rechtliche Trägerschaften; überkommunale Bedeutung
- Oberbaselbieter Sportzentrum mit Fussballplätzen und Ausbaumöglichkeiten mit Anlagen der 3. und 4. Prioritätsstufe (z.B. Inlineskating-Rundbahn, Reitsportanlage, Anlage für Trendsportarten)
- Sanierung Stadion Margelacker, Muttenz
- Bestehende Schwimmbäder: langfristige Substanzerhaltung mit Sanierungs- und Attraktivierungsmassnahmen, zum Beispiel Schwimmbäder Nau in Laufen oder Waldenburg
- Sanierung und Ausbau Eissport- und Freizeithalle Laufen
3. Prioritätsebene
Begründung: Ausgewiesener Handlungsbedarf, konkrete Projekte vorhanden, Realisierung kurzfristig möglich
a) Privat-rechtliche Trägerschaften; überkommunale Bedeutung
- Nationale Inline-Skating-Rundbahn
- Anlage für Trendsportarten wie Inline-Skating oder Rollhockey
- Regionale Mountainbike-Piste
- Golfanlagen
4. Prioritätsebene
Begründung: Ausgewiesener Handlungsbedarf, konkrete Ideen vorhanden, doch Realisierung voraussichtlich erst mittel- oder langfristig möglich
a) Privat-rechtliche Trägerschaften; kantonale Bedeutung
- Hallenbad mit 50-Meter-Wettkampfbecken in der Regio
- kantonales Reitsportzentrum
- Sommerskisprungschanze für Kinder und Jugendliche in Langenbruck
b) Öffentlich-rechtliche Trägerschaften; regionale bis nationale Bedeutung
- Leistungssportstützpunkt beider Basel
- Sport- und Ausbildungszentrum mit gemeinsamem Verwaltungsgebäude für Sportverbände
5. Prioritätsebene
Begründung: Handlungsbedarf zwar vorhanden, Realisierung zum jetzigen Zeitpunkt sehr unwahrscheinlich
a) Privat-rechtliche Trägerschaften; nationale Bedeutung
- Radrennbahn
b) Öffentlich-rechtliche Trägerschaften; überkommunale Bedeutung
- Leichtathletikanlage mit 400-Meter-Rundbahn im Laufental/Leimental
5.3. Grobschätzung der Investitions-Gesamtkosten
Zur Finanzierung der Beiträge an Sportanlagen stehen jährliche Teilbeiträge aus dem Verpflichtungskredit zur Verfügung. Nachfolgende grobe Kostenschätzung zeigt die Grössenordnung der im Kapitel 5.1. dargestellten Vorhaben.
Beitragsberechtigt oder „anrechenbar" sind Kosten für Infrastrukturteile, welche direkt oder indirekt für die Sportfunktion wichtig sind, beispielsweise auch Tribünen für Zuschauerinnen und Zu-schauer. Die Annahmen und Überlegungen der folgenden Tabelle sind Schätzungen und basieren auf Erfahrungswerten.
| Projekt (in alphabetischer Reihenfolge nach Sportarten) |
Grobschätzung der Investitions-Gesamt- Kosten (in Fr.) |
Vorgesehener Zeitpunkt der Realisierung |
| Baden/ Schwimmen: Sanierung von Hallen- und Freibädern (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich) | 18'000'000 | ab 2005 |
| Baden/ Schwimmen: Bau eines 50-Meter-Hallenbades (privat-rechtlich) |
30'000'000 | 2009 |
| Beachsport: Einrichtung einer regionalen Beachsporthalle (privat-rechtlich) und eines Beach-Volleyball-Zentrums in Aesch |
1'500'000 | 2005/2006 |
| Eissport: Sanierung der Eissport-- und Freizeithalle Laufen (öffentlich-rechtlich) |
2'000'000 | 2006/2007 |
| Fussball: Erstellung von Kunstrasenspiel-feldern; Annahme: 10 Felder (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich) |
10'000'000 | ab 2005 |
| Fussball: Neubau eines Oberbaselbieter Sportzentrums für Fussball (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich) | 12'000'000 | ab 2007 |
| Inline-Skating: Neubau einer nationalen Rundbahn (privat-rechtlich) | 1'000'000 | ab 2006 |
| Leichtathletik: Sanierung des Stadions Margelacker in Muttenz (öffentlich-rechtlich) | 2'000'000 | 2006 |
| Polysportives: Neubau einer multifunktionalen Sporthalle (privat-rechtlich) | 8'000'000 | 2008 |
| Reitsport: Neubau eines Reitsportzentrums beider Basel (privat-rechtlich) | 8'000'000 | 2008 |
| Schiesssport: Erstellung eines kantonalen Schiesssport- Leistungszentrums in Liestal (privat-rechtlich) | 1'000'000 | 2007 |
| Skispringen: Erstellung einer Sommersprung-schanze für Kinder und Jugendliche in Langenbruck (privat-rechtlich) | 2'500'000 | 2007 |
| Sportstützpunkt beider Basel: Um- und Neubauten (öffentlich-rechtlich oder privat-rechtlich) | 20'000'000 | 2009 |
| Weitere Projekte im Rahmen einer rollenden Planung | 4'000'000 | ab 2005 |
| TOTAL | 120'000'000 |
Auf Grund dieser Gesamtkostenschätzung beantragt der Regierungsrat einen Ver-pflichtungskredit des Kantons für die Jahre 2005 bis 2009 in der Höhe von 12 Millionen Franken.
Als Durchschnittswert ergibt dies einen jährlichen Beitrag von 2.4 Millionen Franken. Im Finanzplan (Investitionsbudget) war ein höhere Betrag eingestellt.
Es ist kaum anzunehmen, dass in den nächsten fünf Jahren alle diese Bauvorhaben realisiert werden können, doch erfüllen diese nach dem aktuellen Projektstand die KASAK- Kriterien.
Gestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragen wir Ihnen, gemäss beiliegendem Entwurf zu beschliessen.
Liestal, 14. Juni 2005
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: Ballmer
Der Landschreiber: Mundschin
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