Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK); Verpflichtungskredit 2 | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-173 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Das Kantonale Sportanlagen-Konzept (KASAK) bildet für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine kohärente, kontinuierliche und zukunftstaugliche Sportanlagenpolitik. Ziel ist ein qualitativ und quantitativ gutes Sportanlagenangebot auf Kantonsgebiet, insbesondere ein möglichst flächendeckend bedarfsorientiertes und gezielt geplantes Angebot an Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung.
Bei grösseren Projekten wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesucht, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt.
Seit Herbst 2000 leistete der Kanton Basel-Landschaft aus dem Verpflichtungskredit des Kantonalen Sportanlagen-Konzeptes 1 an verschiedene Bauprojekte von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung Investitionsbeiträge. Diese Beiträge gaben entscheidende Impulse und ermöglichten den Zugang zu weiteren Finanzmitteln durch andere Behörden, Institutionen, Partner und Sponsoren. Durch die Realisierung dieser Bauvorhaben, welche ein beachtliches Gesamtvolumen ausgelöst hatten, profitierten insbesondere auch zahlreiche KMU-Betriebe der Region.
Für die Jahre 2000 bis 2004 hatte der Landrat am 7. September 2000 in der Vorlage 2000/028 einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 12 Millionen Franken bewilligt. Davon wurden bis am 31. Dezember 2004 11.207 Millionen Franken Kantonsbeiträge zugesichert und zu 80 Prozent bereits ausbezahlt. Für die Umsetzung ist die von der Regierung gewählte Fachkommission (FK KASAK) unter dem Vorsitz des Leiters des Sportamtes zuständig.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem KASAK sind durchwegs positiv. Der Kanton Basel-Landschaft kann in der Projektierungsphase Einfluss auf Qualität und Standards des Projekts nehmen und mit den Investitionsbeiträgen die Finanzierung eines Bauvorhabens sichern. Zudem profitiert der Kanton durch eine mit der Trägerschaft abgeschlossene Benützungsvereinbarung von bestimmten Nutzungsmöglichkeiten und sichert sich so einen konkreten Gegenwert für sein finanzielles Engagement.
Mit dem KASAK hat der Kanton Basel-Landschaft ein national viel beachtetes Instrument, welches zurzeit sechs Kantonen, so auch dem Kanton Zürich, als Grundlage bei der Erarbeitung ihres KASAK dient.
Wie in der LR-Vorlage 2000/028 festgehalten wurde, muss der Landrat für einen zweiten Schritt über die Fortsetzung des KASAK und einen weiteren Verpflichtungskredit befinden.
In einer Umfrage im Jahr 2003 bei den kantonalen und regionalen Sportverbänden, Gemeinden, Industrie- und Wirtschaftsverbänden, politischen Parteien und bei der Interessengemeinschaft Baselbieter Sportverbände kam zum Ausdruck, dass primär im Nachwuchsbereich (Beispiel: zu wenig Fussballplätze) sowie für den Breiten-, Vereins- und Schulsport Handlungsbedarf besteht. Verschiedene Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung sind sanierungsbedürftig. Eine Reihe von Neubauten sind in Planung.
Für die nächsten Jahre sind Projekte mit einem geschätzten Gesamtinvestitionsvolumen in der Höhe von 120 Millionen Franken bekannt.
Die Vorlage sieht für die Laufzeit von fünf Jahren einen weiteren Verpflichtungskredit in der Höhe von maximal 12 Millionen Franken vor. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament die Genehmigung dieses Verpflichtungskredites. Mit dem Kredit kann die Sportanlagenpolitik im Sinne der bisherigen Sportförderung erfolgreich weitergeführt und damit auch das wichtige gesellschaftliche Engagement der Sportorganisationen optimiert werden.
Die Projekte sind in der Vorlage KASAK 2 aufgeführt. Erste Priorität hat die Erstellung von Kunstrasenspielfeldern, da in diesem Bereich der dringendste Handlungsbedarf ausgewiesen ist.
Bei der Zusprechung von Investitionsbeiträgen aus dem KASAK ist die Anzahl der voraussichtlichen Nutzerinnen und Nutzern prioritäres Kriterium. Bei der Festlegung des Kantonsbeitrages wird die Finanzkraft der Trägerschaft stark gewichtet.
Der Kanton entrichtet weiterhin keine Betriebskostenbeiträge an Sportanlagen.
Ein Verzicht auf einen Verpflichtungskredit würde die Realisierung dieser Bauvorhaben stark gefährden, da diese ohne KASAK-Beiträge kaum durch die jeweiligen Trägerschaften finanziert werden können.
Fortsetzung >>>
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