Vorlage an den Landrat


2. Ausgangslage

Am 7. September 2000 hatte der Landrat dem KASAK zugestimmt und einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 12 Millionen Franken für die Jahre 2000 bis 2004 bewilligt. In der Landrats-Vorlage 2000/028 wurde festgehalten, dass der Landrat für einen zweiten Schritt über einen weiteren Verpflichtungskredit befinden muss.


Ähnlich wie das nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für den Bund bildet das KASAK für den Kanton Basel-Landschaft die Grundlage für eine kohärente und zukunftstaugliche Sportanlagenpolitik. Ziel ist das Erhalten oder Erreichen eines qualitativ und quantitativ guten Sportanlagenangebotes auf Kantonsgebiet, insbesondere eines möglichst flächendeckenden guten Angebotes an Sportanlagen von kantonaler oder überkommunaler Bedeutung. Bei grösseren Projekten wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gesucht, insbesondere mit dem Kanton Basel-Stadt.


Das Baselbieter Modell ist in der Schweiz in dieser Form bisher einzigartig und wegweisend für andere Kantone. Zurzeit erarbeiten die Kantone Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Obwalden, St. Gallen, Wallis und Zürich nach den Grundlagen von Basel-Landschaft ihr KASAK. Es ist ein Ziel des Bundesrates im Konzept für eine Sportpolitik des Bundes, dass in den kommenden Jahren möglichst alle Kantone über ein KASAK verfügen.


Für die Umsetzung ist die von der Regierung gewählte Fachkommission (FK KASAK) unter dem Vorsitz des Leiters des Sportamtes zuständig. Diese beurteilt die Projekte und legt mit Hilfe eines Punkterasters die anrechenbaren Kosten sowie den Prozentsatz der Beiträge fest. Daraus ergibt sich der Kantonsbeitrag, welcher dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet wird.



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