Vorlage an den Landrat


Zusammenfassung

Mit der Rückweisung der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton hat der Landrat am 5. Juni 2003 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, im Herbst 2003 eine Vorlage für eine Übergangsregelung über die Finanzierung, den Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten (inkl. bisherige Realschulbauten) vorzulegen, welche in einer paritätischen Arbeitsgruppe zwischen Vertretungen des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden auszuhandeln sei.


Da sich zu den einzelnen Punkten der Übergangsregelung insbesondere wegen der Komplexität der Materie und der damit verbundenen Kostenfolgen innerhalb der Arbeitsgruppe und mit dem Regierungsrat nur schwer einvernehmliche Lösungen finden liessen, konnte der vom Landrat festgelegte Termin nicht eingehalten werden.


Am 13. Oktober 2004 wurde die von einer Arbeitsgruppe des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und Vertreterinnen und Vertretern des Kantons ausgehandelte Landratsvorlage "Übergangslösung Sekundarschulbauten" von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in die Vernehmlassung geschickt. Sowohl an der Generalversammlung des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vom 28. Oktober 2004 wie in den Rückmeldungen der Gemeinden 1) wurde vor allem die Rückerstattung der Miet- und Unterhaltsbeiträge für ehemalige Realschulbauten und der Verteilschlüssel des Rückerstattungsbetrags "Niveau A Schülerinnen/Schüler" vehement abgelehnt. Nachdem am 11. November 2004 der Landrat der dringlichen Motion Hintermann (keine Rückerstattung der Miet- und Unterhaltsbeiträge für ehemalige Realschulbauten in den Jahren 2004/2005) zugestimmt hatte, wurde die Vorlage nicht wie geplant im Januar 2005 dem Landrat vorgelegt. Der Paragraf "Rückerstattung der Einwohnergemeinden" musste neu ausgehandelt bzw. überarbeitet werden. Die Vorsteherin der BUD und die beiden Vorsteher der FKD und BKSD einigten sich im März 2005 auf einen vom VBLG neu erarbeiteten und in einer Vernehmlassung von einer Mehrheit der Einwohnergemeinden akzeptierten Vorschlag "Rückerstattung der Einwohnergemeinden und Inkrafttreten".


1) siehe 2a., Seite 7ff: Vernehmlassungsergebnisse Oktober/November 2004


Von Seiten der Gemeinden konnten keine sachlichen Argumente geltend gemacht werden, die einen Verzicht auf die Rückerstattung begründen könnten.


An der gleichen Sitzung beharrten der VBLG und einzelne Vertreterinnen und Vertreter von Nebenstandortgemeinden auf die Ausrichtung der Grundpauschalen für die ersten sechs Klassen eines Schulkreises und auch eine anteilsmässige Ausrichtung für alle Nebenschulstandorte. Der Regierungsrat hatte sich bis jetzt wohl für die Grundpauschale am Hauptstandort ausgesprochen, aber entschieden die Ausrichtung dieses Betrages an die Nebenschulstandorte abgelehnt. Er sah sich nun auf Grund dieser Forderung veranlasst, die Berechnungsgrundlagen nochmals zu überprüfen und zu plausibilisieren. Dabei kam er zum Schluss, dass die Ausrichtung der Grundpauschalen generell nicht gerechtfertig sein kann. Die Plausibilisierung ergab weiter, dass auf Grund von zu hoch angesetzten Nettonutzflächen die Klassenpauschale zu hoch ausgefallen ist. Die genaue Erfassung der Sekundarschulhäuser durch die Fachpersonen der Schulbaukommission in den Jahren 2003/04 ergaben eindeutig tiefere Nettonutzflächen (98/99: 524 m 2 /Klasse; 2003/04: 396m 2 /Klasse). Mit den ursprünglich in Aussicht genommenen Vergütungssätzen wären die Abgeltungen des Unterhalts insgesamt 9.8 Mio. Fr. höher ausgefallen als die ermittelten Vollkosten inkl. over-head-Kosten.


Der Vorstand des VBLG und die Arbeitsgruppe des VBLG wurden am 24. Mai 2005 zu einem weiteren Gespräch eingeladen und über die vom Kanton vorgesehene Neuberechnung der Klassenpauschalen orientiert. Die Delegation des VBLG konnte sich der Sichtweise und Argumentation des Regierungsrates nicht anschliessen. Sie machte geltend, dass im vom VBLG überarbeiteten und mit der Delegation des Regierungsrates abgesprochenen Modell, nicht plötzlich bestimmte Faktoren verändert werden dürfen. Man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass dem vom VBLG überarbeiteten und mit der Delegation des Regierungsrates abgesprochenen Modell im März 2005 75% der Gemeinden zugestimmt hätten. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter befürchten nun, dass eine Veränderung des kommunizierten Modells in den Gemeinden Unverständnis und Ablehnung hervorrufen wird.


Aufgrund der Verhandlungsergebnisse in den Jahren 2003/04, dem vom VBLG erarbeiteten Vorschlag "Rückerstattung der Einwohnergemeinden" anfangs 2005 und den direktionsinternen Überprüfungen im April/Mai 2005 schlägt nun der Regierungsrat dem Landrat vor, für die Übergangszeit folgende Regelungen in das Bildungsgesetz aufzunehmen:



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