Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Revision des Bildungsgesetzes (Übergangslösung zu den Sekundarschulbauten und -anlagen) | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-172 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
Zusammenfassung
Mit der Rückweisung der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulbauten durch den Kanton hat der Landrat am 5. Juni 2003 dem Regierungsrat den Auftrag erteilt, im Herbst 2003 eine Vorlage für eine Übergangsregelung über die Finanzierung, den Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten (inkl. bisherige Realschulbauten) vorzulegen, welche in einer paritätischen Arbeitsgruppe zwischen Vertretungen des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden auszuhandeln sei.
Da sich zu den einzelnen Punkten der Übergangsregelung insbesondere wegen der Komplexität der Materie und der damit verbundenen Kostenfolgen innerhalb der Arbeitsgruppe und mit dem Regierungsrat nur schwer einvernehmliche Lösungen finden liessen, konnte der vom Landrat festgelegte Termin nicht eingehalten werden.
Am 13. Oktober 2004 wurde die von einer Arbeitsgruppe des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und Vertreterinnen und Vertretern des Kantons ausgehandelte Landratsvorlage "Übergangslösung Sekundarschulbauten" von der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion in die Vernehmlassung geschickt. Sowohl an der Generalversammlung des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) vom 28. Oktober 2004 wie in den Rückmeldungen der Gemeinden 1) wurde vor allem die Rückerstattung der Miet- und Unterhaltsbeiträge für ehemalige Realschulbauten und der Verteilschlüssel des Rückerstattungsbetrags "Niveau A Schülerinnen/Schüler" vehement abgelehnt. Nachdem am 11. November 2004 der Landrat der dringlichen Motion Hintermann (keine Rückerstattung der Miet- und Unterhaltsbeiträge für ehemalige Realschulbauten in den Jahren 2004/2005) zugestimmt hatte, wurde die Vorlage nicht wie geplant im Januar 2005 dem Landrat vorgelegt. Der Paragraf "Rückerstattung der Einwohnergemeinden" musste neu ausgehandelt bzw. überarbeitet werden. Die Vorsteherin der BUD und die beiden Vorsteher der FKD und BKSD einigten sich im März 2005 auf einen vom VBLG neu erarbeiteten und in einer Vernehmlassung von einer Mehrheit der Einwohnergemeinden akzeptierten Vorschlag "Rückerstattung der Einwohnergemeinden und Inkrafttreten".
1) siehe 2a., Seite 7ff: Vernehmlassungsergebnisse Oktober/November 2004
Von Seiten der Gemeinden konnten keine sachlichen Argumente geltend gemacht werden, die einen Verzicht auf die Rückerstattung begründen könnten.
An der gleichen Sitzung beharrten der VBLG und einzelne Vertreterinnen und Vertreter von Nebenstandortgemeinden auf die Ausrichtung der Grundpauschalen für die ersten sechs Klassen eines Schulkreises und auch eine anteilsmässige Ausrichtung für alle Nebenschulstandorte. Der Regierungsrat hatte sich bis jetzt wohl für die Grundpauschale am Hauptstandort ausgesprochen, aber entschieden die Ausrichtung dieses Betrages an die Nebenschulstandorte abgelehnt. Er sah sich nun auf Grund dieser Forderung veranlasst, die Berechnungsgrundlagen nochmals zu überprüfen und zu plausibilisieren. Dabei kam er zum Schluss, dass die Ausrichtung der Grundpauschalen generell nicht gerechtfertig sein kann. Die Plausibilisierung ergab weiter, dass auf Grund von zu hoch angesetzten Nettonutzflächen die Klassenpauschale zu hoch ausgefallen ist. Die genaue Erfassung der Sekundarschulhäuser durch die Fachpersonen der Schulbaukommission in den Jahren 2003/04 ergaben eindeutig tiefere Nettonutzflächen (98/99: 524 m 2 /Klasse; 2003/04: 396m 2 /Klasse). Mit den ursprünglich in Aussicht genommenen Vergütungssätzen wären die Abgeltungen des Unterhalts insgesamt 9.8 Mio. Fr. höher ausgefallen als die ermittelten Vollkosten inkl. over-head-Kosten.
Der Vorstand des VBLG und die Arbeitsgruppe des VBLG wurden am 24. Mai 2005 zu einem weiteren Gespräch eingeladen und über die vom Kanton vorgesehene Neuberechnung der Klassenpauschalen orientiert. Die Delegation des VBLG konnte sich der Sichtweise und Argumentation des Regierungsrates nicht anschliessen. Sie machte geltend, dass im vom VBLG überarbeiteten und mit der Delegation des Regierungsrates abgesprochenen Modell, nicht plötzlich bestimmte Faktoren verändert werden dürfen. Man dürfe nicht ausser Acht lassen, dass dem vom VBLG überarbeiteten und mit der Delegation des Regierungsrates abgesprochenen Modell im März 2005 75% der Gemeinden zugestimmt hätten. Die Gemeindevertreterinnen und -vertreter befürchten nun, dass eine Veränderung des kommunizierten Modells in den Gemeinden Unverständnis und Ablehnung hervorrufen wird.
Aufgrund der Verhandlungsergebnisse in den Jahren 2003/04, dem vom VBLG erarbeiteten Vorschlag "Rückerstattung der Einwohnergemeinden" anfangs 2005 und den direktionsinternen Überprüfungen im April/Mai 2005 schlägt nun der Regierungsrat dem Landrat vor, für die Übergangszeit folgende Regelungen in das Bildungsgesetz aufzunehmen:
| - | Für die von der Sekundarschule genutzten bisherigen Schulbauten und -anlagen werden gemäss "altem" Schulgesetz vom 26. April 1979 Annuitäten und Unterhaltsbeiträge ausgerichtet. |
| - | Für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen (Eigentum der Einwohnergemeinden) entrichtet der Kanton den Einwohnergemeinden einen jährlichen pauschalen Mietzins von Fr. 31'000.- pro Klasse. |
| - | Für den Unterhalt sowohl der bisherigen Sekundarschulbauten und -anlagen als auch für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen entrichtet der Kanton den Einwohnergemeinden einen pauschalen jährlichen Unterhaltsbeitrag pro Klasse (Unterhaltspauschale), der gegenüber heute aufgrund eines vom Kanton in Auftrag gegebenen externen Gutachtens um 86 Prozent erhöht wird. |
| - | Gemäss Kompromissvorschlag des VBLG werden 80% der Mietbeiträge und der erhöhten Unterhaltsbeiträge für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen, abzüglich der im Jahre 2003/2004 vom Kanton geleisteten Akontozahlungen, rückwirkend auf den 1. August 2003 und bis 31. Dezember 2005 den betreffenden Gemeinden entrichtet. Ab 1. Januar 2006 erhalten die Standortgemeinden bisheriger Realschulbauten die vollen Miet- und Unterhaltsbeiträge. Rückwirkend ab 1. Januar 2004 bezahlt der Kanton den Standortgemeinden von Sekundarschulbauten und -anlagen den erhöhten Unterhaltsbeitrag, abzüglich der ab 1. Januar 2004 bereits geleisteten Akontozahlungen. |
| - | Zwischen den Delegationen von Kanton und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden konnte sowohl über des Abgeltungssystems (Unterhalts- und Mietpauschalen pro Klasse) als auch über das Inkrafttreten der erhöhten Unterhaltspauschalen Einigung erzielt werden. Eine Differenz besteht aber in den Fragen der Höhe der Klassenpauschalen und der Ausrichtung der Grundpauschale für die ersten sechs Klassen eines Schulkreises zur Abgeltung von Hauptschulstandortskosten. |
| - | Für den Kanton resultieren aus der vorgeschlagenen Übergangsregelung wiederkehrende Mehrkosten von jährlich (ab 1. Januar 2004) 3.6 Mio. Franken. Die Mehrkosten, verursacht durch die Miet- und Unterhaltsbeiträge für ehemalige Realschulbauten ab 1. August 2003 bis 31. Dezember 2005 belaufen sich auf 21.7 Mio. Fr. (28.8 Mio. Fr., abzüglich Akontozahlungen 2003/04 von 7.1 Mio. FR.) Dieser Betrag wird dem Fonds "Übernahme Sekundarschulbauten" entnommen und belastet die laufende Rechnung des Kantons nicht. |
| - | Während es beim Unterhalt für die Sekundarschulbauten um eine Dienstleistung im Auftrage des Kantons geht, die auch nach "altem" Schulgesetz abgegolten werden musste, handelt es sich bei der Miete und dem Unterhalt für die Nutzung der bisherigen Realschulbauten um Kosten, die aus dem Trägerschaftswechsel der Realschule entstanden sind. Da der Regierungsrat am Anspruch des kostenneutralen Trägerschaftswechsels festhält (gemäss Finanzausgleichsgesetz 2002/223 vom 17. 09.2002), besteht er auf Rückerstattung dieser Kosten durch die Einwohnergemeinden. |
| - | Die Höhe der Rückerstattung einer Gemeinde richtet sich zur Hälfte nach deren Anzahl Schülerinnen und Schüler (aller Anforderungsniveaus) im zugeordneten Sekundarschulkreis und gegebenenfalls in weiteren Sekundarschulkreisen sowie zur Hälfte nach der Anzahl deren Einwohnerinnen und Einwohner. |
| - | Damit die Einwohnergemeinden ihre Budgets für 2006 erstellen können, forderte der VBLG eine Verabschiedung der Vorlage durch den Landrat im Juni 2005. |
| - | Die Ausarbeitung der definitiven Lösung über Eigentum, Unterhalt, Nutzung und Finanzierung der Sekundarschulbauten und -anlagen wird der Regierungsrat wieder der erwähnten Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden übertragen. Die bestimmungsgemässe Verwendung des Fonds zur Finanzierung der Übernahme der Sekundarschulbauten wird ebenfalls Gegenstand der definitiven Lösung sein, die spätestens Ende 2008 vorliegen soll. |
Fortsetzung >>>
Back to Top