Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Revision des Bildungsgesetzes (Übergangslösung zu den Sekundarschulbauten und -anlagen) | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-172 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
9. Zuständigkeiten
9.1 Bau- und Umweltschutzdirektion
Die Bau- und Umweltschutzdirektion ist zuständig für die Beurteilung von Sanierungs-, Um- und Neubauprojekten in bautechnischer Hinsicht.
9.2 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion
Nicht nur die unklare Rechtslage, sondern auch die bei verschiedenen Stellen angesiedelten Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung haben in letzter Zeit im Bereich der Schulbauten Unbehagen ausgelöst.
Im Generalsekretariat der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion ist deshalb eine Projektleitung für Schulraumkoordination eingerichtet worden, die folgende Aufgaben hat:
| - | Anlaufstelle für Schulen und Gemeinden in Schulbaufragen der Volksschule; |
| - | Koordination anstehender Schulbau- und Raumfragen aller Schulstufen innerhalb der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und zwischen dieser und der Bau- und Umweltschutzdirektion; |
| - | Leitung und Aktuariat der Fachkommission; |
| - | Beurteilung und Begleitung von Schulbauprojekten der Berufsfachschulen und Gymnasien; |
| - | Austausch von Schulraum zwischen den einzelnen Schulen und Schularten; |
| - | Leitung und Aktuariat der paritätischen Arbeitsgruppe von Kanton und Gemeinden zur definitiven Lösung der Eigentumsfrage bei den Sekundarschulbauten und -anlagen. |
9.3 Schulbaukommission
Gemäss § 131 des Schulgesetzes vom 26. April 1979 war die Schulbaukommission eine vom Regierungsrat gewählte Kommission " zur Beratung des Kantons und der Gemeinden in allen Schulbaufragen, insbesondere in Fragen der Schulplanung ."
Als solche hatte sie alle Neu- und Umbauprojekte der Sekundarschule aus den Gemeinden zu prüfen und anschliessend der damaligen Erziehungs- und Kulturdirektion zuhanden des Regierungsrates darüber Antrag zu stellen. Sie setzte sich aus 9-13 Mitgliedern zusammen, wovon 2 dem Landrat angehören mussten.
Wären die Sekundarschulbauten und -anlagen wie vorgesehen ins Eigentum des Kantons übergegangen, wäre die Schulbaukommission aufgelöst worden und ihre Aufgaben hätte das Hochbauamt übernommen.
Der Regierungsrat will, dass die Projekte im Bereich der Sekundarschulbauten in der Übergangszeit weiterhin von einer Fachkommission in baulicher und finanzieller Hinsicht geprüft werden, bevor die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion und der Regierungsrat darüber entscheiden.
Zusätzlich wird die neue Fachkommission auch die Schulbauprojekte der Berufs-schulen und Gymnasien in baulicher und finanzieller Hinsicht prüfen.
Diese regierungsrätliche Kommission soll im Vergleich zur aktuellen Schulbaukommission verkleinert werden. Neben je einer Vertretung des Generalsekretariats der BKSD, des Amtes für Volksschulen, des Hochbauamtes und der Finanz- und Kirchendirektion sollen ihr unabhängige Fachleute angehören (§ 112d).
Mit der Einsetzung dieser neuen Kommission am 1. Juli 2005 wird die bestehende Schulbaukommission aufgelöst.
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