Vorlage an den Landrat
| Geschäfte des Landrats || Parlament | Hinweise und Erklärungen |
Vorlage an den Landrat |
|
| Titel: | Revision des Bildungsgesetzes (Übergangslösung zu den Sekundarschulbauten und -anlagen) | |
| vom: | 14. Juni 2005 | |
| Nr.: | 2005-172 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
10. Weiteres Vorgehen
10.1 Ausarbeitung der definitiven Lösung
Der Regierungsrat wird für die Ausarbeitung der definitiven Lösung über das Eigentum, die Finanzierung, den Unterhalt und die Nutzung der Sekundarschulbauten und -anlagen - wie vom Landrat verlangt - wieder eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern der kantonalen Verwaltung und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden einsetzen. Die Arbeiten werden unmittelbar nach der Verabschiedung der Übergangslösung aufgenommen.
Gemäss Landratsbeschluss vom 5. Juni 2003 hatte der Regierungsrat den Auftrag, dem Landrat diese Lösung bis Ende 2004 vorzulegen. Diese Frist konnte aus bekannten Gründen und der Fülle der zu klärenden Fragen nicht eingehalten werden. Bis spätestens 31. Dezember 2008 will der Regierungsrat dem Landrat die definitive Lösung unterbreiten und darauf hinwirken, dass die §§ 112o und 112p auf dieses Datum hin aufgehoben werden können.
Der Regierungsrat sieht vor, die Sekundarschulen gemäss Bildungsgesetz zu übernehmen, um so den Bedarf an Schulraum und an Sanierungen direkt zu steuern und zu koordinieren. Unmittelbar nach Verabschiedung der vorliegenden Übergangslösung wird die Erarbeitung fairer Übernahmemodalitäten eingeleitet. Es ist erklärter Wille des Regierungsrates, bei der Bestimmung des Übernahmebetrages ein Malus-Bonus-System anzuwenden, gilt es doch, die Standortgemeinden, die sich seit Jahren intensiv um die Sanierung ihrer Sekundarschulanlage bemüht haben, nicht zu benachteiligen.
10.2 Ausarbeitung eines Entwicklungs- und Investitionsplanes
Ebenso dringend ist, dass für die Sekundarschule in nächster Zeit ein Entwicklungs- und Investitionsplan ausgearbeitet wird, der die anstehenden schulischen, baulichen, finanziellen und zeitlichen Fragen zusammenhängend ordnet und den Beteiligten Sicherheit vermittelt. Die Steuerung dieser Aufgabe möchte der Regierungsrat der neu geschaffenen Stelle für Schulraumkoordination übertragen. Diese wird von der neuen Fachkommission beratend unterstützt.
Gemäss Übernahmevorlage vom 30. April 2002 gab der Kanton für die Amortisation der Sekundarschulbauten und -anlagen bisher jährlich 8 - 10 Mio. Franken aus, die er in etwa wieder in diese Bauten investierte. Einen Investitionsplan gab es aber nicht.
Angesichts der Alterung dieser Schulbauten und -anlagen, der eingeleiteten Reform der Sekundarschule und der Vielzahl anstehender Bauprojekte reicht diese ad hoc-Planung nicht mehr aus.
Der Entwicklungs- und Investitionsplan für die Sekundarschule soll:
| - | die Entwicklung der Schülerzahlen in den einzelnen Schulkreisen aufzeigen; |
| - | den Investitionsbedarf der Sekundarschulen klären; |
| - | die Prioritäten für die Aufnahme der einzelnen Bauvorhaben in den Investitionsplan festlegen; |
| - | die einzelnen Bauvorhaben zuhanden der Gemeinden in einen Zeitplan einordnen; |
| - | die Weiterführung oder Aufhebung von Nebenschulorten vorschlagen; |
| - | die Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen auf die Personal-, Betriebs- und Investitionskosten aufzeigen. |
Fortsetzung >>>
Back to Top