Vorlage an den Landrat


7. Inkrafttreten

Die Gemeinden haben für den Unterhalt der von der Sekundarschule genutzten Schulbauten und -anlagen 2003/2004 Akontozahlungen in Höhe der bisherigen Beiträge erhalten. Gemäss dem Vorschlag des VBLG erhalten nun die Standortgemeinden der Sekundarschulbauten rückwirkend auf den 1. Januar 2004 den erhöhten und unbestrittenen Unterhaltbeitrag, abzüglich der bereits geleisteten Akontozahlungen (§ 112g).


Hingegen wurde ihnen für die Nutzung der bisherigen Realschulbauten und -anlagen mangels Rechtsgrundlage nur in den Jahren 2003/2004 Beträge von 2.4 Mio. Fr. für Mieten und 4.7 Mio. Fr. für den Unterhalt ausbezahlt. Da der Regierungsrat davon ausging, dass die Übergangslösung Ende 2004/anfangs 2005 durch den Landrat verabschiedet sei, wurde auf die Budgetierung weiterer Beträge verzichtet. 2005 konnten weder Miet- noch Unterhaltsbeiträge überwiesen werden, obwohl die ehemaligen Realschulen am 1. August 2003 als Anforderungsniveau A der Sekundarschule in die Trägerschaft des Kantons übergingen.


Für den Regierungsrat steht fest, dass der Kanton mit Inkrafttreten des Bildungsgesetzes und der damit verbundenen Übernahme der ehemaligen Realschule durch den Kanton für die von dieser benutzten Schulbauten und -anlagen eine Miete und Unterhaltspauschale zu entrichten hat. Ab 1. August 2003 bis 31. Dezember 2005 werden für Miete und Unterhalt der ehemaligen Realschulbauten 80% der erhöhten Beiträge, abzüglich der in den Jahren 2003/2004 überwiesenen Akontozahlungen, ausgerichtet (§ 112h Buchstabe 1 und 2). Der Regierungsrat ist sich dabei der Problematik bewusst, dass die Standortgemeinden die 80%-Beiträge übersteigenden Kosten für ihre Schule alleine tragen und sie nicht mit den Nichtstandortgemeinden teilen können.


Ab 1. Januar 2006 werden die Miet- und Unterhaltsbeiträge zu 100% erstatten (§ 112h Absatz 3, §112g Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 3).


Für den Regierungsrat ist es wichtig, dass eine Übergangslösung möglichst rasch zu Stande kommt. Er hat aus diesem Grunde dem Vorschlag zugestimmt, der die Gemeinden zu Lasten des Kantons um insgesamt 28.8 Mio. Franken entlastet



Fortsetzung >>>
Back to Top