Vorlage an den Landrat


5. Mietzins für bisherige Realschulbauten und -anlagen

Bei der Ermittlung des Mietzinses für Schulraum in bisherigen Realschulbauten und -anlagen waren sich die Experten der Gemeinden und des Kantons (Amt für Liegenschaftsverkehr) bei der Wahl der Methode und der Grundlagen zur Berechnung des Mietzinses nötigen Grunddaten anfänglich nicht einig. Dies führte zu Vorschlägen zwischen Fr. 20'000.-- bis Fr. 50'000.-- pro Jahr und Klasse.


Schliesslich verständigte man sich für die Übergangszeit auf die Methode von Dr. Kaspar Fierz, den Verfasser des Standardwerks "Wert und Zins bei Immobilien ", welches auf öffentliche Gebäude eingeht und auch für Laien nachvollziehbar ist.


Für die Modellberechnung der angestrebten jährlichen Mietpauschale pro Klasse wurden vier Schulhäuser gewählt, die vom Ausbaustandard unterschiedlich sind.


Die Berechnung geht davon aus, dass diese in den sechziger Jahren erstellt und deren Innenausbau seither im Umfang von 50 Prozent der damaligen Erstellungskosten einmal erneuert wurde.


Aus den Erstellungskosten und den indexierten Erneuerungskosten für den Innenausbau ergibt sich so aufgrund der Berechnungen für die vier Schulhäuser ein durchschnittlicher Mietwert von Fr. 775'000.-- pro Klasse und Jahr.


Dieser Mietwert wird zu 4 Prozent verzinst (gegenwärtiger Zinssatz der Basellandschaftlichen Kantonalbank für bestehende Hypotheken im 1. Rang von 3.25 Prozent zuzüglich einer Amortisation von 0.75 Prozent). Dies ergibt eine jährliche Mietpauschale von Fr. 31'000.-- pro Klasse (§ 112l Absatz 1).


Der bei Mietzinsen üblicherweise zu berücksichtigende Zuschlag für den Unterhalt entfällt, da dieser bereits über die entsprechenden Unterhaltsbeiträge abgegolten wird.


Verändert sich der Zinssatz, wird auf Beginn des nächsten Jahres die Mietpauschale angepasst. Dabei kommt der durchschnittliche Zinssatz des Vorjahres zur Anwendung (§ 112l Absatz 2).



Fortsetzung >>>
Back to Top