Vorlage an den Landrat


3. Finanzierungskonzept

Nachdem die Federführung dieses Geschäftes nach den Schulsommerferien 2003 von der Bau- und Umweltschutzdirektion wieder an die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion überging, setzte deren Direktionsvorsteher am 18. September 2003 die vom Landrat geforderte paritätische Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Verbandes Basellandschaftlicher Gemeinden ein.


Die Arbeitsgruppe war sich rasch darüber einig, dass für die Übergangszeit das bisherige Finanzierungskonzept für die von der Sekundarschule genutzten Schulbauten und -anlagen beibehalten werden sollte, wie dies auch im Landrat bei der Debatte über die zurückgewiesene Übernahmevorlage als richtig angesehen wurde.


Der Regierungsrat teilt diese Meinung und schlägt deshalb dem Landrat vor, die nachfolgenden Regelungen aus dem bis am 31. Juli 2003 geltenden Schulgesetz als Übergangsbestimmungen sinngemäss ins neue Bildungsgesetz aufzunehmen.


3.1 Eigentum und Annuitäten

3.2 Abgeltung der Unterhaltskosten

3.3 Miete und Unterhaltsbeitrag für bisherige Realschulbauten und -anlagen

3.4 Gegenseitige Nutzung


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