Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neubau des Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge BL (Partnerschaftliches Geschäft BS / BL) |
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| vom: | 10. Mai 2005 | |
| Nr.: | 2005-125 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
7. Investitionsbedarf
Üblicherweise beträgt die Genauigkeit der Kostenschätzung zum Abschluss einer Vorprojektphase ± 25%. Wie in der Parlamentsvorlage zur Gewährung eines Kredits für die Vorprojektphase beschrieben, musste in den vergangenen Monaten das Kostendach für alle erforderlichen Aufwendung (Fertigstellung der Planung und Realisierung des Vorhabens) ermittelt werden. Dieses Vorgehen stellt eine Abweichung von der in Basel-Landschaft üblichen Praxis dar. Weil aber damit die Planungszeit erheblich reduziert werden kann, wurde dieses Vorgehen gewählt. (vergl. Beschluss zum Kredit für die Vorprojektphase im Mai 2002)
Die Investitionen wurden nach der Elementmethode berechnet. Die Architekten arbeiteten diesbezüglich mit der Firma Metron AG in Brugg als externen Kostenplaner zusammen. Wesentliche Bauelemente wurden detailliert projektiert, für diverse Elemente liegen marktgerechte Richtofferten von Unternehmungen vor.
Die Vorprojektierung erfolgte mit grossem Kostenbewusstsein. Trotzdem lag das Ergebnis im Dezember 2004 über den Erwartungen der Projektleitung. Eine Überarbeitung des Projekts im Hinblick auf Kostenreduktion wurde ausgelöst. Dabei wurden diverse Vorentscheide umgestossen, Vereinfachungen bei den vorgeschlagenen baulichen Umsetzungen und Standardreduktionen beschlossen. Aus dieser Überarbeitung resultierten einerseits rund 10% tiefere Baukosten. Andererseits wurde die entscheidende Erkenntnis gewonnen, dass weitere Kostenreduktionen nur durch die Verkleinerung des Raumprogramm realisierbar sind. Diese neu zu formulierenden Raumbedürfnisse, gegebenenfalls mit entsprechenden Anpassungen am Leistungsauftrag, würden eine markante Veränderung des Wettbewerbprojektes bedeuten und eine umfassende Überarbeitung des Vorprojektes erfordern. Für diesen Prozess müssten entsprechende Honorare bereitgestellt werden und im besten Fall mit einer Bearbeitungszeit von mindestens einem halben Jahr gerechnet werden.
Mit dem in diesem Projekt gewählten Planungsvorgehen und der beschriebenen Kostenermittlung wurde die geforderte Kostengenauigkeit auf alle Kostenpositionen von ±10% bis ±15% erreicht. Der beantragte Baukredit stellt ein Kostendach dar, die weiteren Planungs- und Realisierungsschritte werden nach dem Prinzip ,design to cost' zu erfolgen haben.
7.1 Beantragter Baukredit
| Für die Erstellung des Neubaus wird ein Baukredit beantragt, zur Deckung der Gesamtkosten in Höhe von |
CHF 149'300'000.- |
| davon ermittelte Baukosten Details unter Ziff. 7.1.1 und 7.1.2 |
CHF 135'900'000.- |
| davon Aufwendungen für Baurechtszinsen für Bauphase Details unter Ziff. 7.1.3 |
CHF 1'700'000.- |
| davon offen ausgewiesene Reserven Details unter Ziff. 7.1.4 |
CHF 11'700'000.- |
Preisbasis per April 2004: Baupreisindex Nordwestschweiz = 102,6 Punkte
7.1.1 Investitionen für das Gebäude
| Die Kosten für das Erstellen des Gebäudes und des neuen Tunnels, inkl. Honorare, Nebenkosten und 7.6 % MwSt betragen insgesamt |
CHF 117'346'000.- |
Diese Kosten stellen rund 86% der ermittelten Baukosten dar und setzen sich wie folgt zusammen:
| Kostenelemente | ||
| A | Verbindungstunnels | CHF 1'400'000.- |
| B | Bauvorbereitung | CHF 1'420'000.- |
| C | Allgemeines zu Rohbau | CHF 1'570'000.- |
| D | Rohbau bis OK Bodenplatte | CHF 2'420'000.- |
| E | Rohbau oberhalb Bodenplatte | CHF 27'650'000.- |
| I | Installationen und Transportanlagen | CHF 29'590'000.- |
| M | Ausbau Gebäude | CHF 29'220'000.- |
| P | Bauliche Betriebseinrichtungen (Ver- und Entsorgung) | CHF 4'930'000.- |
| T | Umgebung | CHF 1'920'000.- |
| V | Anteil Baunebenkosten | CHF 1'761'000.- |
| W | Anteil Honorare | CHF 15'465'000.- |
7.1.2 Investitionen für Betriebseinrichtungen und Mobilien
| Die Kosten für die neuen Betriebseinrichtungen und Mobilien, inkl. Honorare, Nebenkosten und 7.6 % MwSt betragen insgesamt |
CHF 18'554'000.- |
Diese Kosten entsprechen rund 14 % der Baukosten und setzen sich wie folgt zusammen:
| Kostenelemente | ||
| R | Ausstattung | CHF 2'780'000.- |
| S | Medizinische Apparate und Anlagen | CHF 8'330'000.- |
| U | Medizinische Einrichtungen und Ausstattungen | CHF 4'720'000.- |
| V | Anteil Baunebenkosten | CHF 279'000.- |
| W | Anteil Honorare | CHF 2'445'000.- |
Der Bedarf an Neuinvestitionen im Bereich der Medizintechnik (Kostenelemente S und U) wurde gründlich analysiert. Auf der Basis eines geschätzten Gesamtsbedarfs (Neuanschaffung) an Medizintechnik für den Betrieb eines universitären Kinderspitals mit dem Leistungsauftrag des UKBB wurde eruiert, welche Medizintechnik aus dem UKBB-Bestand zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme in den Neubau übernommen werden kann. Dabei wurde berücksichtigt, dass der altersbedingte Ersatz (Ablauf der Nutzungsdauer) von heute vorhandenen medizinischen Geräten und Einrichtungen bis zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ordnungsgemäss durch das UKBB vorgenommen wird.
Die rund CHF 13,05 Mio. für Medizintechnik (Summe der Positionen S und U) machen rund 62% des geschätzten Gesamtbedarfs an Medizintechnik aus. Dabei handelt es sich mehrheitlich um festinstallierte Apparate, welche nur mit grösseren Betriebseinschränkunge 8 gezügelt werden könnten. Die restlichen CHF 7,93 Mio. (bzw. 38%) der Medizintechnik werden von den jetzigen UKBB-Standorten gezügelt oder in der Zwischenzeit vom UKBB (zu Lasten der eigenen Rechnung) ersetzt und neu beschafft. Da der Betrieb nicht vorübergehend stillgelegt wird, muss ein fliessender Übergang gewährleistet sein. Das UKBB muss jederzeit einen funktionsfähigen, alle gesetzlichen Auflagen erfüllenden Betrieb aufrecht erhalten. Entsprechend müssen alle Gerätschaften auf dem Stand der Medizinprodukte-Verordnung erhalten werden. Dies bedingt, dass im Bereich der Medizintechnik das UKBB bis zum Neubau über eine klare Beschaffungsstrategie und genügend finanzielle Mittel verfügen muss.
Auch bei der Ausstattung (Position R) wird davon ausgegangen, dass rund 50% des Mobiliars aus dem laufenden Betrieb übernommen werden kann. Es wird zu achten sein, dass allfällige Neubeschaffungen beim Mobiliar bis zum Bezug des Neubaus mit dem künftigen Ausstattungskonzept im Neubau abgestimmt werden.
Es muss sichergestellt werden, dass das UKBB die Inbetriebnahme des Neubaus mit allen für den Versorgungsauftrag notwendigen Betriebseinrichtungen, Geräten und Mobilien bewerkstelligen kann. Es ist deshalb für die Versorgungssicherheit erforderlich, dass in den folgenden Jahren nebst den aktuellen Investitionspositionen im Globalbudget auch gebundene Reserven aus Anteilen allfälliger positiver Jahresergebnisse zur Verfügung stehen, um all die für den künftigen Spitalbetrieb im Neubau notwendigen Anschaffungen von Medizintechnik und Mobilien tätigen zu können. Diese gebundenen Reserven sollen jährlich nach dem Jahresabschluss von der Geschäftsleitung des UKBB festgelegt, und per Antrag durch den Kinderspitalrat beschlossen werden.
7.1.3 Baurechtszins
Im Januar 2005 beschlossen die Regierungen beider Kantone dass der Baurechtszins während der Bauphase dem Baukredit belastet werden muss. Diese Position wurde bei Annahme einer Bauzeit (nur Neubau, ohne Rückbau) von 2 1/2 Jahren und einer Parzellengrösse von rund 10'000m 2 ermittelt (vgl. Ausführungen unter Ziff. 9.2):
| Kostenelement | ||
| A' | Baurechtszins | CHF 1'700'000.- |
7.1.4 Reserven
In beiden Kantonen ist das Ausweisen von Reserven bei Baukrediten geregelt. Unter Berücksichtigung der Planungsstandes (Vorprojekt), der effektiven Projektierungszeit aber auch der hohen Komplexität werden 10 % der Erstellungskosten für das Gebäude als Reserven ausgewiesen. Mit diesem Betrag können u.a. Projektierungsunschärfen oder Projektoptimierungen (zu Gunsten tieferer Betriebs- und Folgekosten) aufgefangen werden. Die Projektsteuerung verabschiedet die operativen Kompetenzen.
| Kostenelement | ||
| X | Reserven | CHF 11'700'000.- |
7.2 Investitionen für den Rückbau
Die Kosten für den Rückbau der im Bereich Neubau UKBB bestehenden Gebäude, inkl. Honorare, Nebenkosten und 7.6 % MwSt betragen insgesamt
| Kostenelement | ||
| B' | Abbruch und Altlastenentsorgung | CHF. 5'300'000.- |
Diese Kosten beinhalten nicht die Rückbaukosten für die restlichen Teile des Frauenspitals und der Strafanstalt. Angaben zur Finanzierung dieser Kosten siehe Ziff. 9.5.
7.3 Anlagekosten
Um die Kostenentwicklung von der Phase der strategischen Planung bis zum vorliegenden Projektstand nachvollziehen zu können, ist der Kennwert der Anlagekosten aussagekräftig.
Die Anlagekosten für den Neubau UKBB betragen gemäss
vorliegendem Antrag insgesamt
| CHF 177'900'000.- | ||
| Diese Kosten stellen sich wie folgt zusammen: | ||
| Kostenelemente | ||
| A | Verbindungstunnels | CHF 1'400'000.- |
| B | Bauvorbereitung | CHF 1'420'000.- |
| C | Allgemeines zu Rohbau | CHF 1'570'000.- |
| D | Rohbau bis OK Bodenplatte | CHF 2'420'000.- |
| E | Rohbau oberhalb Bodenplatte | CHF 27'650'000.- |
| I | Installationen und Transportanlagen | CHF 29'590'000.- |
| M | Ausbau Gebäude | CHF 29'220'000.- |
| P | Bauliche Betriebseinrichtungen (Ver- und Entsorgung) | CHF 4'930'000.- |
| T | Umgebung | CHF 1'920'000.- |
| R | Ausstattung | CHF 2'780'000.- |
| S | Medizinische Apparate und Anlagen | CHF 8'330'000.- |
| U | Medizinische Einrichtungen und Ausstattungen | CHF 4'720'000.- |
| V | Baunebenkosten | CHF 2'040'000.- |
| W | Honorare | CHF 17'910'000.- |
| X | Reserven | CHF. 11'700'000.- |
| B' | Abbruch und Altlastenentsorgung | CHF. 5'300'000.- |
| A'' | Grundstückskosten (anstelle Baurechtszins) | CHF 25'000'000.- |
| 10'000 m 2 a CHF 2'500.-, vergl. Ziff. 6.7 | ||
In der vorgenannten Zusammenstellung der Anlagekosten sind folgende Positionen nicht enthalten: Kosten für die abgeschlossene Vorprojektphase (1'750'000.-), Umzugskosten, Kosten für Ersatzbeschaffungen von Betriebseinrichtungen bis zum Zeitpunkt des Umzuges, Finanzierungskosten während der Bauzeit.
Entwicklung Kostenangaben
Von dem oben erwähnten Total von CHF 177,9 Mio. ist für den Vergleich mit den bisher ermittelten Kostenschätzungen das Element „B' Abbruch" mit CHF 5.3 Mio. abzuziehen. Die unten ausgewiesene Steigerung begründet sich nicht in einem Zuwachs an Nutzflächen oder einer Erhöhung der baulichen Standards. Die bisherigen Angaben basierten auf Schätzungen anhand von Kennwerten. Der heutige Kostenstand fusst auf präziseren Abklärungen: Nicht bloss die Summe der Nutzflächen, sondern jeder Raum ist mit richtiger, funktionaler Zuordnung im Vorprojekt umgesetzt, die bauliche Realisierung anhand einzelner Baukostenelemente und die Bestückung mit Betriebseinrichtungen und Mobilien berechnet.
| Standort-Evaluation, Anlagekosten geschätzt per August 2001 | CHF 202'000'000.- |
| Vorprojektkredit-Vorlage, geschätzt per Mai 2002, Mittelwert 9 | CHF 151'300'000.- |
| Aktuelle Anlagekosten, per Mai 2005 | CHF 172'600'000.- |
Zum Zeitpunkt der Vorprojektkredit-Vorlage wurden die Hauptnutzflächen (HNF) mit dem ambitiösen Faktor von 1.68 multipliziert, um die mutmasslichen Geschossflächen (GF) 10 zu erhalten. Mit diesen prognostizierten Geschossflächen und korrekten Kennwerten zur Erstellung derselben wurden die Baukosten geschätzt. Die Analyse der 25 Projekte anlässlich des Architekturwettbewerbs hat aber deutlich aufgezeigt, dass nur sehr wenige Projektideen ein Verhältnis von GF zu HNF von ca. 1.7 ausweisen können. All diese Vorschläge wiesen aber sehr grosse betriebliche Mängel auf und konnten einstimmig nicht zur Weiterbearbeitung empfohlen werden. Bereits damals hat die im Wettbewerbsprozess komplett vertretene Projektsteuerung akzeptiert, dass der Neubau bei gleich bleibender Hauptnutzfläche mehr Geschossflächen ausweisen wird. Bei der Überarbeitung des Siegerprojektes konnte das beschriebene Verhältnis trotz grossen Bemühungen nur marginal verbessert werden. Diese Flächenanpassung ist die wesentliche Begründung der oben ausgewiesenen Kostensteigerung.
Die Aufwendungen für die Vorbereitungsarbeiten, Betriebseinrichtungen, Umgebungsarbeiten, Nebenkosten und Ausstattungen (BKP 1,3,4,5 und 9) sind aktuell nicht mehr in Prozenten der Baukosten (BKP 2) geschätzt, sondern analog der Kosten für das Gebäude nach Elementen berechnet und zum Teil mit Richtofferten hinterlegt.
7.4 Kennwerte und Kostensicherheit
7.4.1 Kennwerte
Die Projektleitung hat die ermittelten Kostenwerte mit anderen Spitalprojekten verglichen. Dabei werden ausschliesslich die Erstellungskosten der Gebäude (ohne Grundstück, Vorbereitung, Betriebseinrichtungen, Ausstattung, Medizintechnik und ohne Umgebung) ins Verhältnis zur realisierten Geschossfläche gesetzt:
| Neubau UKBB | CHF 3'750.- / m 2 | 100 % |
| Erweiterung Triemli-Spital | CHF 4'380.- / m 2 | 117 % |
| Bettenhaus Chur | CHF 3'983.- / m 2 | 106 % |
| Frauenspital Bern | CHF 3'370.- / m 2 | 90 % |
Ein identischer Vergleich mit der Sanierung des Klinikums 1 West des USB ist nicht möglich. Die pauschale Abrechnung des Generalunternehmers ermöglicht keine genaue Zuteilung der Neubaukosten (OP-Trakt) und der Umbaukosten (Bettenhaus). Approximativ beläuft sich ein vergleichbarer Wert auf rund CHF 3'700.- bis 3'950.- pro m 2 Geschossfläche.
7.4.2 Kostensicherheit
Die ausgewiesene Kosten entsprechen dem heutigen Planungsstand, die Ungenauigkeit von ±10 bis ±15% signalisieren aber Unschärfen. Der beantragte Kredit in Höhe von CHF 149.3 Mio. stellt jedoch ein Kostendach dar. Dieser Situation wird mit Massnahmen zur Erhöhung der Kostensicherheit entgegnet werden. Zurzeit prüft und bewertet die Projektleitung die konkreten Varianten „Ausführung mit einem Generalunternehmer (GU)" und „Ausführung mit Einzelverträgen und Abschluss eines Kostengarantievertrags". Der Variantenentscheid wird durch die Projektsteuerung gefällt werden.
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Fussnoten:
8 Ein Beispiel: Der Umzug eines ca. 10-jährigen Universalröntgenplatzes würde Folgendes bedeuten. Frühzeitig demontieren, im Werk revidieren und im Neubau montieren. Betriebliche Anpassungen und Provisorien am heutigen Standort ab Demontage und Nachrüstungen wären erforderlich. Die Umzugskosten für dieses Gerät, und dies am Ende seiner Lebensdauer, belaufen sich auf ca. 50% des Neuwertes.
9 In der Vorprojektkredit-Vorlage wurde der untere Wert mit CHF 136'400'000.- und der obere Wert mit CHF 166'300'000.- angegeben.
10 Geschossflächen (GF) beinhalten nebst Hauptnutzflächen auch die Nebennutzflächen (Nebenräume, wie Toilettenanlagen etc.), die Verkehrsflächen (Korridore, Treppenhäuser), die Funktionsflächen (u.a. Schächte für Haustechnik-Installationen) und die Konstruktionsflächen (Aussenwände, Stützen, Trennwände).