Vorlage an den Landrat


2. Vorgeschichte

2.1 Gründung des UKBB per 1. Januar 1999


Der Wunsch nach einer engeren Zusammenarbeit zwischen den Kinderspitälern von Basel-Landschaft und Basel-Stadt ist schon alt: Bereits 1986 liessen die beiden Regierungen die Möglichkeit der Realisierung eines gemeinsamen Kinderspitals prüfen. Das damalige Projekt, welches ein vom Kanton Basel-Landschaft geführtes Universitäts-Kinderspital mit Standort und Neubau auf dem Bruderholz vorsah, fand jedoch an den beiden Volksabstimmungen in Basel-Stadt (1992) und Basel-Landschaft (1995) keine Unterstützung. In beiden Kantonen sprach sich eine Mehrheit der Stimmberechtigten für die Beibehaltung einer Kinderklinik auf dem eigenen Kantonsgebiet aus.


Der medizinische Fortschritt - mit kürzeren Spitalaufenthalten und einer Verlagerung auf teilstationäre Behandlungen und ambulante Therapien - sowie der wachsende Kostendruck im Gesundheitswesen haben den Handlungsbedarf auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin weiter verstärkt. Das Einzugsgebiet Nordwestschweiz ist eindeutig zu klein, um zwei hoch ausgerüstete Kinderspitäler zu betreiben.


Im Wissen um diesen Hintergrund haben die beiden Kantone dem Wunsch der Bevölkerung nach einem Kinderspitalangebot sowohl in Basel-Stadt wie auch in Basel-Landschaft Rechnung getragen. Gestützt auf die Machbarkeitsstudie eines externen Gutachters wurde das Projekt des gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals mit zwei Standorten in der gemeinsamen Sitzung der Regierungen Basel-Stadt und Basel-Landschaft vom 17. August 1995 als politische Zielsetzung gutgeheissen und die zuständigen Departemente mit dessen Projektierung beauftragt. Es folgte eine intensive Vorbereitungsphase, in deren Verlauf sich auch die Parlamente der beiden Kantone mehrmals mit dem Projekt befassten. Während in Basel-Stadt die für die Schaffung eines gemeinsamen Universitäts-Kinderspitals beider Basel erforderliche Anpassung des Spitalgesetzes vom Parlament beschlossen wurde, erfolgte die Änderung des Baselbieter Spitalgesetzes im Rahmen einer obligatorischen Volksabstimmung am 27. September 1998. Dabei wurde die Vorlage bei 82'260 gültigen Stimmen mit 70'175 Ja gegen 12'085 Nein angenommen.


Am 1. Januar 1999 nahm das Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) seinen Betrieb an zwei Standorten - Römergasse (Basel-Stadt) und Bruderholz (Basel-Landschaft) - auf. Das UKBB zeichnet sich dadurch aus, dass die beiden Klinikstandorte organisatorisch vereint sind und medizinische Schwerpunkte bilden, grundsätzlich aber an beiden Standorten Dienstleistungen im Grundversorgungsbereich angeboten werden. Erklärte Absicht war, durch die Zusammenführung der beiden Kinderkliniken damals bestehende Doppelspurigkeiten weitgehend abbauen zu können, den hohen Standard der universitären Kinder- und Jugendmedizin zu sichern und gleichzeitig dem Resultat aus den vorangegangenen Volksabstimmungen Rechnung zu tragen.


Die Organisation des UKBB mit zwei räumlich getrennten Standorten erwies sich für die Betriebsführung indessen als problematischer als ursprünglich angenommen. Auch für Eltern mit kranken Kindern, die das UKBB aufsuchten, sorgte die Situation mit zwei getrennten Standorten immer wieder für Verwirrung. Obwohl rasch Verbesserungsmassnahmen von den zuständigen Organen veranlasst wurden, setzte sich die Erkenntnis durch, dass einzelne Korrekturen wohl möglich sind, der Spitalbetrieb und die Bedürfnisse der Eltern und deren kranken Kinder insgesamt jedoch nicht optimal gestaltet bzw. befriedigt werden können.


Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben sich deshalb an ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. August 2000 für ein Universitätskinderspital an einem einzigen Standort ausgesprochen und eine Standortevaluation in Auftrag gegeben. Dabei legten die beiden Regierungen fest, dass für den Standortentscheid nicht politische Kriterien, sondern allein gemeinsam definierte, objektive Beurteilungskriterien ausschlaggebend sein sollten.




2.2 Standortevaluation im Jahre 2001


Ein Lenkungsausschuss, dem der Vorsteher der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Vorsteher des Sanitätsdepartements Basel-Stadt und (mit beratender Stimme) der Präsident des Universitätsrates sowie der Präsident des UKBB-Rates angehörten, leitete den Evaluationsprozess. Als Experten wurde die Helbling Management Consulting AG (HCM) beigezogen.


Auf Antrag des Lenkungsausschusses wurden von den beiden Regierungen die folgenden Kriterien mit der entsprechenden Gewichtung für die Standortevaluation festgelegt: Medizinische Dienstleistungen (30%), Betriebliche Erfordernisse (15%), Eignung Standort, Areal und Gebäude (20%) und Kosten/Finanzierung und zeitliche Aspekte (35%). Ausserdem wurde der Leistungskatalog für das künftige UKBB fixiert.


Eine Liste von 14 Standortvarianten bildete den Ausgangspunkt für das Evaluationsverfahren. Diese durchliefen zunächst eine generelle Vorselektion, um die augenfällig ungeeigneten Varianten auszuscheiden. Im Evaluationsprozess verblieben somit zuletzt noch die grundsätzlich realisierbaren Varianten. Es handelte sich dabei um die beiden Standorte Bruderholz (Basel-Landschaft) und 'Schällemätteli' (Basel-Stadt).


Für diese zwei Standorte wurden je drei Szenarien gebildet, d.h. insgesamt sechs Szenarien, wovon sich nach näherer Prüfung jedoch drei als ungeeignet erwiesen. Somit standen noch drei Szenarien zur Diskussion, welche mit Hilfe einer Nutzwertanalyse (unter Anwendung des vom Lenkungsausschuss gewichteten Kriterienkatalogs) detailliert miteinander verglichen wurden. Die Variante mit der höchsten Gesamtpunktzahl wurde als bester Standort vorgeschlagen.


Auf Grund der Nutzwertanalyse lag die Variante Neubau auf dem Areal 'Schällemätteli' mit klarem Abstand vor den beiden Varianten am Standort Bruderholz. Auch die als ergänzende Kontrolle durchgeführte Sensitivitätsanalyse unterstrich die Validität dieses Ergebnisses.


Anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 29. August 2001 haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Beschluss gefasst, als Ersatz für die bisherigen beiden Standorte einen Neubau auf dem Areal 'Schällemätteli' zu erstellen. Das Sanitätsdepartement Basel-Stadt wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion Basel-Landschaft sowie der Bau- und Umweltschutzdirektion Basel-Landschaft und dem Baudepartement Basel-Stadt, eine Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit zur Realisierung der Variante 'Neubau' gemäss Expertenbericht der Helbling Management Consulting AG (HMC) vom 10. August 2001 im Detail auszuarbeiten.




2.3 Ratschlag 9164 bzw. LRV 2002/136 betreffend Vorprojekt-Kredit


Dieser Auftrag konkretisierte sich in einer Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit zur Realisierung des Neubaus, die am 28. Mai 2002 von den Regierungen genehmigt und dem Grossen Rat mit dem Ratschlag 9164 des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt und dem Landrat mit der Landratsvorlage 2002/136 des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft zugestellt wurde. Beantragt wurde im Sinne eines etappenweisen Vorgehens ein Kredit für ein Vorprojekt in der Höhe von insgesamt 1'950'000 Franken. Beim Verteilschlüssel wurde berücksichtigt, dass in der ersten Stufe des zweistufigen Wettbewerbs die Festlegung eines städtebaulichen Konzeptes bei der Umsetzung des Raumprogramms für den Neubau UKBB auf dem Areal 'Schällemätteli' erfolgte. Dieses Ergebnis dient insbesondere dem Landeigentümer bzw. dem Kanton Basel-Stadt und wurde deshalb von Basel-Stadt alleine getragen (200'000 Franken). Die restlichen Kosten der Vorprojektphase (1'750'000 Franken) wurden je zur Hälfte auf die beiden Kantone verteilt. Basel-Stadt bezahlte somit 1'075'000 Franken, Basel-Landschaft 875'000 Franken.


Im Rahmen der Beratung der partnerschaftlichen Vorlage in den landrätlichen Kommissionen wurde im Sommer 2002 von der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission des Landrates von Basel-Landschaft nochmals die Grundsatzfrage aufgeworfen, ob ein Neubau auf dem Areal 'Schällemätteli' in Basel zwingend notwendig sei oder ob es auf Grund von vorhandenen Raumreserven nicht möglich wäre, das UKBB in bestehenden Räumlichkeiten des damaligen Kantonsspitals Basel (ab 2004 Universitätsspital Basel, USB) - allenfalls ergänzt durch gewisse Um- und Erweiterungsbauten - unterzubringen. Eine entsprechende Überprüfung war für eine abschliessende Beratung und Beschlussfassung über die Neubauvorlage erforderlich.


Ein mit dieser Aufgabe beauftragtes externes Beratungsunternehmen kam in der Folge zum eindeutigen Ergebnis, dass eine räumliche Integration des UKBB ins USB räumlich und betrieblich, aber auch unter dem Kosten- und Terminaspekt, nicht machbar sei. Die Expertise kam zu folgenden Schlüssen:

Nachdem im Herbst 2002 die Parlamente der Kantone Basel-Stadt (14. November) und Basel-Landschaft (28. November) ihre Zustimmung zum Vorprojektkredit gegeben hatten, nahm eine neue Projektorganisation mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und des UKBB die Arbeit auf. In der Projektsteuerung, dem strategischen Entscheidungsgremium, sind die Vorsteherinnen und Vorsteher der beiden Bau- und Sanitätsdirektionen sowie die Präsidentin des UKBB-Rates vertreten. Für die operative Projektbearbeitung zeichnete sich die auch partnerschaftlich besetzte Projektleitung unter der Federführung des Hochbau- und Planungsamts Basel-Stadt verantwortlich.


2.4 Projektorganisation für die Vorprojekt-Phase [PDF]



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