Vorlage an den Landrat
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Vorlage an den Landrat |
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| Titel: | Neubau des Universitätskinderspital beider Basel (UKBB) Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge BL (Partnerschaftliches Geschäft BS / BL) |
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| vom: | 10. Mai 2005 | |
| Nr.: | 2005-125 | |
| Bemerkungen: | Inhaltsübersicht dieser Vorlage || Verlauf dieses Geschäfts |
1. Zusammenfassung
Mit der vorliegenden, in beiden Kantonen praktisch identischen Parlamentsvorlage beantragen die Regierungen der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt einen Baukredit in der Höhe von je 74,65 Millionen Franken für die Errichtung des Neubaus des Universitätskinderspitals beider Basel (UKBB). Die Gesamtinvestitionen für den Neubau UKBB betragen 149,3 Mio. Franken. Jeder Kanton soll die Finanzierung der Hälfte der Gesamtinvestitionen übernehmen. Zudem wird in Basel-Stadt beantragt, die für den Neubau UKBB erforderliche Fläche von rund 10'000 m 2 der Parzelle 238 in Sektion 1 bilanzmässig vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu übertragen.
Am 28. Mai 2002 genehmigten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Parlamentsvorlage für einen Vorprojekt-Kredit und stellten diesen gleichlautenden Bericht dem Grossen Rat mit dem Ratschlag 9164 und dem Landrat mit der Landratsvorlage 2002/136 zu. Beantragt wurde damals im Sinne eines etappierten Vorgehens ein Kredit für ein Vorprojekt in der Höhe von insgesamt 1,95 Mio. Franken. Im November 2002 haben die beiden Parlamente ihre Zustimmung zum Vorprojektkredit gegeben, so dass eine neue Projektorganisation mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone Basel-Landschaft, Basel-Stadt und des UKBB die Arbeit aufnehmen konnte. Zunächst wurde wie geplant mit einem mehrstufigen Wettbewerbsverfahren zur Evaluation des Architekten und des Projekts begonnen.
Das UKBB ist ein selbständiges Spital (öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit) mit eigenem Leistungsauftrag sein. Der aktuelle Leistungsauftrag (letztmals im Februar 2005 von den beiden Parlamenten zusammen mit den Globalbeiträgen 2005 und 2006 genehmigt) soll im wesentlichen auch für den Neubau Geltung haben. Anpassungen im Leistungsauftrag werden sich insbesondere im Bereich der Kooperationen ergeben: Durch den künftigen Neubau des UKBB in unmittelbarer Nähe zum Universitätsspital Basel (USB) lassen sich erhebliche medizinische und betriebliche Synergien erzielen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Parlamentsvorlage aufgezählt:
1. Die Versorgungsplanung sieht einen Bedarf von insgesamt 116 stationären Betten vor, davon 84 Betten in 4 Pflegestationen, 16 Betten in einer Intensivpflegestation und 16 Betten in der Neonatologie-Station. Die letztere wurde bereits zusammen mit der Sanierung des Klinikums 1 West des USB erstellt und ist nicht Bestandteil des Raumprogramms für den Neubau.
2. Somit wird gegenüber der aktuellen Situation mit 129 Betten künftig eine Reduktion des stationären Leistungsangebots geplant. Aus heutiger Sicht ist diese Reduktion trotz hoher aktueller Bettenauslastung vertretbar, da langfristig ein tieferer Bettenbedarf erwartet wird. Diese Erwartung beruht insbesondere auf zwei Annahmen:
| - | Infolge sinkender Kinderzahlen in der Nordwestschweiz wird die Zahl der im UKBB behandelten Kinder abnehmen |
| - | Die künftig zu erwartenden medizinischen und medizintechnischen Möglichkeiten führen zu einer teilweisen Verlagerung der medizinischen Behandlungen vom stationären in die teilstationären (Tagesklinik) und ambulanten (Poliklinik) Bereiche |
| Falls sich entgegen den Erwartungen in Zukunft die Notwendigkeit eines Kapazitätsausbaus ergeben würde, wäre die Erweiterung des Gebäudes mit einem zusätzlichen Geschoss möglich. Diese Option wurde im statischen Baukonzept berücksichtigt. |
3. Am neuen Standort wird das UKBB etwa 12 akutpsychiatrische Betten betreiben. Im Gegensatz zur stationär-klinischen wird die ambulante und die weitere stationäre Versorgung mit kinder- und jugendpsychiatrischen Leistungen auch in Zukunft in beiden Kantonen ausserhalb des UKBB erfolgen. So wird auf die bisher in Prüfung stehende räumliche Integration der Poliklinik der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Universitätsklinik und -poliklinik (KJUP) in den Neubau UKBB verzichtet.
4. Durch die unmittelbare Nähe des Neubaus zum USB ergibt sich für das UKBB die Möglichkeit, künftig zahlreiche Leistungen beim USB einzukaufen anstatt diese selbst zu erbringen. Diese Kooperationsmöglichkeiten sind für beide Partner wirtschaftlich interessant, da sie sowohl beim USB als auch beim UKBB keine Erstellung zusätzlicher räumlicher Infrastruktur bedingen. Das UKBB rechnet heute auf Grund der Kooperationen mit einer Nettoreduktion des Betriebsaufwands um 1,14 Mio. Franken pro Jahr, die insbesondere durch Kosteneinsparung im Personalbereich resultieren wird. Ausserdem kann dank den Kooperationen auf Investitionen im Neubau von rund 16.3 Mio. Franken verzichtet werden, da die für die entsprechende Leistungserbringung notwendigen Räume und Infrastruktur bereits im USB vorhanden sind, wie beispielsweise die Küche.
5. Mit Abschluss des mehrstufigen Wettbewerbsverfahrens im Mai 2004 wurden Stump + Schibli vom gleichnamigen Architekturbüro ohne Gegenstimme als Architekten bestimmt, da ihr Lösungsvorschlag den unterschiedlichen Anforderungen am besten gerecht wurde. Auf dieser Basis und unter Einbezug der Nutzer wurde innert kurzer Zeit das vorliegende Vorprojekt erstellt. Die Qualitäten des ersten Entwurfes konnten beibehalten und teilweise noch verstärkt werden: Der U-förmige Grundriss ist betrieblich sinnvoll mit den unterschiedlichen Funktionen belegt. Alle Patientenzimmer ordnen sich um den zentralen Innenhof und profitieren von dessen alten Baumbestand. Ohne die Vorgaben bezüglich Funktionalität und Wirtschaftlichkeit zu missachten, ist es den Planern gelungen die Aspekte einer kindergerechten Gestaltung wie gute Orientierbarkeit, Vermeiden langer dunkler Zonen etc. zu berücksichtigen. Das Produkt überzeugt sowohl funktional wie auch architektonisch und stellt eine nachhaltige Lösung dar, nicht zuletzt durch die Erfüllung des Minergie-Standards.
6. Der Neubau des Kinderspitals wird durch zwei unterirdische Verbindungstunnels mit dem USB verbunden. Ein bestehender Tunnel wird primär der Erschliessung des Neubaus mit Technik, d.h. mit Medien und Transportanlagen, dienen. Ein neuer Tunnel verbindet das Kinderspital mit dem 1. Untergeschoss des Klinikums 1 des USB. Durch diesen zentralen Korridor werden sämtliche Spezial-Einrichtungen im USB, wie Neonatologie, spezielle Diagnostik im Klinikum 2 und auch der bestehende Helikopterlandeplatz direkt erreichbar sein.
7. Bei der Notfallvorfahrt des neuen Kinderspitals stehen 10 Stellplätze für Patiententransporte zu Verfügung. Genügend Parkplätze für Angehörige, Besucher und Besucherinnen sowie Angestellte werden im City-Parking, welches in den nächsten Jahren saniert wird, bereitstehen.
8. Die Kosten für die Realisierung dieses Neubauvorhabens belaufen sich auf 149.3 Mio. Franken. Darin sind enthalten 135.9 Mio. effektive Baukosten, 1.7 Mio. für Baurechtszinsen während der Bauzeit und 11.7 Mio. für Reserven. Die Baukosten wurden nach der Elementmethode ermittelt, für wichtige Bauteile liegen Richtofferten von Unternehmungen vor. Unter Berücksichtigung des Planungsstandes (Vorprojekt), der effektiven Projektierungszeit und der hohen Komplexität müssen Reserven in dieser Grössenordnung ausgewiesen werden, um u.a. Projektierungsunschärfen aufzufangen.
9. Beim geplanten Abschluss der Vorprojektphase waren die oben ausgewiesenen Kosten deutlich höher. Nach einer Überarbeitung der Standardvorgaben und deren Umsetzung resultierten Einsparungen von rund 10% und die klare Erkenntnis, dass weitere Kostenreduktionen nur durch eine Verkleinerung des Raumprogramms realisierbar wären.
10. Der Neubau bleibt nach der Fertigstellung im Gesamteigentum der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt. Die beiden Kantone schliessen mit der Einwohnergemeinde Basel als Grundeigentümerin einen Baurechtsvertrag ab. Das UKBB wird für die Nutzung des Neubaus eine Miete an die beiden Kantone zahlen, welche die jeweiligen Investitionskosten (Amortisation, Kapitalzinsen) und die Baurechtszinsen abdecken wird. Die Kantone verpflichten sich, das Gebäude in seinem Wert zu erhalten und kommen finanziell für dessen Instandhaltung und Instandsetzung auf.
11. Die über den Baukredit finanzierten neuen Betriebseinrichtungen und Mobilien werden bei der Fertigstellung des Neubaus ins Eigentum des UKBB überführt. Die beiden Kantone gewähren dem UKBB dafür Darlehen, die verzinst und amortisiert werden. Der künftige Unterhalt und die Erneuerung der Betriebseinrichtungen und Mobilien werden über die Betriebsrechnung des UKBB finanziert. Das UKBB wird ein Teil der bestehenden Betriebseinrichtungen und Mobilien von den heutigen Betrieben in den Neubau mitnehmen.
12. Zentrale Elemente des Baurechtsvertrages zwischen der Einwohnergemeinde Basel als Grundeigentümerin und den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft als künftigen Eigentümern des Neubaus sind der Landwert, die Methode für die Berechnung des Baurechtszinses und der Vertragsbeginn. Die beiden Regierungen haben sich bei ihren Entscheidungen auf Vorarbeiten einer bikantonalen Arbeitsgruppe gestützt:
| - | Der Landwert am vorgesehenen Standort beträgt 2'500.- Franken pro m2 im baureifem Zustand. Der Begriff `baureif` steht für mängelfreies, überbaubares Land, d.h. konkret im Falle des Neubaus UKBB der Zustand nach dem Rückbau der bestehenden Gebäude inkl. Altlasten (des alten Frauenspitals) auf dem Bauareal. Der Landwert widerspiegelt einen für innerstädtische Verhältnisse angemessenen Preis. Der höhere Landwert an zentraler Lage im Verhältnis zu einem Standort ausserhalb der Stadt wird im Fall des Neubaus UKBB überkompensiert durch zahlreiche medizinische und betriebliche Synergien, die sich durch die Nähe zum USB ergeben. |
| - | Die Festlegung des Baurechtszinses erfolgt in Anlehnung an die vom Kanton Basel-Landschaft emittierten langjährigen Staatsanleihen. Da die Höhe des Zinssatzes für eine öffentliche Kapitalaufnahme durch den Kanton Basel-Landschaft vom Zeitpunkt der Emission abhängig ist, lässt sich heute nur annähernd angeben, wie hoch der Baurechtrechtzins künftig sein wird. Der definitive Baurechtszins wird mit dem Start des Baurechtsvertrages festgelegt. |
| - | Der Baurechtsvertrag tritt mit Baubeginn, d.h. nach Abschluss des Rückbaus der bestehenden Gebäude auf dem Bauareal, in Kraft. Die Einwohnergemeinde Basel wird nach heutigem Terminplan am 1. Juli 2007 das Grundstück in baureifem Zustand der Bauherrschaft übergeben können. Die Baurechtszinsen für 21/2 Jahre Bauzeit (Annahme von Mitte 2007 bis Ende 2009) werden im Baukredit berücksichtigt. Nach der Fertigstellung des Neubaus werden die Baurechtszinsen der Betriebsrechnung des UKBB belastet. |
13. Die Errichtung einer entsprechenden Baurechtsparzelle setzt die Übertragung des Grundstückes vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen voraus. Es handelt sich dabei um eine Fläche von ca. 10'000 m2 der Parzelle 238 in Sektion 1. Dem Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt wird mit separatem Beschluss beantragt, der entsprechenden Entwidmung zuzustimmen. Auf Grund des ermittelten Landwertes von 25 Mio. Franken unterliegt der Beschluss des Grossen Rates dem fakultativen Referendum.
14. Der Baurechtsvertrag geht von einem baureifen Grundstück aus. Die Rückbaukosten gehen demnach zu Lasten der Eigentümerin des Grundstückes. Entsprechend der künftigen Zuordnung des Grundstückes sollen diese Rückbaukosten zu Lasten des Finanzvermögens finanziert werden. Nach der beantragten Neuzuweisung des Grundstückes ins Finanzvermögen liegt die Kompetenz für einen entsprechenden Kreditbeschluss beim Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt.
15. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bilden bei diesem Vorhaben eine gemeinsame Bauherrschaft. Damit werden die politische Steuerung und Kontrolle sowohl in der Entscheidungsphase (Parlamente) als auch während der Planungs- und Bauphase (Regierungen, kantonale Verwaltungen) am besten gewährt.
16. Die öffentliche Hand kann das notwendige Kapital für die Errichtung des Neubaus am günstigsten bereitstellen. Die Finanzierung des Neubaus soll deshalb vollständig durch die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft erfolgen. Gestützt auf die gemeinsamen Standards für den Lastenausgleich bei gemeinsamen Vorhaben legten die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft anlässlich ihrer gemeinsamen Sitzung vom 25. Januar 2005 eine gemeinsame Finanzierung der Investitionen für den Neubau inkl. Betriebseinrichtungen und Mobilien von je 50% fest. Damit wird ein zusätzliches partnerschaftliches Zeichen gesetzt.
17. Der künftige Betrieb des UKBB im Neubau wird sich durch erheblich geringere Personalkosten als heute auszeichnen. Insgesamt wird heute angenommen, dass sich die Reduktion des Personalbestandes auf rund 107 Stellen belaufen wird, 66 Stellen auf Grund der Zusammenführung der Standorte Römergasse und Bruderholz und 41 Stellen auf Grund der Kooperationen mit dem USB. Die Personalkosten werden dadurch um 11,26 Mio. Franken pro Jahr sinken.
18. Hingegen werden künftig die baulichen Folgekosten (inkl. Baurechtszinsen) um geschätzte 5.0 Mio. Franken höher als heute sein. Dies resultiert u.a. aus der Tatsache, dass die aktuelle Miete am Standort Römergasse sehr tief ist. Da es sich um eine alte Anlage handelt und die technische Nutzungsdauer abgelaufen ist, entfallen die Amortisationen und Zinskosten der Bauten und es wird wenig in den Unterhalt investiert.
19. Gemäss heutigen Schätzungen werden die Betriebskosten des UKBB nach Bezug des Neubaus tiefer als heute sein. Die Mehraufwendungen auf Grund des Neubaus werden klar kompensiert durch erhebliche Einsparungen im Personalbereich. Schwierig ist aus heutiger Sicht die künftige Entwicklung der Betriebserlöse zu prognostizieren. Tendenziell werden die künftigen Betriebserlöse im Vergleich zu aktuellen Werten tiefer sein, da in der stationären Versorgung durch die Reduktion des Bettenangebots mit weniger Fällen und Pflegetagen gerechnet werden muss. Dies wird teilweise kompensiert werden können durch eine höhere Leistungserbringung in den teilstationären und ambulanten Versorgungsbereichen.
20. Die bisherige dreistufige Projektorganisation - Projektsteuerung, Projektleitung, Nutzerausschuss - mit partnerschaftlicher Besetzung hat sich bewährt. Beide Kantone waren optimal über den Verlauf des Vorhabens informiert und konnten in jeder Planungsphase ihren Einfluss geltend machen. Es ist vorgesehen, auf der Basis der bestehenden Projektorganisation auch die weiteren Planungsphasen abzuwickeln.
21. Ab dem Zeitpunkt der definitiven Zustimmung wird die Realisierung des Bauprojekts 4 1/4 Jahre in Anspruch nehmen. Unter der Annahme, dass der Baukredit im Herbst 2005 durch die beiden Parlamente freigegeben wird, ist eine Fertigstellung des Neubaus auf Ende 2009 realistisch.
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