Vorlage an den Landrat


4. Leistungsvereinbarungen

Der Staatsvertrag regelt die Grundsätze der gegenseitigen Beteiligung an den Kosten für die nichtakademischen Ausbildungen im Gesundheitswesen der Kantone Basel-Landschaft sowie Basel-Stadt. Das Verfahren und die Einzelheiten der Kostenbeteiligung werden in zwei separaten Leistungsvereinbarungen geregelt (vgl. Anhang III und IV). Diese Leistungsvereinbarungen werden periodisch durch den jeweiligen Regierungsrat per Beschluss in Kraft gesetzt. Dabei gibt der Staatsvertrag die Grundlagen und den Rahmen vor.


In den Leistungsvereinbarungen sind auch die gegenwärtig gültigen Pauschalbeiträge für die Studierenden aus dem anderen Kanton festgelegt. Sie gelten bis zum Jahr 2007, dann müssen sie überprüft und neu ausgehandelt werden.


Jahres-Pauschalen für Ausbildungsgänge Basel-Stadt




Jahres-Pauschalen für Ausbildungsgänge Basel-Landschaft:


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